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den Parlamentariern grosse Ungleichheiten schafft und weil es de facto die
meisten Bürgerinnen und Bürger des verfassungsmässig „garantierten“ passi-
ven Wahlrechts beraubt.“
12
)
.
Öffentliche Mandate
118
39
10
4
4
18
1
2
4
1
0
20
40
60
80
100
120
140
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nein
ja
Berufstatus der Parlamentsmitglieder
pensioniert,
nicht berufstätig
2,7%
unselbständig
33,3%
selbständig
50,7%
teils-teils
13,3%
Spezialisierung oder Generalistentum
Trotz dem Wissensvorsprung der Verwaltung optiert nur eine kleine Zahl für
eine verstärkte Spezialisierung - die auch schon als Massnahme zur Auf-
wandminderung genannt wurde - der Parlamentsmitglieder.
12
Riklin, Alois und Möckli, Silvano: „Milizparlament ?“ in Parlamentsdienste (Hg.): „Das Parlament, "Oberste
Gewalt des Bundes" ?“, Bern, Haupt, 1991
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Spezialisierung
35,4%
12,7%
30,5%
38,6%
29,9%
44,2%
20,9%
38,9%
14,3% 9,1%
17,8%
"Parlamentsmitglieder sollten GeneralistInnen sein, und sich in
möglichst vielen Sachfragen eine Meinung bilden."
"Parlamentsmitglieder sollten sich im Gegenteil auf w enige
Bereiche spezialisieren und sich in anderen Fragen auf Ihre
KollegInnen verlassen."
"Ich bezeichne mich selbst als GeneralistIn."
einverstanden
eher einverstanden
eher nicht einverstanden
nicht einverstanden
keine Meinung oder indifferent
Einige Textantworten im Fragebogen präzisieren, dass es sowohl Generalis-
tInnen wie auch SpezialistInnen im Parlament haben sollte, dass andererseits
aber in jedem Ratsmitglied Elemente der Spezialisierung, insbesondere auf-
grund der Kommissionssitze, und des Generalistentums vereint sind.
Zitat
Parlamentsmitglied:
Wirklich unabhän-
gig sind in diesem
Haus im besten
Falle 50 Parla-
mentsmitglieder.
Zitat
Parlamentsmitglied:
Die Frage ist
falsch gestellt:
Generalisten (wel-
che die Zusam-
menhänge und
grosse Linien se-
hen) brauchen wir
mehr. Vielseitige,
welche bloss viele
Bäume sehen aber
keinen Wald, brau-
chen wir nicht
noch mehr.
Repräsentativität und Unabhängigkeit
Durch die Gegenüberstellung von zwei Fragengruppen kann die Problematik
der derzeitigen Entschädigungssituation aufgezeigt werden: 84% Prozent aller
Antwortenden spricht sich für eine Entschädigung aus, die es jedem fähigen
Bürger und jeder fähigen Bürgerin erlaubt, das Amt auszuüben, und zwei Drit-
tel der antwortenden Ratsmitglieder ist der Ansicht, dass diese Voraussetzung
heute nicht gegeben ist.
¾ aller Antwortenden möchte eine zu starke Abhängigkeit der Parlamentsmit-
glieder von der Verwaltung und den Interessengruppen vermeiden, aber 70%
der Antwortenden ist der Ansicht, dass diese Unabhängigkeit durch die fehlen-
den Ressourcen heute nicht gegeben ist.
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Repräsentativität und Unabhängigkeit
46,5%
26,3%
43,1%
55,3%
20,8%
45,0%
31,9%
18,9%
19,4%
15,0%
12,6%
28,6%
9,4%
"Die derzeit ungenügende Entschädigung schliesst gewisse
Berufe von einer Mandatsausübung aus und führt damit zu
einer eingeschränkten Repräsentativität der Volksvertretung."
"Ohne die Unterstützung einer Lobby /Interessengruppe hat
man nicht genügend Ressourcen (Infrastruktur,
Assistenzpersonal), um sein Mandat korrekt, d.h. den
Erwartungen des Stimmvolkes entsprechend zu verrichten"
"Die Unabhängigkeit der Parlamentsmitglieder sollte gestärkt
werden, um nicht zu sehr auf BeraterInnen aus den Parteien,
der Verwaltung, den Interessengruppen angewiesen zu
sein."
"Die Entschädigung der Parlamentsmitglieder muss genügend
hoch sein, damit theoretisch jeder fähige Schweizer
Bürger/jede fähige Bürgerin das Amt ausüben könnte."
einverstanden
eher einverstanden
eher nicht einverstanden
nicht einverstanden
keine Meinung oder indifferent
3. Vergütung
Individuelle Entschädigung
Die individuelle materielle Situation der Parlamentsmitglieder präsentiert sich
sehr unterschiedlich. Die einen sind auf die Entschädigung als Teil des Ein-
kommens angewiesen, andere überhaupt nicht. Dies ist auch daraus ersicht-
lich, dass von den mündlich befragten Parlamentsmitgliedern nur ca. 20% über
ihre Entschädigungsbeträge und -ansprüche überhaupt im Detail Bescheid
wussten.
Zitat
Parlamentsmitglied:
Bezahlte Abhän-
gigkeiten sind das
Problem, nicht die
Beratung (durch
Verbände, etc.).
Durchschnittsbezüge
Für die Berechnung des durchschnittlichen jährlichen Einkommens der Parla-
mentsmitglieder haben die von den Parlamentsdiensten erhaltene Werte für
1998 auf die Situation von 2001 hochgerechnet (Änderungen gegenüber den
Vorjahren: neuer Taggeldansatz von Fr. 400.- statt Fr. 300.-; leicht höherer
Vorsorgebetrag). Die Durchschittsentschädigung der Nationalräte beträgt somit
ab 2001 Fr. 56’536.-, die jährliche Spesenentschädigung Fr. 39’366.-. Für den
Ständerat, dessen Mitglieder an mehr Kommissionssitzungen teilnehmen als
die Nationalräte, lauten die Beträge Fr. 64'986.- und Fr. 44'132.-.
Die Details lauten dabei für die Lohnkomponente der Ratsmitglieder wie folgt: