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Parlamentarisches Lenkungssystem - flexibel und anpassbar
Das Parlamentarische Lenkungssystem sollte dabei – unter Führung der Parla-
mentsdienste - als lernende Organisation ausgestaltet werden. Nachfolgend sind
die Prinzipien einer solchen neuartigen Ausrichtung aufgelistet:
In einer lernenden Organisation sind die verschiedenen Organisationseinheiten
von Parlament und Verwaltung, aber auch die Parlamentsmitglieder selbst, einge-
schlossen in
die Entwicklung einer Kultur des Lernens, in welcher die Beteiligten dem
Wissen Bedeutung beimessen, die Verantwortung für die Leistungen und
das Wachstum der Organisation mittragen und bereit sind, Risiken in Kauf
zu nehmen,
einen strukturierten Feedback- und Innovationsprozess,
einen individuellen und kollektiven „Lesson learned“ Prozess, der neue Er-
kenntnisse laufend umsetzt,
ein auf einer gezielten Forschung basierendes Netzwerk des Wissens und
eine permanente Ausbildung aller Mitarbeitenden insbesondere im Berei-
che der Veränderung.
Strategische Vision (strategischer Endzustand)
Aufgrund der Erkenntnisse dieses Gutachtens sind die folgenden, langfristigen
Zielsetzungen denkbar:
Die Arbeitsbedingungen des Parlaments sollen
grundsätzlich allen Bürgern und Bürgerinnen, unabhängig von ihrer wirt-
schaftlichen und sozialen Stellung, die Übernahme eines politischen Man-
dates auf nationaler Ebene ermöglichen,
genügend gross sein, um geeignete Personen für diese Aufgabe zu rekru-
tieren,
den zeitlichen Aufwand auf ein Mass beschränken, welches den Milizcha-
rakter berücksichtigt und die Möglichkeit der zivilen Weiterbeschäftigung
wahrt,
eine Anreizstruktur schaffen, welche die Parlamentsmitglieder zu effizienter
Arbeit motiviert,
im Einklang mit den Erwartungen stehen, die an die Parlamentsmitglieder
gerichtet werden und
die Kosten des Aufwandes decken.
Damit ein Parlamentsmitglied optimal arbeiten kann, sollten alle Aspekte
des Wertes parlamentarischer Arbeit - Erwartungen, Vergütung, Aufwand,
Leistung und Opportunitätskosten - erfasst und berücksichtigt sein.
Die Weiterentwicklung und Anpassung der parlamentarischen Entschädi-
gung und Unterstützung soll den dynamischen Veränderungen unserer Zeit
folgen können.
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Konzeptionelle__Teilbereiche'>2. Konzeptionelle
Teilbereiche
Im Rahmen des weiteren Vorgehens sind, je nach Variantenentscheid, folgende
konzeptionellen Arbeiten zu erstellen:
a Entwurf zur Änderung des Entschädigungsgesetzes nach herkömmlichem
Prozedere, mit dem Ziel, die heutige Entschädigung adäquat zu erhöhen und
auf Verordnungsstufe zu verankern.
b Konzeption einer langfristigen Lösung zur gesamtheitlichen Verbesserung
der Arbeitsbedingungen. Im Rahmen einer Gesamtplanung werden dabei vier
Teilkonzeptionen ausgearbeitet werden:
Verbesserung der materiellen Entschädigung
Ausbau der organisatorisch/administrativen Unterstützung
Einführung einer inhaltlich/fachliche Unterstützung
Systematisierung der parlamentarischen Prozesse.
Da die Teilprojekte untereinander vernetzt sind und die Realisierung einer sorgfäl-
tigen
Planung bedarf, ist eine
Gesamtplanung mit folgendem Aufgabenbereich
angezeigt:
Ausarbeiten der strategischen Architektur mit der Vision, den Werten und der eigent-
lichen kurz-, mittel- und langfristigen Vorgehensstrategie.
Definieren der Schnittstellen zu bestehenden Projekten und anderen Kompetenzbe-
reichen.
Ausarbeiten von Vorschlägen für Varianten und Prioritäten zuhanden der Projektauf-
sicht.
Informationsführung
Einsetzung von Projektkommissionen
Steuerung der Ablaufplanung
Bei allen
Teilprojekten ist eine klare, stufenbezogene Zuständigkeit, welche die
strategische (Parlament/Kommissionen) und operative Entscheidkompetenz (Exe-
kutive/Verwaltung) festlegt, anzustreben.
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Beilagen: Bewertungsmodell
Variante 2
Ausbau der organisatorischen Unterstützung
Permanente Weiterentwicklung/ Weiterausbau
der
Parlamentsdienste
zusätzlich: Persönliche MitarbeiterInnen
Weiterentwicklung der
Parlamentarischen Prozesse
Überprüfung der Abläufe der legislativen Entscheid-
findung, (Führungsrhythmus, Arbeitsprozesse der
Kammern, Kommissionen usw)
Einführung einer inhaltlichen Unterstützung
fachdienstlicher Support durch (wissenschaftliche)
Mitarbeiter; Poolbildung, Gruppenlösung, Fraktionslö-
sung möglich
Verbesserung der materiellen Entschädigung
Individuellere, abgestufte Entschädigung von Auf-
wand und Belastung z.B. durch
Grundentschädigung (Existenzsicherung,
evtl. Berücksichtigung der persönlichen mate-
riellen Verhältnisse)
Spesenentschädigung
Arbeitsaufwand-Entschädigung (Berück-
sichtigung der effektiven Belastung des Ein-
zelnen)
unter vermehrter Berücksichtigung der politi-
schen Funktionen der Entschädigung (alle
fähigen BürgerInnen sind wählbar; Unabhän-
gigkeit wird gefördert)
Evtl. Leistungskomponente
Variante 1
Verbesserung der materiellen
Entschädigung nach her-
kömmlichem Prozedere.
Beachtung folgender Aspekte:
Verbesserung der Berufs-,
Krankheits- und Altersvor-
sorge
Verschiebung der Betrags-
festsetzung auf Verord-
nungsebene
Anpassung des Entschädi-
gungsgesetzes
Strategisches Gesamtkonzept
Ausgangslage: Werte und Schwächen des heutigen Systems