Entschädigung und Infrastruktur der Ratsmitglieder



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- 20 - 

 

Analytische 



Kategorie 

 

Name 

Rechtsgrundlagen 

Betrag 

Zahlungsmodus 

Steuerpflicht 

Spesen nach 

Aufwand 

Mahlzeiten-

entschädigung 

(BG Art. 4; BB Art. 3, Abs. 

1) 

 

Fr. 85.- 



 

pro Sitzung oder 

Session, 

steuerfrei 



 

Übernachtungs-

entschädigung 

(BG Art. 4; BB Art.3, Abs. 

1 und 2) 

Für jede Nacht zwischen 

zwei 

aufeinanderfolgenden 



Sitzungstagen;  

gilt nicht für 

Ratsmitglieder, die in 

einem 


Umkreis von 25 km vom 

Sitzungsort wohnen. 

Fr. 160.- 

 

pro Sitzung oder 



Session, 

steuerfrei 



 

Distanzentschädigung  (BG Art. 6; BB Art 6) 

Für Ratsmitglieder, die für 

die Anreise nach Bern 

lange Reisezeiten 

benötigen.  

Fr. 20.- pro ¼ 

Stunde, die 

eine Reisezeit 

von 90 Min. 

übersteigt 

pro Sitzung oder 

 Session  

2/3 steuerfrei,  

1/3 steuerbar 

 

Reiseentschädigung 

(BG Art. 5, Abs 1) 

GA 1. Klasse oder 

Pauschalentschädigung in 

dessen Höhe. 

Fr. 3520.- 

quartalsweise 

 

 

Die Entschädigung der Schweizer Parlamentsmitglieder erfolgt somit praktisch 



ausschliesslich nach dem Aufwandprinzip. Die einzige Ausnahme dazu stellt 

die Vorsorge dar, die jedoch vom Betrag her als unbedeutend eingestuft wer-

den muss. Andere Prinzipien, etwa eine Leistungs- oder eine soziale Kompo-

nente, sind nicht erkennbar. 

 

 



- 21 - 

 

F. 



Parlamentarische Arbeit und Leistung - Analyseresultate 

1. Bemerkungen 

In diesem Kapitel sind die Umfrageergebnisse zusammengefasst, wobei die 

quantitativen Auswertungen das Gerüst darstellen. Diese statistischen Werte 

haben wir durch Informationen aus der Literatur und Kommentare der Parla-

mentsmitglieder aus dem Textteil des Fragebogens und aus den Interviews 

ergänzt. 

Die Gliederung der Kapitel basiert auf der Strukturierung unseres Modells zur 

Werterfassung.  



Kritik und Anregung 

Aus den Resultaten sticht insbesondere auch die gute Leistung der Parla-

mentsdienste hervor.  

Die Resultate der eingegangenen Antworten zeigen auf, dass sich die Ratsmit-

glieder permanent und intensiv mit der Frage der Effizienz ihrer eigenen Ar-

beitsweise und derjenigen des Parlamentes als Ganzes beschäftigen.  



2. Erwartungen 

Jede Entscheidung bezüglich der Entschädigung und der zur Verfügung ge-

stellten Infrastruktur ist in den Erwartungen der Aufgaben, Rolle und Leistung 

des Parlamentsmitgliedes begründet. 

Zitat eines Bürgers:  

Ich weiss zwar 

nicht, welche Ent-

schädigung die 

Schweizer Parla-

mentsmitglieder 

erhalten, auf jeden 

Fall aber ist es zu-

viel. 

Erwartungen des Volkes an das Parlament 

Die Erwartungen des Volkes an die Parlamentsmitglieder und die Finanzie-

rung, die es ihnen gewährt (Stichwort „Volksakzeptanz“), müsste man in einer 

repräsentativen Umfrage ergründen. Aufgrund der Unkenntnis der realen Ar-

beitsbedingungen der Parlamentarier wäre die Aussagekraft einer solchen Um-

frage jedoch beschränkt. 



Erwartungen des Parlamentes an die Parlamentsmitglieder 

Wissenschaftliche Studien

9

 zeigen, dass das Parlament die Gesetzgebung 



immer aktiver mitgestaltet, und die Anforderungen an die Institution Parlament, 

aber auch an die einzelnen Mitglieder gestiegen sind.  

