Seminar für allgemeine pädagogik


Kommunikation und Konflikt



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8. Kommunikation und Konflikt


Literatur

Krüger, W.: Konfliktsteuerung als Führungsaufgabe. Positive und negative Aspekte von Konfliktsituationen. München 1971.

Zuschlag, B./W. Thielke: Konfliktsituationen im Alltag. Ein Leitfaden für den Umgang mit Konflikten in Beruf und Familie. Stuttgart 1989.

Bodmer, W.: Anthropologische Annahmen zu schadenstiftenden Konflikten. In: Pädagogische Rundschau 46. Jg., 1992, S. 657-670.



Gairing, F.: Organisationsentwicklung als Lernprozeß von Menschen und Systemen. Zur Rekonstruktion eines Forschungs- und Beratungsansatzes und seiner metadidaktischen Relevanz. Weinheim 1996.

8.1. Einleitung


Definition: Von Konflikt spricht man nach Berkel, "wenn zwei Elemente gleichzeitig gegensätzlich oder unvereinbar sind"; ein Konflikt ist nach Maeck "die Erscheinung der sich überschneidendne Interessen von individuen oder von Gruppen bzw. Individuen und Gruppen. (vgl. Zuschlag/Thielke, S. 28).

Eigener Definitionsversuch: Konflikte sind Spannungen bzw. miteinander unvereinbare Interessengegensätze in den Beziehungen zwischen den Elementen eines personalen oder interpersonalen Systems, insbesondere

  • Spannungen innerhalb und zwischen Personen,

  • Spannungen innerhalb und zwischen Gruppen,

  • Spannungen zwischen einer Institution (Familie, Schule, Betrieb) und ihrem sozialen Umfeld (= außenstehenden Personen, anderen Institutionen)

Konflikte können im Bewußtsein des eigenen Selbst (Individualbereich), zwischen verschiedenen Menschen oder aber zwischen verschiedenen Gruppen auftreten.

8.2 Konflikte im Individualbereich


Es handelt sich um Zielkonflikte im Individuum. Zwei oder mehrere Strebungen, Motivationen bzw. Bedürfnisse stehen miteinander im Widerspruch. Da diese Bedürfnisse entweder positiver (hinstrebender, appetetiver) Art oder aber negativer (wegstrebender, aversiver) Art sein können, sind folgende Fälle möglich:

  • Appetenz-Appetenz-Konflikt: Zwei positive Strebungen stehen sich gleichsam im Wege, sind miteinander unvereinbar (z.B. als Zielkonflikt einer jungen Frau: Kinder zu haben oder eine Berufskarriere zu beginnen; als Problem eines Personalchefs, welcher von beiden - sehr guten - Mitarbeitern eine Beförderung verdient);

  • Appetenz-Aversions-Konflikt: Das Angebot, z.B. eine wichtige Aufgabe in einem betrieblichen Arbeitsbereich zu übernehmen, erhöht das Selbstwertgefühl und verleiht Leistungsmotivation (positiv), gleichzeitig könnte die Befürchtung, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein oder sich der verstärkten Kritik von konkurrierenden Kollegen ausgesetzt zu sehen, einen Vorbehalt bilden, diese Aufgabe anzunehmen; die bisherige gute Atmosphäre im Betrieb würde einer Belastung ausgesetzt werden, wenn der Beförderte plötzlich jenen Kollegen Anweisungen erteilen muß, mit denen er vorher gleichgestellt war.

  • Aversions-Aversions-Konflikt: Dieser Konflikt ist gegeben, wenn ich mich gleichsam zwischen zwei negativen Befindlichkeitsaspekten befinde und zu entscheiden habe, welches ich als das kleinere Übel ansehe. Auch „Beziehungsfallen“ sind Aversions-Aversions-Konflikte.

8.3 Konflikte im zwischenmenschlichen Bereich - biologische Aspekte


Kommunikation ist, wie wir wissen, in vieler Hinsicht störanfällig. Ist die Störung besonders stark bzw. anhaltend, kommt es zum Konflikt - etwa zum Konflikt mit einem Kommunikationspartner; Beratung und Therapie bemühen sich, die gestörte Kommunikation zu entzerren und den Kommunikanten Regeln an die Hand zu geben, deren Befolgung diese Konfliktquelle minimieren soll.

