Konstantin der Grosse: Kaiser, Mörder, HeiliGer
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Das Toleranzedikt des galerius und die mailänder Vereinbarung
1. „Das toleranzedikt des Galerius“ vom 30. April 311, nach laktanz Von den todesarten der Verfolger, Kap. 34
„Unter den übrigen Anordnungen, die wir immer zu Nutz und Frommen des Gemeinwesens treffen, waren wir
bisher willens gewesen, im Einklang mit den alten Gesetzen und der staatlichen Verfassung der Römer alles zu
ordnen und auch dafür Sorge zu tragen, daß auch die Christen, welche die Religion ihrer Väter verlassen hatten,
zu vernünftiger Gesinnung zurückkehrten. Denn aus irgendeinem Grunde hatte eben diese Christen ein solcher
Eigenwille erfaßt und solche Torheit ergriffen, daß sie nicht den Einrichtungen der Alten folgten, die vielleicht ihre
eigenen Vorfahren zuerst eingeführt hatten, sondern sich nach eigenem Gutdünken und Belieben Gesetze zur
Beobachtung schufen und in verschiedenen Gegenden verschiedene Bevölkerungen zu einer Gemeinschaft ver-
einigten. Nachdem dann von uns der Befehl ergangen war, zu den Einrichtungen der Alten zurückzukehren,
sind viele in Anklagen auf Leben und Tod verwickelt, viele auch von Haus und Herd verscheucht worden. Und
da die meisten auf ihrem Vorsatze verharrten und wir sahen, daß sie weder den Göttern den gebührenden
Dienst und die schuldige Verehrung erwiesen, noch auch den Gott der Christen verehrten, so haben wir in An-
betracht unserer mildesten Schonung und im Hinblick auf unsere immerwährende Gepflogenheit, allen Men-
schen Verzeihung zu gewähren, diese unsere bereitwilligste Nachsicht auch auf die Christen ausdehnen zu müs-
sen geglaubt, so daß sie von neuem Christen sein und ihre Versammlungsstätten wieder herstellen dürfen, je-
doch so, daß sie nichts wider die öffentliche Ordnung unternehmen. Durch ein anderes Schreiben werden wir
den Gerichtsbeamten Anweisung geben, welches Verfahren sie einzuhalten haben. Daher wird es auf Grund
dieser unserer Nachsicht Aufgabe der Christen sein, zu ihrem Gott zu beten für unsere Wohlfahrt, für die Wohl-
fahrt des Staates und ihre eigene, auf daß nach jeder Richtung hin das Gemeinwesen vor Schaden bewahrt
bleibe und sie sorglos auf ihren Wohnsitzen leben können.“
aus: des lucius Caelius Firmianus lactantius schriften. aus dem lateinischen übersetzt von aloys Hartl.
(Bibliothek der Kirchenväter, 1. reihe, Band 36), München 1919.
2. Die Mailänder Vereinbarung, Januar 313, nach laktanz Von den todesarten der Verfolger, Kap. 48
licinius verteilte den teil des Heeres, der sich ihm ergeben hatte, unter seine Mannschaft, setzte dann
mit dem Heere wenige tage nach der schlacht nach Bithynien über und hielt seinen einzug in nikome-
dien. Hier erstattete er Gott, durch dessen Beistand er gesiegt hatte, den schuldigen dank und ließ am
tage der iden des Juni (13. Juni 313) unter dem dritten Konsulate des Konstantin und licinius folgendes
edikt an die statthalter über die Wiederherstellung der Kirche öffentlich anschlagen:
„Nachdem wir, sowohl ich Konstantinus Augustus, als auch ich Licinius Augustus glücklich zu Mailand uns ein-
gefunden hatten und alle Angelegenheiten der öffentlichen Wohlfahrt und Sicherheit in Beratung nahmen, so
glaubten wir unter den übrigen Anordnungen, von denen wir uns Nutzen für die Gesamtheit versprachen, vor
allem die Dinge ordnen zu müssen, auf denen die Verehrung der Gottheit beruht, und zwar in der Art, daß wir
sowohl den Christen wie auch allen übrigen freie Befugnis gewährten, der Religion sich anzuschließen, die jeder
sich wählen würde, auf daß alles, was von göttlicher Wesenheit auf himmlischem Sitze thront, uns und allen,
die unter unserer Herrschaft stehen, gnädig und gewogen sein möge. Und so glaubten wir in heilsamer und
vernünftiger Erwägung den Entschluß fassen zu müssen, durchaus keinem die Erlaubnis zu versagen, der ent-
weder der Religionsübung der Christen oder jener Religion sich zuwenden wollte, die er für sich als die geeignet-
