Berlin, Oktober 2017 Statut des



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Anlage zu § 4a

43

Einlagensicherungsfonds



Systembeschreibung zur Ermittlung des Eigenkapitalfaktors, die vom Prüfungsverband 

oder einem gemäß § 1 dieser Anlage beauftragten Dritten erstellt und dem Ausschuss 

für die Einlagensicherung zur Kenntnisnahme übermittelt wird. 

§ 9 


Für neu aufgenommene Banken ist der Eigenkapitalfaktor bis einschließlich für das 

dritte Folgejahr nach dem Jahr der Aufnahme nachträglich zu ermitteln und entspricht 

dem für das vierte Folgejahr ermittelten Eigenkapitalfaktor. 

4.      Grundsätze für die Ermittlung der Verlustpufferquote

§ 10  

1

Die Verlustpufferquote ist der Quotient der (i) bankaufsichtsrechtlich anerkannten 



Eigenmittel im Sinne von Art. 72 CRR (wobei diese auch Bestandteile enthalten können, 

auf deren aufsichtsrechtliche Anrechnung das Institut verzichtet, die jedoch dem 

Prüfungsverband nachgewiesen wurden) und solcher Verbindlichkeiten der Bank, die 

bail-in fähig und gegenüber den gemäß § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds  

gesicherten Verbindlichkeiten nicht vorrangig sind, gegenüber (ii) den gemäß Teil 3 

Titel II der CRR risikogewichteten Positionen der Bank. 

2

Dabei wird zur Festlegung 



der Jahresumlage für das Folgejahr aus den Werten zum 31. März und 30. Juni 

des laufenden Jahres und zum 30. September und 31. Dezember des Vorjahres der 

Durchschnittswert gebildet. 

3

Maßgeblich für die Ermittlung der Verlustpufferquote 



ist die Systembeschreibung zur Ermittlung der Verlustpufferquote, die vom 

Prüfungsverband oder einem gemäß § 1 dieser Anlage beauftragten Dritten erstellt 

und dem Ausschuss für die Einlagensicherung zur Kenntnisnahme übermittelt wird. 

§ 11 


Für neu aufgenommene Banken ist die Verlustpufferquote bis einschließlich für das 

dritte Folgejahr nach dem Jahr der Aufnahme nachträglich zu ermitteln und entspricht 

der für das vierte Folgejahr ermittelten Verlustpufferquote.



Anlage zu § 5 Absatz 2

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Anlage zu § 5 Absatz 2 des Statuts des Einlagensicherungsfonds



Wortlaut der Ermächtigungserklärungen

Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,, 



den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu 

unterrichten, was die bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefähr-

det erscheinen lässt. Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den Bundesverband deutscher 

Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds –, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-

tungsaufsicht alle hierfür erforderlichen Auskünfte einzuholen und diese über alle 

Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden. Diese 

Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) Mitwirkung an dem innerhalb des Bundes-

verbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds und – solange 

bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von dem Statut des Einlagensicherungsfonds ge-

schützt sind – während des in § 4 Absatz 8 des Statuts des Einlagensicherungsfonds 

bestimmten Zeitraums unwiderruflich. 

Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit die Europäische Zentralbank, den Bundesverband deut-



scher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu unterrichten, was die 

bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefährdet erscheinen lässt. 

Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Ein-

lagensicherungsfonds –, bei der Europäischen Zentralbank alle hierfür erforderlichen 

Auskünfte einzuholen und diese über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen 

seiner Tätigkeit bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) 

Mitwirkung an dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehen-

den Einlagensicherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von 

dem Statut des Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8 

des Statuts des Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich. 

Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit die Deutsche Bundesbank, den Bundesverband deut-



scher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu unterrichten, was die 

bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefährdet erscheinen lässt. 

Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Ein-

lagensicherungsfonds –, bei der Deutschen Bundesbank alle hierfür erforderlichen 




Anlage zu § 5 Absatz 2

45

Einlagensicherungsfonds



Auskünfte einzuholen und diese über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen 

seiner Tätigkeit bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) 

Mitwirkung an dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehen-

den Einlagensicherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von 

dem Statut des Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8 

des Statuts des Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich. 

Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit den Prüfungsverband deutscher Banken e.V., den Bun-



desverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu unter-

richten, was die bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefährdet 

erscheinen lässt oder was die Verpflichtungen betrifft, die sich für mich (uns) aus 

dem Statut des Einlagensicherungsfonds ergeben. Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) 

den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds –, bei dem Prü-

fungsverband deutscher Banken e.V. alle hierfür erforderlichen Auskünfte einzuholen 

und diesen über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit 

bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) Mitwirkung an 

dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensi-

cherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von dem Statut des 

Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8 des Statuts des 

Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich. 

Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit alle sonstigen zuständigen Aufsichts- und Abwick-



lungsbehörden, den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungs-

fonds – über alles zu unterrichten, was die bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als 

möglicherweise gefährdet erscheinen lässt. Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den 

Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds –, bei diesen jeweils 

zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden alle hierfür erforderlichen Auskünfte 

einzuholen und diese über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen seiner 

Tätigkeit bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) Mitwir-

kung an dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden 

Einlagensicherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von dem 

Statut des Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8 des 

Statuts des Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich.



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