Entschädigung und Infrastruktur der Ratsmitglieder



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2.3. Infrastruktur 

In den meisten Ländern steht den Parlamentariern ein persönliches Büro im Par-

lamentsgebäude zur Verfügung, in einigen Ländern zusätzlich auch eines in ihrem 

Wahlkreis. 



2.3. 

Administrative und inhaltliche Unterstützung 

Während sich die Parlamente noch vor 15 Jahren vor allem auf die Parlaments-

dienste abstützten, ermöglichen die meisten nationalen Parlamente ihren Mitglie-

dern heute die Anstellung von persönlichen AssistentInnen.  

Ein Vorteil ist dabei, dass diese AssistentInnen nicht neutral sein müssen, sondern, 

auch aufgrund ihrer politischen Ausrichtung, individuell ausgewählt werden kön-

nen. So hat z.B. in Australien jeder Parlamentarier Anrecht auf drei AssistentInnen, 

die ausdrücklich nicht für die Partei arbeiten dürfen, sondern ausschliesslich dem 

betreffenden Parlamentsmitglied zur Verfügung stehen. 

In Deutschland gibt es vier Gruppen von AssistentInnen: StenotypistInnen, Sekre-

tärInnen, SachbearbeiterInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Sie werden 

etwa zur Hälfte im Wahrkreis und in der Hauptstadt eingesetzt.

16

  

3. 



AssistentInnen, admin. SekretärInnen - Vergleich mit 

Österreich 

Interessant ist der Vergleich mit unserem Nachbarland Österreich. Während die 

Arbeitsbedingungen der österreichischen Nationalratsabgeordneten bis Ende der 

80er Jahre in etwa denjenigen ihrer KollegInnen in der Schweiz entsprachen, habe 

sich ihre Arbeitsbedingungen seither stetig verbessert.

17

 Zu den Neuerungen gehö-



ren der Ausbau des Informationssystems der Parlamentsdirektion, die für alle Ab-

geordneten und Fraktionen tätig ist, und die Bereitstellung von Büros für alle Man-

datsinhaberInnen. Seit 1992 können Österreichs Nationalratsabgeordnete auch 

persönliche MitarbeiterInnen anstellen, deren Gehalt aus Budgetmitteln bezahlt 

wird. Das entsprechende „Parlamentsmitarbeitergesetz“ wurde einstimmig von 

allen Fraktionen beschlossen.  

Eine im Jahr 2000 erfolgte schriftliche Befragung der Parlamentsmitglieder zeigte, 

dass die politische Nähe zu den Abgeordneten Ausgangspunkt für die Rekrutie-

rung und generell eine Voraussetzung für die Tätigkeit als Parlamentsmitglieder ist. 

Der Grossteil der parlamentarischen MitarbeiterInnen wird primär für Sekretari-

atsaufgaben eingesetzt. Generell entlasten sie somit Abgeordnete im administrati-

ven Bereich, sind aber nicht direkt in legislative Arbeiten involviert. Rund ein Drittel 

der ParlamentsmitarbeiterInnen kann als „ExpertInnen“ bezeichnet werden, da sie 

die Abgeordneten auch im inhaltlichen Bereich bei parlamentarischen Aufgaben 

unterstützen. 

Die Installierung der ParlamentsmitarbeiterInnen hatte zum Ziel, die Qualität der 

parlamentarischen Arbeit zu heben. Konnte dieses Ziel in Österreich erreicht wer-

den? Die Daten der zitierten Befragung zeigen, dass die Abgeordneten ihre Mitar-

beiterInnen in erster Linie für organisatorische Arbeiten benötigen. Hier können die 

ParlamentsmitarbeiterInnen die Abgeordneten entlasten. Im inhaltlichen Bereich 

wird die Unterstützung als geringer eingeschätzt, weshalb die diesbezüglichen 

Vorteile der privilegierten Abgeordneten vielleicht geschmälert, aber nicht aufge-

hoben sind. Eindeutig gestiegen seit der Einführung der ParlamentsmitarbeiterIn-

                                                 

16

 Burmeister Kerstin, „Die Professionalisierung der Politik“, Berlin, Duncker und Humlot, 1993 



17

 Dolezal Martin, „ExpertInnen oder SekretärInnen ? Die Rolle der parlamentarischen MitarbeiterInnen der Nati-

onalratsabgeordneten“ in „Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft“, Vol. 29, Nr. 2 , Wien, 2000 

 



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nen ist die Anzahl der Presseaussendungen: die Parlamentsmitglieder nutzen die 



neue Ressource somit auch für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. 