ste erachtete, auf daß die höchste Gottheit, deren Verehrung wir aus freiem Herzen ergeben sind, uns in allem
die gewohnte Huld und Gnade erweisen könne. Es mag daher deine Ergebenheit wissen, daß es uns gefallen
hat, die Bestimmungen, die in den früheren Erlassen an deine Dienstbeflissenheit über den Namen der Christen
enthalten waren und die als durchaus ungünstig und unserer Milde widersprechend erschienen, alle ohne Aus-
nahme aufzuheben, so daß jetzt frei und unbehindert jeder, der die Religion der Christen zu beobachten ge-
neigt ist, ohne alle Beunruhigung und Belästigung dieser Beobachtung obliegen mag. Und dies glauben wir
deiner Besorgtheit ausführlichst zur Kenntnis bringen zu sollen, damit du wissest, daß wir freie und unbe-
schränkte Ausübung ihrer Religion den nämlichen Christen gewährt haben. Und indem du deutlich ersiehst,
daß wir dieses den Christen gestattet haben, so erkennt deine Ergebenheit, daß wir auch den übrigen eine ähn-
lich offene und uneingeschränkte Ermächtigung zur Ausübung ihrer Religion im Interesse der Ruhe unserer Zeit
eingeräumt haben, so daß jeder in der Verehrung dessen, was er sich erwählt hat, ungehinderte Freiheit hat.
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Das Toleranzedikt des galerius und die mailänder Vereinbarung
Und dies ist von uns geschehen, damit keine Art von Gottesverehrung und keine Religion durch uns irgendwel-
chen Abbruch erfahre. Und überdies haben wir bezüglich der Gesamtheit der Christen folgendes zu bestimmen
für gut befunden: Wer etwa solche Stätten, an denen die Christen früher zusammenzukommen pflegten – über
welche auch in den früheren Schreiben an deine Dienstbeflissenheit besondere Anweisungen enthalten waren
–, in früherer Zeit von unserem Schatze oder sonst von irgend jemand käuflich erworben hat, der muß dieselben
ohne Kaufpreis und ohne irgendwelche Entschädigung mit Ausschluß aller Hintanhaltung und Umständlich-
keit zurückerstatten. Und wer solche Stätten zum Geschenke erhalten hat, muß sie ebenfalls den nämlichen
Christen in kürzester Bälde zurückgeben; und sowohl Käufer als Beschenkte mögen sich, wenn sie etwas von
unserer Wohlgeneigtheit erhoffen, an unseren Stellvertreter wenden, damit auch für sie durch unsere Milde ge-
sorgt werde. Und dies alles muß der Körperschaft der Christen durch deine Vermittlung unverweilt und unver-
züglich übergeben werden. Und nachdem die nämlichen Christen nicht bloß die Stätten, an denen sie sich zum
Gottesdienst zu versammeln pflegten, sondern auch noch anderes zum Eigentum hatten, das zum Recht ihrer
Körperschaft, das heißt der Kirchen, nicht einzelner Menschen, gehörte, so wirst du all dieses nach dem Gesetz,
das wir oben dargelegt haben, ohne jegliche Ausflucht und Widerrede denselben Christen, das heißt der Körper-
schaft und den Versammlungsstätten der Christen zurückgeben lassen unter Einhaltung der vorher erwähnten
Rücksichtnahme, daß jene, welche dieselben ohne Entgelt zurückerstatten, Schadloshaltung von unserem
Wohlwollen erwarten dürfen. In all diesen Dingen wirst du der erwähnten Körperschaft der Christen deine wirk-
samste Vermittlung angedeihen lassen, damit unsere Vorschrift je eher desto lieber zur Ausführung komme, auf
daß auch hierin durch unsere Milde für die öffentliche Ruhe gesorgt werde. Auf diese Art wird es geschehen, daß,
wie wir bereits oben angeführt haben, die göttliche Hulderweisung gegen uns, die wir in Dingen von höchster
Wichtigkeit erfahren haben, für alle Zeit glücklich bei unseren Unternehmungen zur allgemeinen Glückseligkeit
verbleibe. Damit aber der Wortlaut dieser unserer gnädigen Verordnung allen zur Kenntnis gelangen kann, so
wirst du dieses Schreiben durch öffentlichen Anschlag überall bekannt machen und zur Wissenschaft aller ge-
langen lassen, damit die Anordnung unseres Wohlwollens niemand unbekannt bleiben kann.“
aus: des lucius Caelius Firmianus lactantius schriften. aus dem lateinischen übersetzt von aloys Hartl.