Konflikte im zwischenmenschlichen Bereich sind keineswegs nur zurückzuführen auf kommunikative Hindernisse, sondern auf Interessengegensätze, unterschiedliche Bedürfnisse und Zielvorstellungen, aber auch auf unterschiedliche Machtverhältnisse zwischen den Kommunikanten. Diese Faktoren stehen fast immer im Hintergrund eines Konfliktes, werden in der öffentlichen Austragung dieses Konfliktes keineswegs immer thematisiert und haben Einfluß auf die Art und Weise der Kommunikation. Gestörte Kommunikation ist oft nicht lediglich durch Ungenauigkeit, unterschiedliche Erwartungen, Gefühlslagen, oder fehlende Empathie bedingt, sondern oft von handfesten Interessen bestimmt, die ihrerseits Einfluß auf die Kommunikation haben. Von den Machtverhältnissen her kann man im Bereich zwischenmenschlicher Kommunikation von Konflikten auf horizontaler und auf vertikaler Ebene unterscheiden. Konflikte auf vertikaler Ebene, also Konflikte mit Vorgesetzten, Weisungsbefugten, sozial höher stehenden, haben immer eine besondere Brisanz, weil sie das Selbstwertgefühl tangieren - auch dann wenn dieser Konflikt nicht öffentlich ausgetragen wird, sondern eher verdeckt bleibt.



Konflikte zwischen Gruppen sind oft nicht nur durch unterschiedliche Interessen geprägt, sondern auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen und weltanschauliche Standpunkte. Kriegs- und Krisenherde in Europa,, aber auch die Anschläge von Neonazi-Gruppen und ausländerfeindliche Äußerungen sind entweder durch Machtansprüche bedingt, die gewaltsam durchgesetzt werden sollen, oder motiviert durch eine bestimmte psychische Konstellation: Diese psychische Konstellation, die im Kollektiv auftritt, zeigt einerseits bestimmte ideologische Überhöhungen, entlädt sich andererseits in geradezu animalischen Aktionen von Aggressionen, Terror und Zerstörung.

Biologisch-verhaltenstheoretischer Zugang zum Konfliktphänomen (vgl. Bodmer 1992): Es wäre z.B. zu fragen, ob und in welchem Maße die biopsychische Anlage des Menschen bei bestimmten auslösenden Reizkonstellationen nicht nahezu zwangsläufig aggressives Handeln bedingt, bzw. deren Wahrscheinlichkeit stark erhöht. Zwei besonders konfliktträchtige Verhaltensschemata sind "Revierverhalten" und "Rangverhalten", die in der Tierwelt von Verhaltensforschern wie K. Lorenz, N. Tinbergen und anderen erforscht wurden.

Revierverhalten: Jeder Mensch beansprucht als Individuum einen bestimmten subjektiven Eigenbereich, den er, wenn er ihn in Gefahr sieht, auch verteidigt. Verteidigt wird z.B. ein gewisser räumlicher Abstand zu anderen Individuen, zu Fremden ist er größer als zu vertrauten Personen und es gibt dafür soziokulturell durchaus unterschiedliche Gruppen-Normen. Was ist das eigene, das wir verteidigen? Es sind keineswegs nur unsere nächsten Bezugspersonen, oder Geld und Besitz, es sind auch die kulturellen Normen, die uns selbstverständlich sind, insbesondere Sprache, Religion, bestimmte geistige Kulturleistungen). Minoritätenkonflikte ergeben sich oft daraus, daß eine Volksgruppe ihre eigene Identität gefährdet sieht, wenn die Bevölkerungsmehrheit, also etwa die Einwohner des Gastlandes, der andersethnischen Gruppe ihre Kultur überstülpen wollen. Bodmer nennt drei Bedingungen, um schadenstiftende Konflikte zu vermeiden:

  1. Es sollte vermieden werden, daß Individuen Güter in ihren subjektiven Eigenbereich einbeziehen, zu denen andere freien Zugang haben sollen.

