Teil c informatik



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C Informatik 

BERLIN

 

 



 

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Für 


Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie an  

weiterführenden Schulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt: 

Schulanfangsphase  

Niveaustufen A, B, in Teilen C 

Jahrgangsstufen 3 – 4 

Niveaustufe C, in Teilen D 

Jahrgangsstufe  5 

Niveaustufen C – D  

Jahrgangsstufe  6 

Niveaustufe D, in Teilen E 

 

Schülerinnen und Schüler mit dem 



sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen  

werden auf folgenden Niveaustufen unterrichtet: 

Jahrgangsstufe   3 

Niveaustufe B, in Teilen C 

Jahrgangsstufen  4 – 6 

Niveaustufe C 

Jahrgangsstufen  7 – 8 

Niveaustufe D 

Jahrgangsstufen  9 – 10  Niveaustufen D – E 

 

Zur Vorbereitung auf den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss werden in den 



Jahrgangsstufen 9 und 10 auch Angebote auf dem Niveau F unterbreitet. 

Je nach dem Grad der Lernbeeinträchtigung erreichen die Schülerinnen und Schüler die  

gesetzten Standards nicht im vollen Umfang bzw. nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt. Dem 

trägt eine individuelle Ausrichtung des Unterrichtsangebots Rechnung. 

Für die 

Integrierte Sekundarschule gilt: 

grundlegendes Niveau: 

Jahrgangsstufen  7 – 8 

Niveaustufen D – E, in Teilen F 

Jahrgangsstufen  9 – 10  Niveaustufe F, in Teilen G 

erweitertes Niveau:  

Jahrgangsstufen  7 – 8  

Niveaustufe E, in Teilen F 

Jahrgangsstufen  9 – 10  Niveaustufen F – G 

 

 




 

BERLIN 

C Informatik

 

 



 

 

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Für das 


Gymnasium gilt: 

Jahrgangsstufe  7 

Niveaustufe E 

Jahrgangsstufe  8 

Niveaustufe F 

Jahrgangsstufe  9 

Niveaustufe G 

Jahrgangsstufe  10 

Niveaustufe H 

 

Die folgende Darstellung veranschaulicht die im Berliner Schulsystem in den Jahrgangs-



stufen 1 bis 10 möglichen Lerngeschwindigkeiten im Überblick und zeigt die Durchlässigkeit 

des Schulsystems. Sie bietet zudem eine Grundlage für eine systematische Schullaufbahn-

beratung. In der Darstellung ist auch erkennbar, welche Anforderungen Schülerinnen und 

Schüler erfüllen müssen, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Berufsbildungsreife 

erst am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Dieses Niveau können auch Schülerinnen 

und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen erreichen, wenn sie 

den der Berufsbildungsreife gleichwerten Abschluss anstreben.  

 

 



 

 

 


 

C Informatik 

 

 



 

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BRANDENBURG 

C Informatik

 

 



 

 

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Regelungen für das Land Brandenburg 

Die Standards beschreiben auf unterschiedlichen Niveaustufen, welche Kompetenzen  

Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulzeit im Fachunterricht erwerben, je nachdem, 

über welche Lernvoraussetzungen sie verfügen und welchen Abschluss bzw. Übergang sie 

zu welchem Zeitpunkt anstreben. Die Standards orientieren sich am Kompetenzmodell und 

an den fachlichen Unterrichtszielen. Sie berücksichtigen die Anforderungen der Lebens- und 

zukünftigen Arbeitswelt der Lernenden. 

Die im Kapitel 3 aufgeführten Themen und Inhalte können auf unterschiedlichen Niveaustu-

fen angeboten werden. 

Schülerinnen und Schüler mit Sinnes- und Körperbehinderungen und anderen Beeinträchti-

gungen erhalten behindertenspezifisch aufbereitete Lernangebote, die es ihnen ermöglichen, 

den gewählten Bildungsgang erfolgreich abzuschließen. 

Bei den Standards handelt es sich um Regelstandards. Sie beschreiben, welche Voraus-

setzungen die Lernenden in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 erfüllen müssen, um Übergänge er-

folgreich zu bewältigen bzw. Abschlüsse zu erreichen. Sie stellen in ihren jeweiligen Niveau-

stufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres individuellen 

Lernens dar, sodass Standards höherer Niveaustufen darunterliegende einschließen. 

Ein differenziertes Unterrichtsangebot stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihren 

individuellen Voraussetzungen entsprechend lernen können.  Das Unterrichtsangebot be-

rücksichtigt in den verschiedenen Jahrgangsstufen die jeweils gesetzten Anforderungen. Es 

ist Aufgabe der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die in den 

Standards formulierten Anforderungen zu verstehen, damit sie sich unter Anleitung und mit 

steigendem Alter zunehmend selbstständig auf das Erreichen des jeweils nächsthöheren  

Niveaus vorbereiten können. 

Die Anforderungen werden auf acht Stufen ausgewiesen, die durch die Buchstaben A bis H 

gekennzeichnet  sind. Die Niveaustufen beschreiben die bildungsgangbezogenen Anforde-

rungen an die Schülerinnen und Schüler.  

Für die Lehrkräfte verdeutlichen sie in Kombination mit den für ihre Schulstufe und Schulform 

gültigen Rechtsvorschriften, auf welchem Anforderungsniveau sie in der jeweiligen Jahr-

gangsstufe Unterrichtsangebote unterbreiten müssen. 

Die Standards werden als Basis für die Feststellung des Lern- und Leistungsstands und der 

darauf aufbauenden individuellen Förderung und Lernberatung genutzt. Dafür werden diffe-

renzierte Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien verwendet, die die individuellen 

Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen und dafür passgerechte 

Angebote bereitstellen. 

Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechts-  und Verwaltungs-

vorschriften. 

Im schulinternen Curriculum dienen die Standards als Grundlage für die Festlegungen zur 

Qualitätsentwicklung und -sicherung im Unterricht. 

Die im Teil B formulierten Standards für die Sprach- und Medienkompetenz der Schülerinnen 

und Schüler werden in den fachlichen Standards in diesem Kapitel berücksichtigt. Der Bei-

trag der Fächer zur Förderung von Sprach-  und Medienkompetenz wird im Rahmen des 

schulinternen Curriculums abgestimmt. 



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