Entschädigung und Infrastruktur der Ratsmitglieder


G.  Wert und Vergleichbarkeit der Parlamentarischen Arbeit



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- 58 - 

 

G. 



Wert und Vergleichbarkeit der Parlamentarischen Arbeit 

1. 

Wahl eines Vergleichslohnes 

Durch die vorhergehenden Kapitel haben wir ein analytisches Profil der Auf-

gaben der Parlamentsarbeit und der Anforderungen, die für deren Erfüllung 

notwendig sind, erhalten. Dieses vom Stelleninhaber unabhängige Profil gibt 

Aufschluss über die den Arbeitswert bestimmenden Faktoren. Aufgrund dieser 

Elemente haben wir als Vergleichswert folgende Grösse aus der Eidg. Lohn-

statistik beigezogen: 

 

Bezeichnung 

Minimalentschädigung 

für diese Kategorie 

Maximalentschädigung 

für diese Kategorie 

Zentralwert 

(Median) 

Ziel- und Strategiedefi-

nition von Unterneh-

men, 


„Verrichtung höchst 

anspruchsvoller und 

schwierigster Arbeiten“ 

8’215.- 15’322.- 



10'952.- 

Die folgende Grafik vergleicht die aktuelle Entschädigung, hochgerechnet auf 

eine 100%-Anstellung mit dem Zentralwert der gewählten Vergleichskategorie 

und mit den aktuellen Durchschnittseinkommen der National- und Ständeräte. 

Zu beachten sind aber zudem folgenden Tatsachen (vgl. Umfrageresultate) 

 

die Parlamentsmitglieder haben nicht die 42-Stundenwoche, die dieser 



Berechnung zugrunde liegt (vgl. empirisches Kapitel zum Aufwand): 

 

wir müssen die Abgaben an die Parteien und Fraktionen aus der Ent-



schädigung berücksichtigen. 

 

Vergleich Entschädigung und Einkommen (Durchschnitt) 

Jahresentschädigung

Zahlungen an Säule 3a

Taggeld

SFr. 0


SFr. 40'000

SFr. 80'000

SFr. 120'000

SFr. 160'000

1

31

61



91

121


151

181


211

241


271

301


331

361


Kalendertage

Einkommen in Franken

aktuelle Durchschnittsenschädigung Ständerat (bei 117  Taggeldern)

aktuelle Durchschnittsenschädigung Nationalrat (bei 96 Taggeldern)

Vergleichslohn Eidg. Lohnstatistik: Fr. 131'424.-  (d.h. 12 x Fr. 10'952.-)

50% - Stelle = 1/2 - Jah

r

 



 

 



- 59 - 

 

 



In der Bewertung der parlamentarischen Arbeit müssen wir der Tatsache 

Rechnung tragen, dass das aktuelle Tätigkeitsprofil der Ratsmitglieder auch 

aus Arbeiten der unteren Anforderungsstufen besteht. (Sekretariatsarbeiten, 

Aufgaben der Stufe „wissenschaftl. MitarbeiterIn“). Für diese Stufen müssen 

andere Vergleichswerte beigezogen werden, z.B. folgende Kategorien der 

Eidg. Lohnstatistik: 

 

Bezeichnung 

Minimalentschädigung 

für diese Kategorie 

Maximalentschädigung 

für diese Kategorie 

Zentralwert 

(Median) 

Begutachten, beraten, 

beurkunden, 

 „Verrichtung selbstän-

diger und qualifizierter 

Arbeiten“ 

6’667.- 10’635.- 

8’133.- 

Sekretariats- und Kanz-

leiarbeiten, 

„Berufs- und Fach-

kenntnisse vorausge-

setzt“ 


4’009.- 5’400.- 

4’766.- 

 

Die derzeitige Entschädigung entspricht in diesem Sinne vielleicht den Anforde-

rungen, die ja auch aus der administrativen Arbeit bestehen, welche den 

Grossteil der Parlamentsmitglieder stark absorbiert. Ein Verlust entsteht jedoch 

dadurch, dass die Parlamentsmitglieder nicht stufengerecht eingesetzt wer-

den, und ihr Potential und ihre Kompetenz daher nicht sinnvoll verwertet wird. 