  2. Jedermann muß abgehalten werden, in den objektiven Eigenbereich anderer einzudringen oder darauf Einfluß zu nehmen.

  3. Jeder sollte auf den subjektiven Eigenbereich anderer Rücksicht nehmen, und seinen eigenen Bereich nicht auf Kosten anderer erweitern.

Rangverhalten: Damit ist das Streben nach Vormacht, Vortritt, Ansehen gemeint, das eine Konkurrenzsituation bewirkt. Die Rangverhältnisse in menschlichen Gemeinschaften sind keineswegs nur das Ergebnis von individueller Durchsetzungsfähigkeit ("Körperstärke"), sondern auch auf Grund von gesellschaftlich vermittelten Normen. Verstöße gegen das Rangverhalten werden mit Sanktionen bzw. mit Aggression und "Zurechtweisung" geahndet, dabei kommt es allerdings auf die jeweilige Rahmensituation an: Je stärker die Situation öffentlicher Kontrolle untersteht, desto eher ist eine Sanktion zu erwarten. Grundsätzlich: Wenn Anführer aggressive Neigungen haben, ist es schwierig, ihre Gefolgschaft zur Vernunft zu bringen.

Andererseits kann sich für ranghohe Positionsträger ein Konflikt dadurch ergeben, daß sein Verhal­ten nicht den Rollenvorschriften dieser Position entspricht. Je höher der Rang, desto stärker die öf­fentliche Kontrolle des Rollenverhaltens, desto größer auch der Konflikt bei möglichen Verstößen. Wenn Intimgespräche eines gewählten Staatsoberhauptes in der Presse wiedergegeben oder kolpor­tiert werden, verringern sich die Chancen einer Verlängerung seiner Amtszeit.



Gruppenspezifische Merkmale als Unterscheidungskriterium für die Wahrnehmung der Zugehörig­keit zur "eigenen" oder zur "Fremdgruppe". Hautfarbe, Haartracht, Kleidung und Sprache dienen auch der Zuordnung zur Eigenruppe bzw. zur Fremdgruppen. Zu letzteren besteht eine größere Di­stanz, allerdings ist auch Neugierde möglich. Diese äußerlich wahrgenommenen Kriterien spielen für die Vorurteilsbildung gegenüber Fremdgruppen eine durchaus bedeutsame Rolle.

Gesellschaftspolitische Folgerungen: Bodmer zieht aus seiner biologisch-verhaltenstheoretischen Betrachtung des zwischenmenschlichen Konflikts folgende Konsequenzen:

1. Den biopsychischen Barrieren Rechnung tragen: Erziehung und Appell an soziale Tugenden vermögen nur begrenzt unsere biopsychischen Barrieren aufzuheben, z.B. daß wir uns distanziert (bis feindselig) gegenüber Fremden verhalten, die wir als "Eindringlinge in unseren subjektiven Eigenbe­reich" wahrnehmen, oder daß wir uns gegenüber Zurücksetzungen und Benachteiligung aggressiv zur Wehr setzen, weil mit dieser Demütigung auch unsere soziale Position, unser Rang in Frage gestellt ist. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sollten so sein, daß Rang- und Revierverhalten nicht herausgefordert werden.

2. Geschlossene Gruppengebiete einrichten: Ethnische Konflikte können vermieden werden a) durch vollständige Assimilation, b) wenn bestehende ethnische Minderheiten weder Vorteile noch Nachteile in sozialer wie wirtschaftlicher Hinsicht haben, noch mit der ethnischen Andersartigkeit höhere oder geringere Lebensansprüche verbunden sind, c) kurzfristig (für Jahrzehnte) ist die Sicherung von Identität bei ethnischen Minderheiten nur durch Einrichtung autonomer Lebensgebiete zu erreichen.

