Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin



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§ 13
Antwort-Wahl-Verfahren


(1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stellen.

(2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leitet eine Prüferin oder ein Prüfer die gesamten Prüfungsunterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben darauf, ob sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil einer Studentin oder eines Studenten auswirken. Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der zu eliminierenden Prüfungsaufgaben 15 Prozent der erzielbaren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so ist die Prüfungsleistung insgesamt zu wiederholen.

(3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder der Student mindestens 50 Prozent der erzielbaren Bewertungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem Studenten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 Prozent die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative Bestehensgrenze).

(4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:

Hat die Studentin oder der Student die für das Bestehen der Prüfungsleistung nach Absatz 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note


  • sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 Prozent,

  • gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,

  • befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,

  • ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als 25 Prozent

der über die nach Absatz 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten gilt im Übrigen die SfAP.
§ 14
Einreichform für schriftliche Prüfungsleistungen

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen, die nicht in Form einer Klausur zu erbringen sind, kann verlangt werden, dass die Leistungen in elektronischer Form im Portable-Document-Format (PDF) einzureichen sind. Die PDF Dateien müssen den Text maschinenlesbar und nicht nur grafisch enthalten und dürfen keine Rechtebeschränkungen aufweisen.


§ 15
Auslandsstudium

(1) Die Freie Universität Berlin ermuntert Studentinnen und Studenten, einen Teil ihres Studiums im Ausland durchzuführen. Das Auslandsstudium stellt eine Bereicherung der Erfahrungen dar, sowohl im akademischen Bereich, da man den Studienbetrieb an einer fremden Hochschule kennen lernt, als auch im kulturellen und persönlichen Bereich.

(2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studenten, der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Auslandsstudiums zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.

(3) Das Auslandsstudium kann an beliebigen Hochschulen im Ausland absolviert werden. Neben dem weltweiten Direktaustauschprogramm der Freien Universität Berlin kann das Auslandsstudium auch mit anderen Programmen oder auf eigene Initiative durchgeführt werden. Im Fachbereich Mathematik und Informatik berät die bzw. der Beauftragte für Auslandsstudien alle Studentinnen und Studenten, die sich für ein Auslandsstudium interessieren.

(4) Im Bachelorstudiengang empfiehlt sich besonders das 5. Fachsemester für ein Auslandsstudium. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufsbezogenes Praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu absolvieren. Dazu berät die bzw. der Praktikumsbeauftragte und der Career Service der Freien Universität Berlin.
§ 16
Studienabschluss

(1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass die gemäß §§ 7 und 10 dieser Ordnung geforderten Leistungen erbracht worden sind.

(2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit die Studentin oder der Student an einer Hochschule im gleichen Studiengang oder in einem Modul, welches mit einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigenden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.

(3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

(4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hochschulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die Studentinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 2 und 3), sowie ein Diploma Supplement (englische und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.
§ 17
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Bachelorstudiengang vom 15. November 2006 (FU-Mitteilungen Nr. 6/2007, S. 54) und die Prüfungsordnung vom 15. November 2006 (FU-Mitteilungen Nr. 6/2007, S. 83) außer Kraft.

(3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studenten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert werden. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind, studieren und erbringen die Leistungen auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.

(4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2017 gewährleistet.

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Erläuterungen:

Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Modul des Bachelorstudiengangs

● die Bezeichnung des Moduls

● den/die Verantwortlichen des Moduls,

● die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen Modul,

● Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls

Lehr- und Lernformen des Moduls

● den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird

● Formen der aktiven Teilnahme

● die Prüfungsformen

● die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme

● die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte

● die Regeldauer des Moduls

● die Häufigkeit des Angebots

● die Verwendbarkeit des Moduls

Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksichtigen insbesondere

● die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudienzeit

● den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Aufgaben im Rahmen der

Präsenzstudienzeit

● die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachbereitung

● die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-Studienphasen

● die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleistungen

● die Prüfungszeit selbst.

Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Studenten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.

Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernformen und der erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 % (ggf. 75 % oder höher) der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen.

Zu jedem Modul muss - soweit vorgesehen - die zugehörige Modulprüfung abgelegt werden. Benotete Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.



Die aktive und - soweit vorgesehen - regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulen ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte.

Themengebiet Algorithmen und Programmierung

Modul: Funktionale Programmierung




Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin / Mathematik und Informatik/ Informatik

Modulverantwortlicher: Dozentin oder Dozent des Moduls

Zugangsvoraussetzungen: keine

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen am Ende des Moduls die Grundbegriffe zu Algorithmen und der funktionalen und imperativen Programmierung Sie können am Ende des Moduls: Beschreibungen und Quelltexte elementarer Algorithmen lesen und verstehen, elementare Algorithmen funktional entwerfen, Anforderungen an funktionale und imperative Programme spezifizieren, verstehen Beschreibungen von Programmkomponenten und können diese in eigenen Programmen benutzen, einfache Programme an geänderte Anforderungen anpassen, strukturierte Programme entwickeln, Eigenschaften von funktionalen Programmen formal beweisen. Sie verstehen die Begriffe Laufzeit und Korrektheit und können diese Begriffe einsetzen. Sie haben ein grundlegendes Verständnis der Berechenbarkeit.