Nach dem neuen Parlamentsgesetz

10

 kommen dem Parlament überdies ver-

schiedene neue Aufgaben zu. Dazu gehören z.B. die Überprüfung der Wirk-

samkeit der Massnahmen des Bundes oder das Mitwirkungsrecht bei wichtigen 

Planungen und bei der Gestaltung der Aussenpolitik, etc. 

Im neuen Parlamentsgesetz wird zudem hervorgehoben, dass „die neue Bun-

desverfassung das individualistische Repräsentationsverständnis des schwei-

zerischen Parlamentarismus akzentuiert. Anders als in anderen Parlamenten 

kann ein einzelnes Ratsmitglied in der Bundesversammlung nicht nur im grös-

seren Kollektiv einer Fraktion Wirkung entfalten, sondern sollte sich auch als 

individueller Repräsentant seiner Wählerschaft im Rat einbringen können.“

 

 



                                                 

9

 Jegher Annina und Lafranchi Prisca: Der Einfluss von National- und Ständerat auf den Gesetzgebungspro-



zess...“, Institut für Politikwissenschaft Bern/Parlamentsdienste. Bern 1996, zitiert in Staatspolitische Kommission 

2001, „Parlamentarische Initiative. Parlamentsgesetz (PG). Bericht vom 1. März 2001 

 

10

 Staatspolitische Kommission des Nationalrates, „Parlamentarische Initiative. Parlamentsgesetz (PG). Bericht 



vom 1. März 2001 

 



- 22 - 

 

 



Die Anforderungen an die Parlamentarische Arbeit sind somit weiter im Steigen 

begriffen. 



Selbstverständnis der Parlamentarier 

In unserer Umfrage und den Interviews haben wir unser Augenmerk auf die 

Erwartungen, die das Parlamentsmitglied an seine eigene Arbeit hat, gerichtet. 

Le Temps, 2001 : 



En Suisse, le man-

dat de parlemen-

taire reste considé-

ré comme une ac-

tivité non seule-

ment à temps par-

tiel, mais même 

accessoire.  

Rekrutierungsprinzip: Professionalisierungstendenz in der Schweizer 

Politik 

In welchem Bezug steht das Parlamentsmandat zu den anderen beruflichen 

Tätigkeiten eines Ratsmitgliedes? Die Umfrage zeigt, dass sich fast die Hälfte 

mit dem vor zehn Jahren von Riklin und Möckli vorgeschlagenen Begriff eines 

„Halbberufspolitikers“ identifiziert und ein Fünftel sich als BerufspolitikerIn be-

zeichnet. Nur ein Drittel der Ratsmitglieder bezeichnet sich heute noch als „Mi-

lizpolitiker“ – dies obwohl der Anspruch, ein „Milizparlament“ zu sein, noch im-

mer die politischen Diskussionen prägt. Der Vergleich mit den Werten der Er-

hebung von 1991 zeigt, dass die Professionalisierung der Politik in der Schweiz 

weiter zunimmt.

11

 

 



"Halbberufspolitiker"

"Milizpolitiker"

"Berufspolitiker"

2001


1991

100%


80%

 

60%



 

40%


 

20%


 

0%

20,8%



10,8%

46,8%


47,1%

 

32,5%



37,3%

Selbstkategorisierung - Entwicklung der letzten 10 Jahre

 

 



 

Rund ein Viertel der antwortenden Parlamentsmitglieder nimmt dabei auch 

Funktionen auf den untergeordneten Föderalismusstufen wahr: 

Aus welchen Berufsgruppen setzt sich das Parlament zusammen? Der Anteil 

der Selbständigen beträgt mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder, was auch im 

Zusammenhang mit dem aktuellen materiellen Anreizsystem gesehen werden 

muss (vgl. Schlussfolgerung von Riklin und Möckli von 1991: „Wir zahlen für 

das Halbberufsparlament einen sehr hohen immateriellen Preis. Dieser Preis 

besteht in der äusserst schmalen Rekrutierungsbasis und in einer verzerrten 

Repräsentation. (...) Nur ein sehr kleiner Bruchteil der Bürgerinnen und Bürger 

kann sich eine unregelmässige Halbtagsstelle leisten. Die dafür geeigneten 

Berufe sind dünn gesät. Das Halbberufsparlament ist unter dem Aspekt der 

Demokratie fragwürdig, weil es die Repräsentation verzerrt, weil es zwischen 

                                                 

11

 In der zitierten Studie von 1991 wählten 4.9% der Antwortenden die Kategorie „andere“, die in unserer Umfra-



ge nicht zur Auswahl stand. 

 



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