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Die Auswertung nach Untergruppen der Parlamentsmitglieder bringt folgendes
hervor:
Der Ständerat bewertet die Entschädigungssituation bedeutend schlech-
ter als der Nationalrat (87% vs. 63.1% geben als Antwort „ungenügend“)
Die Unzufriedenheit der weiblichen Parlamentsmitglieder übertrifft dieje-
nige ihrer männlichen Ratskollegen deutlich (78.4% vs. 63.2%)
Der Anteil der Selbständigerwerbenden übertrifft bezüglich der ungenü-
genden Einschätzung denjenigen der Unselbständigerwerbenden. Die
kleinere Gruppe der Teilselbständigen empfindet die Entschädigung fast
durchwegs als ungenügend (94.1%)
Schliesslich ist die Unzufriedenheit mit der Entschädigung am ausgepräg-
testen bei den Parlamentsmitgliedern, die sich als BerufspolitikerInnen
bezeichnen, und fast so hoch bei den „HalbberufspolitikerInnen“ (80.6%,
respektive 74.6%). Bei den echten Milizpolitikern beträgt der Anteil der
Unzufriedenen rund 50%.
Wer erachtet die derzeitige Entschädigung als ungenügend ?
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Nationalrat
Ständerat
Frauen
Männer
selbständig
unselbständig
teils-teils
"Milizpolitiker"
"Halbberufspolitiker"
"Berufspolitiker"
Wir wollten nun die Wirkung des aktuellen Anreizsystems, insbesondere die Vertei-
lung zwischen fixer Jahresentschädigung und aufwandabhängiger Taggeldkompo-
nente ergründen (vgl. folgende Grafik).
Fast die Hälfte der Antwortenden stimmt der Aussage voll oder teilweise zu, dass
das Verhältnis zwischen diesen beiden Grössen nicht zu Mehraufwand ermuntert.
Über die Hälfte der Ratsmitglieder denkt zudem, dass die individuelle Leistung
ganz allgemein in der Entschädigung zu wenig berücksichtigt wird.
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Bedeutsam ist auch die fast 85-prozentige Zustimmung zur Aussage, dass die der-
zeitige Entschädigung zur Suche nach zusätzlichen Erwerbsquellen drängt. Ob
diese Situation wünschbar ist oder nicht, sei dahingestellt (diese Frage müsste im
Kapitel „Erwartungen“ beantwortet werden) – man muss sie aber in der aktuellen
Konstellation als systemimmanent bezeichnen.
Anreizsystem
12,9%
61,8%
23,5%
31,6%
22,3%
34,6%
8,9%
9,2%
21,9%
18,3%
17,1%
11,9%
9,4%
24,8%
27,7%
16,3%
77,8%
84,4%
61,4%
15,8%
10,2%
85,0%
71,5%
" Das Verhältnis zwischen fixer Jahresentschädigung und
aufwandabhängigem Taggeld und Spesenentschädigungen
ermuntert nicht zu Mehraufwand."
" Die derzeitige Entschädigungssituation drängt die
Parlamentsmitglieder, nach zusätzlichen Erwerbsquellen zu
suchen"
"Die individuelle Leistung eines Parlamentsmitgliedes wird in
der Entschädigung nicht genügend berücksichtigt."
"In der Entschädigung der Parlamentsmitglieder sollte der
individuellen Erfahrung Rechnung getragen werden (also keine
Einheitsentschädigung)."
"Die Entschädigung sollte dem Alter der Parlamentsmitglieder
Rechnung tragen."
"Die Entschädigung sollte den Dienstjahren
(Mandatsausübung) Rechnung tragen."
"Die Entschädigung sollte den individuellen
Einkommensverlust ersetzen, d.h. dem individuellen
Einkommen des Parlamentsmitglieds Rechnung tragen."