3. Verhütung funktional nicht gerechtfertigter Ungleichheiten: Das Grundsatzprinzip westlicher Industriegesellschaften, die Leistung des einzelnen zum Maßstab für seinen Rang zu machen, (ökonomisches Nutzenprinzip), muß die sozialen Kosten berücksichtigen, d.h. es bedarf verteilungsgerechter Ergänzungen und "Abfederungen" für diejenigen, die mehr zu leisten nicht in der Lage sind. Jedenfalls darf das ökonomische Prinzip der Leistungskonkurrenz, das Ungleichheiten bedingt, nicht zusätzlich mit weiteren funktional kaum zu rechtfertigenden Ungleichheiten gekoppelt werden. Das Streben Leistungsfähiger und -williger nach Vorrang ist "möglichst weitgehend zum Vorteil anderer und für die Entwicklung der Art fruchtbar zu machen".

4. Verteilungsgerechtigkeit: Sie muß gesichert sein, d.h. die elementaren Lebensbedürfnisse aller Menschen sollen Vorrang haben vor den Luxusbedürfnissen einer Minderheit. Es wäre auch nach Möglichkeiten zu suchen, daß angehäufter Besitz/Kapital zur Rangerhöhung beiträgt, indem diese Werte zur Förderung sozialer, kultureller oder ökologischer Zwecke eingesetzt werden.

5. Persönliches Eigentum: So sehr die Bildung von Privateigentum ein unveräußerliches Grundrecht ist, ist andererseits klar, daß die unbegrenzte Inanspruchnahme dieses Rechts zu hohen gesellschaftlichen und individuellen Schäden führt. Dies ist dann der Fall, wenn eine Minderheit diesesRecht durch uferlose Ausdehnung der Akkumulation auf Grund ihrer ökonomischen Macht ungerechtfertigt ausnützt. Die Gefahr besteht, daß Menschen, die über viel Besitz/Kapital verfügen, "ihr Rangstreben durch das Anhäufen von Verfügungsmöglichkeiten auszuleben" versuchen. Deshalb ist eine institutionelle Begrenzung der Verfügungsmöglichkeiten anzustreben.

6. Eigentum an Produktionsmitteln: Die mißglückten Experimente mit Produktionsmitteln in Volks- und Staatseigentum zeigen, daß privates Eigentum an Produktionsgütern Voraussetzung der modernen Wirtschaft ist. Optimaler ökonomischer Einsatz und Weiterentwicklung dieser Produktionsmittel basieren auf Rang- und Revierverhalten. Dabei spielt das Identitätserlebnis der beteiligten Menschen an der Erhaltung der Produktionsmittel eine entscheidende Rolle.

  1. Konfliktvermindernde Verfahren der gesellschaftlichen Entscheidung: Da ausreichendes Sachwissen bei den meisten Menschen fehlt, Expertenwissen grassiert und der institutionelle Aufwand für demokratische Entscheidungsverfahren erheblich ist, glaubt der einzelne Bürger oft, seine Stimme sei nicht von Gewicht. Diese keineswegs zutreffende Einstellung führt, wenn die Mehrheit sie dennoch praktiziert - zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung, nämlich zum Desinteresse an den Lebensfragen der Gesellschaft und zur politischen Unmündigkeit der Bevölkerungsmehrheit. Entscheidungen von gesellschaftlicher Tragweite sind zu fällen

  1. "nach klar formulierten, rationalen Grundsätzen, welche durch die Mehrheit der Betroffenen gutgeheißen worden wären“,

  2. „unter umfassender Berücksichtigung aller einschlägiger Tatsachen und Aspekte"; dabei sollten Entscheidungen von Trägern mit höheren Befugnissen von sachkundigen Instanzen auf die Einhaltung dieser Richtlinien überprüft werden.