(Bibliothek der Kirchenväter, 1. reihe, Band 36), München 1919.
3. Die Mailänder Vereinbarung in der Version nach eusebius, Kirchengeschichte, buch 10
Wohlan, so lasset uns nun auch die aus dem lateinischen [ins Griechische] übersetzten kaiserlichen er-
lasse des Konstantin und licinius anführen.
„In der Erkenntnis, daß die Religionsfreiheit nicht verwehrt werden dürfe, daß es vielmehr einem jeden gemäß
seiner Gesinnung und seinem Willen verstattet sein solle, nach eigener Wahl sich religiös zu betätigen, haben
wir bereits früher Befehl erlassen, daß es auch den Christen unbenommen sei, den Glauben beizubehalten, den
sie selbst erwählt und im Kulte bekunden. Da aber in jenem Reskripte, worin ihnen diese Freiheit zugestanden
wurde, viele und verschiedenartige Bedingungen ausdrücklich beigefügt erschienen, so ließen sich vielleicht
manche von ihnen nach kurzer Zeit von solcher Beobachtung abdrängen. Da wir, ich, Konstantinus Augustus,
und ich, Licinius Augustus, durch glückliche Fügung nach Mailand gekommen und all das, was dem Volke zu
Nutz und Vorteil gereiche, erwogen, so haben wir unter den übrigen Verfügungen, die dem Interesse der Allge-
meinheit dienen sollten, oder vielmehr zuvörderst, den Erlaß jener Verordnungen beschlossen, die sich auf die
Achtung und Ehrung des Göttlichen beziehen, um den Christen und allen Menschen freie Wahl zu geben, der
Religion zu folgen, welcher immer sie wollten. Es geschah dies in der Absicht, daß jede Gottheit und jede himm-
lische Macht, die es je gibt, uns und allen, die unter unserer Herrschaft leben, gnädig sein möge.
In gesunder und durchaus richtiger Erwägung haben wir so diesen Beschluß gefaßt, daß keinem Menschen die
Freiheit versagt werden solle, Brauch und Kult der Christen zu befolgen und zu erwählen, daß vielmehr jedem
die Freiheit gegeben werde, sein Herz jener Religion zuzuwenden, die er selbst für die ihm entsprechende erach-
tet, auf daß uns die Gottheit in allem die gewohnte Fürsorge und Huld schenken möge. Demzufolge geben wir
in einem Reskripte als unseren Willen kund, daß die Bedingungen, welche bezüglich der Christen unserem frü-
heren Schreiben an deine Ergebenheit beigefügt waren, völlig aufgehoben und alles beseitigt werde, was als
gänzlich verkehrt und unserer Milde widersprechend erschien, und daß fernab ein jeglicher aus denen, die eben
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diese Wahl getroffen, nämlich die Religion der Christen zu bekennen, dies frei und ohne weiteres ohne irgend-
welche Belästigung üben solle. Und wir haben beschlossen, diese Maßnahmen deiner Sorgsamkeit in vollem
Umfange kundzutun, damit du wissest, daß wir eben den Christen ungehinderte und uneingeschränkte Freiheit
in Ausübung ihrer Religion verliehen. Da du nun siehst, daß den Christen dieses Recht in uneingeschränktem
Maße von uns eingeräumt wurde, so wird das deine Sorgsamkeit dahin verstehen, daß damit auch andern Er-
laubnis gegeben sei, die religiösen Bräuche ihrer eigenen Wahl zu beobachten. Ist es doch offensichtlich der
Ruhe unserer Zeit angemessen, daß jeder Freiheit habe, gemäß seinem Willen eine Gottheit zu erwählen und sie
zu verehren. Dies haben wir verfügt, damit es nicht den Anschein erwecke, als würde irgendein Kult oder irgen-
deine Religion durch uns Hintansetzung erfahren.