"Die Entschädigung sollte eine Leistungskomponente
beinhalten."
einverstanden
eher einverstanden
eher nicht einverstanden
nicht einverstanden
keine Meinung oder indifferent
Verbesserungsvorschläge
Trotz der Meinung, dass die individuelle Leistung eines Parlamentsmitgliedes nicht
ausreichend berücksichtigt wird, denken nur 12.5% der Antwortenden, dass die
Einführung einer eigentlichen Lohnleistungskomponente eine angemessene Lö-
sung darstellen würde. Überlegungen zur Machbarkeit dieser Leistungsmessungen
könnten den Ausschlag zu dieser Ansicht gegeben haben.
Eine vom aktuellen Prinzip gänzlich abweichende Entschädigungsmethode, die auf
der individuellen Erfahrung, dem Alter, den Jahren der Mandatsausübung oder
dem individuellen Einkommensverlust Rechnung trägt, findet gar keinen Anklang.
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Anpassung an Beamtenstatus
16,5%
28,9%
50,6%
12,0%
35,8%
29,7%
18,4%
11,3%
10,1%
52,5%
8,9%
22,0%
"Jedes Parlamentsmitglied sollte wählen können, ob es sein
Mandat nebenamtlich oder hauptamtlich (und voll entlöhnt)
ausüben mochte."
"Die Entschädigung sollte in einem Prozentsatz gemessen am
Lohn eines höheren Beamten / einer höheren Beamtin mit
verlgleichbarer Verantwortung bemessen werden."
"Die Entschädigung der Parlamentsmitglieder sollte automatisch
der Teuerung angepasst werden."
einverstanden
eher einverstanden
eher nicht einverstanden
nicht einverstanden
keine Meinung oder indifferent
Der vor zehn Jahren diskutierte Vorschlag, dem Ratsmitglied die Wahl zwischen
einem Teil- und einem Vollzeitmandat zu überlassen, findet auch heute geringe
Zustimmung.
Über die Hälfte aller Ratsmitglieder könnte sich hingegen mit einer Indexierung
ihrer Entschädigung auf der Basis des Lohnes eines höheren Beamten, wie sie
in anderen Ländern praktiziert wird, anfreunden. Eine klare Mehrheit wünscht
sich schliesslich den automatischen Teuerungsausgleich ihrer Entschädigung.
Zitat
Parlamentsmitglied:
Man sollte nicht
am Schluss nur
noch Verbands-
funktionäre, Rei-
che und Pensio-
nierte im Rat ha-
ben.
Folgende Neuerungen wurden von mehreren Ratsmitgliedern gewünscht:
Vorsorgeeinrichtung für das Alter oder die „Zeit nach der Politik“, dazu
zwei Stimmen:
„Il faut prévoir un système de retraite. Par exemple pleine et entière à partir de
10 ans de mandats.“
„Trotz einem Einkommen von ca. 50 000 Franken pro Jahr als Nationalrätin und
20 000 als Richterin habe ich keine 2. Säule!“
Ausfallentschädigung für Unfall und Krankheit, welche bei Verhinderung
aus Krankheitsgründen während der Session ein Taggeld entrichtet.
„Als Vater eines minderjährigen Kindes beschäftigt mich viel mehr die
Absicherung für den Fall der Invalidität und allenfalls den Todesfall.“
Schliesslich bemerkt ein Ratsmitglied, dass die Distanz- und Übernachtungsent-
schädigung auch angezeigt wäre, wenn nicht in Bern getagt wird, z.B. für aus-
wärtige Kommissionssitzungen.
K.Burmeister:
In einer monetären
Kultur wirkt das
Einkommen indi-
rekt auf das Pres-
tige.
Externe Finanzierungen
In Bezug auf die nichtparlamentarischen Ressourcen, über welche die Parla-
mentsmitglieder von ihren übrigen Tätigkeiten her verfügen, bestehen grosse
Unterschiede. 114 Parlamentsmitglieder (70.8%) gaben an, von ihrer Berufstä-
tigkeit her über keine räumliche, personelle und/oder organisatorische Infrastruk-
tur zu verfügen, die für die Ausübung des Parlamentsmandates nutzbar gemacht
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