9. Gegenseitige Gewährung der Menschenrechte: Sie sollten nach Bodmer nur denjenigen gewährt werden, die die Rechte anderer achten. Zusammenfassend sagt Bodmer: "Konfliktträchtig sind vor allem - aber weitem nicht allein - gesellschaftliche Strukturen, die:

  • funktionelle nichtgerechtfertigte Ungleichheiten begünstigen oder gar institutionell stützen;

  • Fremdbestimmung instituieren oder zur Folge haben, die als solche wahrgenommen wird;

  • einen Domizilwechsel begünstigen, daß er von den bisherigen Bewohnern eines Raumes als Eindringen unerwünschter Fremder in ihr Revier oder in dasjenige ihrer angestammten Lebensgemeinschaft empfunden wird; das letztere ist besonders wahrscheinlich, wenn die Zuzügler durch Unterschiede ihrer Erscheinung, ihrer Sprache und ihres Verhaltens auffallen;

  • rücksichtslos und unfair handelnden Menschen ermöglichen, die Rechte und Bedürfnisse anderer zu mißachten, ohne mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vergeltung für ihr Tun erwarten zu müssen;

Gesellschaften sollten so entwickelt sein, daß die genannten Strukturmerkmale für schadenstiftende Konflikte vermieden werden. Obgleich die biopsychischen Anlagen durch Erziehung kaum änderbar sind, bleibt die Verhütung schadenstiftender Konflikte auch in hohem Maße eine pädagogische Aufgabe.

Kritischer Kommentar: Es ist eine alte Diskussion, ob es legitim ist, Theorien, die bestimmte Verhaltensmuster als im Menschen genetisch verankert behaupten, für die Lösung gesellschaftlicher und ethnischer Konflikte heranzuziehen sind. Sie werden oft dort als Vorwand zur Aufrechterhaltung von Abgrenzungen gegenüber anderen Kulturen, Rassen, sozialen Bedingungen benutzt, wohingegen ein auf Integration, Toleranz und Verständigung beruhendes Konzept „biologische“ Begründungen eher distanziert betrachtet. Humanität, Toleranz und Rationalität erhalten als anthropologische Kategorien jenseits einer biologischen Betrachtung des Menschen ihre Bedeutung. Dennoch ist es wichtig, derartige Theorien und die aus ihnen gezogenen Schlußfolgerungen zu kennen. Die multikulturelle Gesellschaft, in der wir auf Grund von anhaltenden Migrationsprozessen leben, ist in erhöhtem Maße konfliktanfällig, und es gibt kein schnelles „Rezept“ zur Lösung aller damit verbundenen Probleme. Die Kommunikation zwischen verschiedenen Ethnien hat oft den Charakter der Inkommensurabilität und ist besonders störanfällig, weil die zentralen Fragen von Identität und Abgrenzung hintergründig immer präsent sind (vgl. Retter 1998). Deshalb sind auch biologische Betrachtungsweisen, die gewisse Grenzen aufzeigen, nicht von vornherein abzhulehnen.

Als problematisch zu bewerten ist allerdings der Versuch Bodmers, in Punkt 9 seiner Schlußfolgerungen die Menschenrechte nicht für alle, sondern nur für die guten Menschen bereit zu halten, nämlich diejenigen, die die Rechte anderer achten. Damit sind die Menschenrechte nicht naturrechtlich von vornherein jedermanns Recht, sondern werden im Sinne des Dezisionismus (durch politische Entscheidung) verteilt. Wer die Rechte anderer achtet und wer nicht, wer Diktator ist und wer nicht, war in der Vergangenheit und ist in der Gegenwart immer wieder strittig, so daß eine solcher Grundsatz dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Derart weitreichende Forderungen aus biologischen Kategorien ableiten zu wollen führt zu einer problematischen Generalisierung.

Daß die praktische Durchsetzung von Befriedungsbemühungen und multikulturellen Integrationsansätzen in der Praxis erhebliche Realisierungsschwierigkeiten zeigt, die keineswegs nur durch den guten Willen einiger progressiver Kräfte zu lösen sind, soll dabei noch einmal betont werden. „Anpassung an andere“ geht immer auch einher mit Verlusten bzw. Umformungsprozessen der eigenen Gruppen-Identität. Zwischen der eigenen Identität und dem „Fremden“ gibt es komplizierte Balanceverhältnisse, die Konfliktanlässe bieten können. Deshalb ist die Entwicklung eines Konfliktmanagement wichtig, das keine starren Regeln kennt, sondern selbst lernfähig ist.


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