Bezüglich der Christen bestimmen wir weiterhin, daß jene Stätten, an denen sie ehedem zusammenzukommen
pflegten und über die dereinst in dem früheren Schreiben an deine Ergebenheit eine bestimmte Verfügung getrof-
fen ward, von denen, die sie nachweislich von unserer Kammer oder von anderer Seite käuflich erworben, unent-
geltlich und ohne Rückforderung des Kaufpreises, ohne Zögern und Zaudern, an die Christen zurückerstattet
werden. Auch wer solche Stätten geschenkweise erhalten, soll sie so schnell als möglich denselben Christen zu-
rückgeben. Jene aber, die von unserer Hochherzigkeit irgendeine Vergütung hierfür erbitten, mögen sich, ob sie
nun auf dem Wege des Kaufes oder der Schenkung Eigentümer geworden, an den örtlichen Statthalter wenden,
damit auch sie die Fürsorge unserer Milde erfahren. All das möge so durch dein Bemühen an die Körperschaft der
Christen überwiesen werden. Und da eben diese Christen, wie bekannt, nicht nur jene Orte, an denen sie zusam-
menzukommen pflegten, sondern auch noch andere Stätten im Besitz hatten, die nicht dem einzelnen unter ih-
nen gehörten, sondern rechtliches Eigentum ihrer Körperschaft, d. i. der Christen, waren, so wirst du den Befehl
erlassen, daß diese insgesamt ohne jeden Widerspruch auf Grund des oben angeführten Gesetzes den Christen,
d. i. ihrer Körperschaft und dem einzelnen Versammlungsorte, zurückerstattet werden, und zwar, wie sich ver-
steht, unter Beachtung der erwähnten Bestimmung, daß diejenigen, die diese Stätten unentgeltlich, wie gesagt,
zurückstellen müssen, durch unsere Hochherzigkeit dafür Entschädigung zu erhoffen haben.
Bei all dem sollst du deine Aufmerksamkeit nach besten Kräften der genannten Körperschaft der Christen zu-
wenden, damit unser Befehl schleunigst durchgeführt und so durch unsere Milde auch nach dieser Richtung für
die allgemeine und öffentliche Ruhe gesorgt werde. Auf diese Weise möge uns, wie oben gesagt, das göttliche
Wohlwollen, das wir schon bei vielen Gelegenheiten erfahren, für alle Zeit fest erhalten bleiben! Damit aber der
Inhalt dieses von uns in Hochherzigkeit erlassenen Gesetzes zur Kenntnis aller gelange, ist es notwendig, daß
dieses unser Schreiben auf deine Anordnung überall angeschlagen und allen kundgegeben werde, und so die
Verfügung, in der diese unsere Hochherzigkeit sich ausspricht, niemand verborgen bleibe.“
Abschrift einer anderen kaiserlichen Verordnung, die er ebenfalls erlassen und worin er zum Ausdruck brachte,
daß nur der katholischen Kirche die Vergünstigung zuteil geworden.
aus: eusebius, ausgewählte schriften Band ii: Kirchengeschichte. aus dem Griechischen übersetzt von
Phil. Häuser. (Bibliothek der Kirchenväter, 2. reihe, Band 1), München 1932.
AUfGAbe:
● lesen sie die o. g. texte zum edikt 311 und zur Mailänder Vereinbarung 313.
● Vergleichen sie die beiden Bestimmungen und arbeiten sie u.a. heraus, welche Folgen sich hier jeweils
für die Christen ergeben. Was bedeutete dies für die religionspolitik des reiches im allgemeinen?
● Bedenken sie auch, wie es einzuschätzen ist, dass die Bestimmungen jeweils von christlichen au-
toren überliefert werden.
