Entschädigung und Infrastruktur der Ratsmitglieder



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- 23 - 

 

den Parlamentariern grosse Ungleichheiten schafft und weil es de facto die 



meisten Bürgerinnen und Bürger des verfassungsmässig „garantierten“ passi-

ven Wahlrechts beraubt.“

12

)



 

Öffentliche Mandate

118


39

10

4



4

18

1



2

4

1



0

20

40



60

80

100



120

140


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ennu


nge

nein


ja

  

 



Berufstatus der Parlamentsmitglieder

pensioniert, 

nicht berufstätig

2,7%


unselbständig

33,3%


selbständig

50,7%


teils-teils

13,3%


 

 

Spezialisierung oder Generalistentum 

Trotz dem Wissensvorsprung der Verwaltung optiert nur eine kleine Zahl für 

eine verstärkte Spezialisierung - die auch schon als Massnahme zur Auf-

wandminderung genannt wurde - der Parlamentsmitglieder. 

                                                 

 

12

 Riklin, Alois und Möckli, Silvano: „Milizparlament ?“ in Parlamentsdienste (Hg.): „Das Parlament, "Oberste 



Gewalt des Bundes" ?“, Bern, Haupt, 1991 

 



- 24 - 

 

 



Spezialisierung

35,4%


12,7%

30,5%


38,6%

29,9%


44,2%

20,9%


38,9%

14,3% 9,1%

17,8%

"Parlamentsmitglieder sollten GeneralistInnen sein, und sich in



möglichst vielen Sachfragen eine Meinung bilden."

"Parlamentsmitglieder sollten sich im Gegenteil auf w enige

Bereiche spezialisieren und sich in anderen Fragen auf Ihre

KollegInnen verlassen."

"Ich bezeichne mich selbst als GeneralistIn."

einverstanden

eher einverstanden

eher nicht einverstanden

nicht einverstanden

keine Meinung oder indifferent

 

 

Einige Textantworten im Fragebogen präzisieren, dass es sowohl Generalis-



tInnen wie auch SpezialistInnen im Parlament haben sollte, dass andererseits 

aber in jedem Ratsmitglied Elemente der Spezialisierung, insbesondere auf-

grund der Kommissionssitze, und des Generalistentums vereint sind. 

Zitat  


Parlamentsmitglied:

 

Wirklich unabhän-

gig sind in diesem 

Haus im besten 

Falle 50 Parla-

mentsmitglieder. 

Zitat  


Parlamentsmitglied:  

Die Frage ist 

falsch gestellt: 

Generalisten (wel-

che die Zusam-

menhänge und 

grosse Linien se-

hen) brauchen wir 

mehr. Vielseitige, 

welche bloss viele 

Bäume sehen aber 

keinen Wald, brau-

chen wir nicht 

noch mehr. 

 

Repräsentativität und Unabhängigkeit 

Durch die Gegenüberstellung von zwei Fragengruppen kann die Problematik 

der derzeitigen Entschädigungssituation aufgezeigt werden: 84% Prozent aller 

Antwortenden spricht sich für eine Entschädigung aus, die es jedem fähigen 

Bürger und jeder fähigen Bürgerin erlaubt, das Amt auszuüben, und zwei Drit-

tel der antwortenden Ratsmitglieder ist der Ansicht, dass diese Voraussetzung 

heute nicht gegeben ist.  

¾ aller Antwortenden möchte eine zu starke Abhängigkeit der Parlamentsmit-

glieder von der Verwaltung und den Interessengruppen vermeiden, aber 70% 

der Antwortenden ist der Ansicht, dass diese Unabhängigkeit durch die fehlen-

den Ressourcen heute nicht gegeben ist. 

 

 



 

 

 



 

 

 



 

 

 



 

 



- 25 - 

 

 



 

Repräsentativität und Unabhängigkeit 

46,5%


 

26,3%


 

43,1%


 

55,3%


 

20,8%


 

45,0%


 

31,9%


 

18,9%


 

19,4%


 

15,0%


 

12,6%


 

28,6%


 

9,4%


 

"Die derzeit ungenügende Entschädigung schliesst gewisse

 

Berufe von einer Mandatsausübung aus und führt damit zu



 

einer eingeschränkten Repräsentativität der Volksvertretung."

 

"Ohne die Unterstützung einer Lobby /Interessengruppe hat



 

man nicht genügend Ressourcen (Infrastruktur,

 

Assistenzpersonal), um sein Mandat korrekt, d.h. den



 

Erwartungen des Stimmvolkes entsprechend zu verrichten"

 

"Die Unabhängigkeit der Parlamentsmitglieder sollte gestärkt



 

werden, um nicht zu sehr auf BeraterInnen aus den Parteien,

 

der Verwaltung, den Interessengruppen angewiesen zu



 

sein."


 

"Die Entschädigung der Parlamentsmitglieder muss genügend

 

hoch sein, damit theoretisch jeder fähige Schweizer



 

Bürger/jede fähige Bürgerin das Amt ausüben könnte."

 

einverstanden



 

eher einverstanden

 

eher nicht einverstanden



 

nicht einverstanden

 

keine Meinung oder indifferent



 

 

 



 

3. Vergütung 

Individuelle Entschädigung 

Die individuelle materielle Situation der Parlamentsmitglieder präsentiert sich 

sehr unterschiedlich. Die einen sind auf die Entschädigung als Teil des Ein-

kommens angewiesen, andere überhaupt nicht. Dies ist auch daraus ersicht-

lich, dass von den mündlich befragten Parlamentsmitgliedern nur ca. 20% über 

ihre Entschädigungsbeträge und -ansprüche überhaupt im Detail Bescheid 

wussten. 

Zitat  


Parlamentsmitglied:  

Bezahlte Abhän-

gigkeiten sind das 

Problem, nicht die 

Beratung (durch 

Verbände, etc.). 

Durchschnittsbezüge 

Für die Berechnung des durchschnittlichen jährlichen Einkommens der Parla-

mentsmitglieder haben die von den Parlamentsdiensten erhaltene Werte für 

1998 auf die Situation von 2001 hochgerechnet (Änderungen gegenüber den 

Vorjahren: neuer Taggeldansatz von Fr. 400.- statt Fr. 300.-; leicht höherer 

Vorsorgebetrag). Die Durchschittsentschädigung der Nationalräte beträgt somit 

ab 2001 Fr. 56’536.-, die jährliche Spesenentschädigung Fr. 39’366.-. Für den 

Ständerat, dessen Mitglieder an mehr Kommissionssitzungen teilnehmen als 

die Nationalräte, lauten die Beträge Fr. 64'986.- und Fr. 44'132.-. 

Die Details lauten dabei für die Lohnkomponente der Ratsmitglieder wie folgt: 

 

 

 



 


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