Eine Anstellung als ParlamentsmitarbeiterIn könnte in gewissen Fällen auch zu 

einem Sprungbrett für eine politische Karriere werden, wie dies in den U.S.A. be-

reits der Fall ist (1980 waren 14% der Kongressabgeordneten ehemalige persönli-

che MitarbeiterInnen von Abgeordneten). 

4. 

Weitere Anrechte von Parlamentsmitgliedern 

Einige Länder stellen den nicht in der Hauptstadt ansässigen Parlamentsmitglie-

dern weitere Einrichtungen zur Verfügung:  

Dienstwohnungen (z.B. Norwegen, Türkei), Dienstwagen (Australien), Leibwächter 

(meist jedoch auf die Ratspräsidenten beschränkt).  

Weitere Anrechte umfassen Sprach- und Informatikkurse, Kinderkrippen (Skandi-

navische Länder), oder eine Abgangsentschädigung. 

5. Unvereinbarkeiten 

Obwohl in manchen Ländern Unvereinbarkeiten zwischen gewissen privaten Ge-

schäftstätigkeiten und der Parlamentsfunktion bestehen, bleibt dies bis heute die 

Ausnahme. Man geht davon aus, dass eine private Geschäftstätigkeit die Unab-

hängigkeit der Parlamentsmitglieder wenig beeinträchtigt.  

Die Interparliamentary Union beobachtet jedoch eine Tendenz zur „Moralisierung“ 

des politischen Lebens im allgemeinen und des parlamentarischen Lebens im Be-

sonderen: Auf den Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber den Parlamenten 

stellt die Verbreitung von Vermögensdeklarationen, Verhaltenskodexen, die obliga-

torische Offenlegung der Interessenbindungen und die Kontrolle der Parteinfinan-

zierung eine Antwort dar. 

6. 

Stellung der Schweiz im internationalen Umfeld 

Den Schlussfolgerungen der Studie von Brändle und Wiesli

18

 gemäss kann grund-



sätzlich festgestellt werden, dass... 

 

die Schweiz das einzige Land ist, in dem die Parlamentsmitglieder weder in 



einem Gemeinschaftsraum noch einem separaten Büro über einen eigenen 

ständigen Arbeitsplatz verfügen.

 

 

 



in der Schweiz im internationalen Vergleich am wenigsten individuelle und 

kollektive personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Dies gilt für staat-

lich finanzierte persönliche MitarbeiterInnen der Parlamentsmitglieder und 

für das Fraktionspersonal. 

 

Die Konsequenz besteht darin, dass die Anstellung von persönlichen Mitar-



beitern umso stärker von den Möglichkeiten des einzelnen Parlamentsmit-

glieds abhängt (Einkommen, Finanzierung durch Drittquellen, wie Verbän-

de, etc.), wodurch die individuellen Ressourcen der Parlamentsmitglieder 

ungleich verteilt sind.  

 

Die Entschädigungen der Parlamentsmitglieder sind im internationalen 



Vergleich im Mittelfeld anzusiedeln, wenn man von einem teilzeitlichen 

Mandat bzw. einem Arbeitsaufwand von 50 Prozent ausgeht. Die Bewer-

tung hängt allerdings alleine vom veranschlagten Arbeitsaufwand ab (vgl. 

den diesbezüglichen Abschnitt im empirischen Teil des vorliegenden Gut-

achtens). 

                                                 

 

18

 Brändle, Michael und Wiesli, Reto: „Professionalisierung der Parlemente im internationalen Vergleich“. Bern 



2001.S. 39 

 



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