● inwiefern ist die Perspektive bei der Überlieferung wichtig?
im Film wird die Frage nach der Motivation Konstantins gestellt, die dieser mit Blick auf den erlass der „Mai-
länder Vereinbarung“ hatte. auch hier, so die these, sei nicht eindeutig zu klären, ob Konstantin seiner affi-
nität oder sogar seiner Zugehörigkeit zum Christentum ausdruck verliehen hat oder ob er aus reinem
Machtkalkül handelte. Ging es ihm vielleicht nur darum, sich der Unterstützung aller Götter - und vielleicht
damit auch aller reichsbewohner - zu versichern, um so sein Ziel der alleinherrschaft im reich zu erreichen?
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Weitere Einschätzungen zu Kaiser Konstantin und seiner Bedeutung
„Mag er sich zu Beginn seiner Herrschaft mehr als politischer Berechnung für den christlichen Glauben interes-
siert und sich für die Belange der Kirche eingesetzt haben, so muß man doch aufgrund all dieser Anzeichen
feststellen, dass ihn in den beiden letzten Jahrzehnten seines Lebens wirkliche Sorge um die Kirche erfüllte. Das
ist jedoch ohne ein echtes Hineinwachsen in eine gläubige Haltung nicht gut möglich.“
Bernhard Kötting: Konstantin und die Kirche (abschnitt 3, Kap. 1 Kirche und staat), in: raymund Kottje /
Bernd Moeller (Hg.): ökumenische Kirchengeschichte 1, alte Kirche und ostkirche, Mainz / München
Matthias-Grünewald-Verlag / Chr. Kaiser Verlag 3. durchgesehene und verbesserte aufl. 1980, s. 129-138,
hier: 134.
„Konstantin...erschien ihr [der Kirche, Anm.d. A.] als Bahnbrecher einer neuen christlichen Welt“.
„Daß es bei diesem Angriff des Arius auf die Gottheit Christi in Wirklichkeit um die Existenzfrage alles Christlichen
ging und die Erlösungslehre selbst in Frage gestellt war, hat Konstantin nie begriffen.“
august Franzen: § 9: die Konstantinische Wende, in: ders.: Kleine Kirchengeschichte, Freiburg/Brsg.: Her-
der 11. aufl. 1983, s. 65-75, hier: 68, 72.
„Fraglos ist die Hinwendung zum Christentum bei Konstantin ... weniger auf Grund einer Bekehrung und durch
Glaubenstiefe begründet, als vielmehr aufgrund der Überlegung, mit der Anerkennung des im ganzen Reich
schon weit verbreiteten und sich gegen alle Vernichtungsversuche resistent zeigenden Christentums wieder ei-
nen einheitlichen ideologischen Überbau zu schaffen. Seine Handlungen waren durchweg geleitet vom Ziel, die
Macht auszubauen“.
http://www.heiligenlexikon.de/BiographienK/Konstantin_der_Grosse.htm
„Zweifelsfrei wäre das Christentum ohne Konstantin heute nicht das, was es ist. Es ist vollständig durchdrungen
von seiner Person. Ostern, Samstag und Sonntag, alles das wurde im Konzil von Nicea, selbst die Idee des öku-
menischen Konzils wurde von Konstantin entwickelt. Kirchenbauten sähen ohne Konstantin heute wahrschein-
lich ganz anders aus. Die Ostkirche fußt bis heute ganz auf der Entwicklung des orthodoxen Christentums unter
Konstantin ... Sein wahres Gewicht für die Geschichte ist nicht einmal ausgemessen, geschweige denn verstan-
den. Kaum jemand weiß von seiner Bedeutung“.
http://www.professorenforum.de/volumes/v02n03/artikel3/wolmer.pdf
Die sicht eines humanistischen historikers:
„Eine ‚unerhörte Wende‘ existiert nur in der ausladenden Phantasie mancher Theologen und Historiker und ei-
nen aus der Idee der Nächstenliebe geborenen ‚Sieg des Christentums‘ vermag der von religiösen Irrationalis-
men freie Historiker an keiner Stelle zu erkennen“.
rolf Bergmeier: Kaiser Konstantin und die wilden Jahre des Christentums. die legende vom ersten christ-
lichen Kaiser, aschaffenburg: alibri-Verlag 2010, s. 214.
AUfGAbe:
● nehmen sie stellung zu den verschiedenen aussagen:
● Welche einschätzung zu Konstantin ist für sie zutreffend bzw. nicht zutreffend?
www.filmwerk.de
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60327 Frankfurt a.M.
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