Inhalte: Studentinnen und Studenten erlernen die Grundlagen des Programmierens im Kleinen. Es werden die Grundlagen der Berechenbarkeit (Lambda-Kalkül, primitive Rekursion, Fixpunkte), eine Einführung in die Theorie der Programmiersprachen (Syntax (Backus-Naur-Form), operationale Semantik, Daten und Programm) gegeben. Es werden Konzepte funktionaler Programmierung (z. B. elementare Datentypen, Ausdrücke, Funktionsdefinition, Rekursion, Funktionsabstraktion, Closure, Funktionen höherer Ordnung, universelle Polymorphie) und deren Ausführung (Auswertungsstrategien) eingeführt. Es werden Techniken zum Beweisen von Programmeigenschaften (Termersetzung, strukturelle Induktion, Terminierung, Church-Rosser-Theorem) und deren Anwendungen (Typsysteme, Typherleitung und Typüberprüfung) eingeführt. Grundlegende Abstraktionen wie algebraische und abstrakte Datentypen und modularer Programmentwurf, sowie Nebenwirkungen (z. B. durch Monaden) anhand von Ein- und Ausgabe werden behandelt.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium

(Semesterwochen-stunden = SWS)



Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand

(Stunden)

Vorlesung

4

Schriftliche Bearbeitung von Übungsblätter

mündliche Präsentationen von Übungsaufgaben



Präsenzzeit V

Vor- und Nachbereitung V

Präsenzzeit Ü

Vor- und Nachbereitung Ü

Prüfungsvorbereitung und Prüfung


60

30

30



120

30


Übung

2

Modulprüfung

Klausur (120 Minuten )

Veranstaltungssprache

Deutsch

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

Vorlesung wird empfohlen, Übung ja

Arbeitsaufwand insgesamt

270 Stunden

9 LP

Dauer des Moduls

ein Semester

Häufigkeit des Angebots

jedes Wintersemester

Verwendbarkeit

Bachelorstudiengang Informatik, Bachelorstudiengang Informatik für das Lehramt



Modul: Objekt-Orientierte Programmierung




Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin / Mathematik und Informatik / Informatik

Modulverantwortlicher: Dozentin oder Dozent des Moduls

Zugangsvoraussetzungen: keine. Der Vorstudienkurs „Programmierpropädeutik“ wird dringend empfohlen.

Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten beherrschen am Ende des Moduls imperative und objektorientierte Programmierkonzepte und deren Anwendbarkeit, eine oder mehrere objektorientierte Programmiersprachen und können objektorientierte Modelle erstellen. Sie kennen grundlegende Datenstrukturen und Algorithmen und sind in der Lage, abstrakte Datentypen zu spezifizieren und zu implementieren. Sie kennen grundlegende Datenstrukturen und Algorithmen und können die Eigenschaften von kleinen Programmen formal und informell beweisen.

Inhalte: Es werden folgende Themen behandelt:

• Maschinelle Modellierung des Berechenbarkeitsbegriffs, (Registermaschinen) und zentrale Imperative Programmierkonzepte.

• Nachweis der Eigenschaften von kleinen Programmen (Hoare-Kalkül und/oder wp-Kalkül).

• Objektorientierte Programmierkonzepte (wie Klassen, Objekte, Referenzen, Methoden, Vererbung, polymorphe Typsysteme, Abstrakte Klassen, Schnittstellen, generische Klassendefinitionen, Kapselung, Fehlerbehandlung usw.).

• Einfache Datenstrukturen und deren Implementierung unter Verwendung objektorientierter Programmiertechniken sowie grundlegende Konzepte der Datenabstraktion.

• Vertiefte objektorientierte Modellierungstechniken und grundlegende Entwurfsmuster (Iteratoren, Beobachtermuster, Strukturmuster, MVC, usw.)

• Die Realisierung/Umsetzung der Konzepte werden anhand von modernen, gegenwärtig verwendeten, objektorientierten Programmiersprachen vorgestellt.


Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium

(Semesterwochen-stunden = SWS)



Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand

(Stunden)

Vorlesung

3

Erfolgreiches Lösen und Vorstellen der Lösungen von 85% der Aufgaben,

Präsenzzeit V

Vor- und Nachbereitung V

Präsenzzeit Ü

Vor und Nachbereitung Ü

Prüfungsvorbereitung und Prüfung


45

30

30



105

30


Übung

2

Modulprüfung

Klausur (120 Minuten )

Veranstaltungssprache

Deutsch

Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

Vorlesung wird empfohlen, Praktikum ja

Arbeitsaufwand insgesamt

240 Stunden

8 LP

Dauer des Moduls

1 Semester

Häufigkeit des Angebots

Jedes Sommersemester

Verwendbarkeit

Bachelorstudiengang Informatik, Bachelorstudiengang Informatik für das Lehramt

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