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Fähigkeit = f (Eignung x (Ausbildung + Erfahrung))
Fähigkeit ist
ein personenbezogener Begriff, der das Potential der physischen und
psychischen Kapazitäten umfasst, die eine Person zur Erfüllung einer bestimmten
Aufgabe besitzen oder einbringen muss.
Die Inanspruchnahme der menschlichen Fähigkeiten führt zu einer physischen
oder psychischen Beanspruchung des Menschen. Die sie verursachenden Be-
dingungen der Arbeit werden als Belastungen bezeichnet. Unterschiede in der
Beanspruchung bei gleicher Belastung haben ihre Ursache in den unterschiedli-
chen Fähigkeiten und Eigenschaften. Daher:
Beanspruchung = f (Belastung, individuelle Eigenschaften)
Anforderungen einer Arbeit = f (Belastungen, zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe
erforderliche Fähigkeiten)
Damit ist die Arbeitsanforderung eine nicht personenbezogene Eigenschaft der
Arbeit.
Für die Bestimmung der
Anforderungshöhe, die in den analytischen Systemen
durch den Arbeitswert ausgedrückt wird, werden in der Arbeitsbewertung die Ar-
beitsanalyse und die Stellenbeschreibung verwendet.
Leistungsverhalten = Motivation x (Kenntnisse + Fertigkeiten)
Die Entscheidung eines Mitarbeiters, eine Arbeitsleistung zu erbringen, hängt von
seinem subjektiven Urteil über die gebotenen Anreize (Stimuli) ab. Anreize sind
alle monetären und nicht-monetären Angebote der Organisation, welche die Be-
reitschaft zur Teilnahme an der Leistungserbringung auslösen. Zu den nicht-
monetären Anreizen gehören u.a. Gruppenmitgliedschaft, Arbeitszeitregelungen,
Aufstiegsmöglichkeit, Bildungsmöglichkeit, Arbeitsinhalt, Arbeitsablauf, etc.
Mit Arbeitszufriedenheit ist der positive oder negative Aspekt der Einstellung oder
des Fühlens eines Individuums in Bezug auf seine Arbeit oder eine besondere Ei-
genschaft seiner Arbeit gemeint. Zufriedenheit resultiert aus einer Befriedigung der
Bedürfnisse. Ob das Ziel Zufriedenheit erreicht wird, hängt auch von den Erwar-
tungen der MitarbeiterInnen ab. Gleiche Grade der Zufriedenheit bei Befragten
können daher sehr unterschiedliche Ursachen haben.
5. Abgrenzungen
parlamentarischer Arbeit und politischer
Tätigkeit
Aufwand und Leistung eines Parlamentsmitgliedes bestehen aus einer Vielzahl
unterschiedlicher Aktivitäten, welche im Hinblick auf ihre Relevanz für eine Ent-
schädigung nicht immer eindeutig zuzuordnen sind.
So ist eine Unterteilung des Aufwandes eines Parlamentsmitgliedes bei der öffent-
lichen Vertretung politischer Geschäfte in effektive parlamentarische Arbeit und
weitere politische Tätigkeit (z.B. Wahlpropaganda) kaum möglich.
Leistung und Nutzen parlamentarischer Tätigkeit unterliegen unterschiedlichen
Wertungen und können aus der Sicht regionaler und nationaler Interessen wie
auch nach der Durchsetzung spezifischer Partikularinteressen bewertet werden.
Obwohl die Auswirkungen parlamentarischer Entscheide im Kontext der innen- und
aussenpolitischen Interessen des Landes an erster Stelle stehen sollten, wird die
öffentliche Wahrnehmung parlamentarischer Leistung nicht durchwegs in dieser
Priorität gewertet. Dazu kommt, dass Entscheide im Bereich vitaler, nationaler Inte-
ressen in der Regel erst über grössere zeitliche Dimensionen hinweg gewertet
werden können.
Zitat
Parlamentsmitglied:
... wie bei jeder
andern Tätigkeit in
einer Gesellschaft
auch, steht der
Parlamentarier
immer im Span-
nungsfeld der
Berücksichtigung
nationaler Interes-
sen und des per-
sönlichen Nutzens
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Parteipolitische Arbeit
Ausserparlamentarische
Sachpolitik
(Initiativen, usw. )
Parlamentarische Ge-
schäfte
Vertretung persönlicher
Interessen
Nationale Interes-
severtretung
Partikulare Interesse-
vertretung
6.
Der „Status“ des Parlamentsmitgliedes
Die Interparliamentary Union
3
definiert den „Status eines Parlamentsmitgliedes“
als die
Gesamtheit aller Anrechte, Pflichten und Auflagen, welche die freie
Mandatsausübung und Unabhängigkeit des Parlamentariers garantieren.
Diese Betrachtungsweise des „Gebens und Nehmens“ erlaubt, die Entschädigung
und die zur Verfügung stehende Infrastruktur mit den Einschränkungen, die ein
Ratsmitglied bei der Aufnahme seines Mandates eingeht, zu verknüpfen.
Die Kombination von Anrechten, Pflichten und Auflagen ist in jedem Land das Re-
sultat einer spezifischen historischen Entwicklung.
Die Entschädigung als Teil der Anrechte eines Parlamentsmitgliedes wird insbe-
sondere durch die demokratische Notwendigkeit begründet, dass jeder Bürger
und jede Bürgerin unabhängig der individuellen Vermögenssituation im Parlament
Einsitz nehmen kann.
4
Die Entschädigung bezweckt, den Aufwand im Zusammen-
hang mit der Mandatsausübung zu decken und
dem Parlamentsmitglied einen an-
ständigen Lebensunterhalt zu sichern. Daneben bietet sie auch einen
Schutz
vor Korruption und vor der Versuchung, nicht dem öffentlichen Interesse entspre-
chend zu handeln.
Auf der Seite der Auflagen und Pflichten sind die Unvereinbarkeitsregelungen
(régime des incompatibilités) bezüglich einer Mandatskumulierung oder die Trans-
parenz der Vermögensverhältnisse und der Interessenbindungen zu nennen.
3
Van der Hulst, Marc: „Le mandat parlementaire“, Union Interparlementaire, Genève, 2000
4
Burdeau, G., Hamon, F. und Troper, M.; „Droit constitutionnel“, Paris, 1995; in Van der Hulst, 2000