Die Delegation der unteren Stufen an AssistentInnen und SekretärInnen würde 

die Qualität der parlamentarischen Arbeit durch den stufengerechten Einsatz der 

spezifischen Kompetenz der Ratsmitglieder verbessern. 

Der Vergleich zwischen Arbeitsaufwand und Einkommen ergibt folgende 

Resultate: Während die Opportunitätskosten der parlamentarischen Arbeit im 

engeren Sinn (Vorbereitung auf und Teilnahme an Plenar-, Kommissions-, Frak-

tionssitzungen, pers. Vorstösse, etc.) durch die derzeitige Entschädigung beina-

he gedeckt werden, lassen sie die Arbeit in weiterem Zusammenhang mit dem 

Mandat ausser Acht. Diese besteht z.B. aus der Mitarbeit in Parteien, Verbän-

den, Vereinen, Wahl- und Abstimmungskämpfen (letztere besonders wichtig und 

aufwendig in der direkten Demokratie), Medienarbeit, Korrespondenz, Vorträgen, 

Kongressen, etc. Das Einkommen, das die Parlamentsmitglieder aus Ihrer nicht-

parlamentarischen politischen und v.a. aus der nicht-politischen Berufstätigkeit 

beziehen, wird mit weniger Aufwand erzielt, als das Einkommen aus der parla-

mentarischen Tätigkeit. 

 

 




- 60 - 

 

 



Arbeitsaufwand und Einkommen

44,9%


11,9%

10,2%


33,0%

40,6%


3,2%

11,8%


44,4%

0%

10%



20%

30%


40%

50%


Parl. Arbeit in engem Zusammenhang mit dem Mandat

Parl. Arbeit in w eiterem Zusammenhang mit dem Mandat

Nichtparlamentarische politische Arbeit

Nichtpolitische Berufsarbeit

Durchschnittliche Anzahl Arbeitsw ochen pro Jahr (in %)

Anteil am Gesamteinkommen (in %)



 

 

Die indirekten Vorteile des Parlamentsmandates sind, den Umfrageresultaten 



zufolge, sehr ungleich verteilt. Es wäre daher nicht korrekt zu sagen, dass die 

Parlamentsmitglieder allesamt einen grossen indirekten Nutzen aus ihrem Man-

dat ziehen, obwohl dies bei einigen sicherlich der Fall ist. Dieser indirekte Nutzen 

sollte daher die Festsetzung der parlamentarischen Entschädigung nicht beein-

flussen. 

2. Internationale 

Vergleichselemente 

Es ist nicht die Aufgabe der vorliegenden Arbeit, einen systematischen internatio-

nalen Vergleich anzustellen. Wir beschränken uns hier darauf, einige Schlussfolge-

rungen der Fachliteratur zur parlamentarischen Entschädigung, zu den Arbeitsbe-

dingungen und zum Status des Parlamentsmitgliedes wiederzugeben. 

2.1. Aufwandentschädigung 

In den meisten Ländern wird die Entschädigung der Parlamentsmitglieder auf der 

Grundlage der Entlöhnung anderer Staatsfunktionen berechnet. Als Vergleichswert 

dient der Lohn von Chefbeamten, der Durchschnittslohn aller Staatsangestellten 

oder der Ansatz einer bestimmten Funktion im Staat. In einigen Ländern verwendet 

man den landesweiten Durchschnittslohn als Berechnungsgrundlage. 

Das durch die Entschädigung begründete Anreizsystem besteht, abweichend von 

der schweizerischen Regelung, meist aus einem Normallohn, der im Falle von un-

begründeten Absenzen bei Plenums- oder Kommissionssitzungen entsprechende 

Kürzungen erfährt.

15

 

2.2. Spesenentschädigungen 



 

Spesenvergütungen werden in den meisten Ländern (wie auch in der Schweiz für 

die meisten Entschädigungen) als Pauschalbetrag direkt an den Parlamentarier 

entrichtet. Davon abweichende Regelungen bestehen z.B. in Belgien, wo die Frak-

tionen über die Verwendung der Aufwandentschädigung entscheiden, oder in Ös-

terreich (Vergütung nur auf Grundlage der effektiven Ausgaben). 

                                                 

15

 Van der Hulst, Marc: „Le mandat parlementaire“, Union Interparlementaire, Genève, 2000 



 


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