Anlage zu § 4a
43
Einlagensicherungsfonds
Systembeschreibung zur Ermittlung des Eigenkapitalfaktors, die vom Prüfungsverband
oder einem gemäß § 1 dieser Anlage beauftragten Dritten erstellt und dem Ausschuss
für die Einlagensicherung zur Kenntnisnahme übermittelt wird.
§ 9
Für neu aufgenommene Banken ist der Eigenkapitalfaktor bis einschließlich für das
dritte Folgejahr nach dem Jahr der Aufnahme nachträglich zu ermitteln und entspricht
dem für das vierte Folgejahr ermittelten Eigenkapitalfaktor.
4. Grundsätze für die Ermittlung der Verlustpufferquote
§ 10
1
Die Verlustpufferquote ist der Quotient der (i) bankaufsichtsrechtlich anerkannten
Eigenmittel im Sinne von Art. 72 CRR (wobei diese auch Bestandteile enthalten können,
auf deren aufsichtsrechtliche Anrechnung das Institut verzichtet, die jedoch dem
Prüfungsverband nachgewiesen wurden) und solcher Verbindlichkeiten der Bank, die
bail-in fähig und gegenüber den gemäß § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds
gesicherten Verbindlichkeiten nicht vorrangig sind, gegenüber (ii) den gemäß Teil 3
Titel II der CRR risikogewichteten Positionen der Bank.
2
Dabei wird zur Festlegung
der Jahresumlage für das Folgejahr aus den Werten zum 31. März und 30. Juni
des laufenden Jahres und zum 30. September und 31. Dezember des Vorjahres der
Durchschnittswert gebildet.
3
Maßgeblich für die Ermittlung der Verlustpufferquote
ist die Systembeschreibung zur Ermittlung der Verlustpufferquote, die vom
Prüfungsverband oder einem gemäß § 1 dieser Anlage beauftragten Dritten erstellt
und dem Ausschuss für die Einlagensicherung zur Kenntnisnahme übermittelt wird.
§ 11
Für neu aufgenommene Banken ist die Verlustpufferquote bis einschließlich für das
dritte Folgejahr nach dem Jahr der Aufnahme nachträglich zu ermitteln und entspricht
der für das vierte Folgejahr ermittelten Verlustpufferquote.
Anlage zu § 5 Absatz 2
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Anlage zu § 5 Absatz 2 des Statuts des Einlagensicherungsfonds
Wortlaut der Ermächtigungserklärungen
-
Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,,
den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu
unterrichten, was die bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefähr-
det erscheinen lässt. Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den Bundesverband deutscher
Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds –, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht alle hierfür erforderlichen Auskünfte einzuholen und diese über alle
Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden. Diese
Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) Mitwirkung an dem innerhalb des Bundes-
verbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds und – solange
bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von dem Statut des Einlagensicherungsfonds ge-
schützt sind – während des in § 4 Absatz 8 des Statuts des Einlagensicherungsfonds
bestimmten Zeitraums unwiderruflich.
-
Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit die Europäische Zentralbank, den Bundesverband deut-
scher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu unterrichten, was die
bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefährdet erscheinen lässt.
Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Ein-
lagensicherungsfonds –, bei der Europäischen Zentralbank alle hierfür erforderlichen
Auskünfte einzuholen und diese über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen
seiner Tätigkeit bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer)
Mitwirkung an dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehen-
den Einlagensicherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von
dem Statut des Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8
des Statuts des Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich.
-
Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit die Deutsche Bundesbank, den Bundesverband deut-
scher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu unterrichten, was die
bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefährdet erscheinen lässt.
Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Ein-
lagensicherungsfonds –, bei der Deutschen Bundesbank alle hierfür erforderlichen
Anlage zu § 5 Absatz 2
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Einlagensicherungsfonds
Auskünfte einzuholen und diese über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen
seiner Tätigkeit bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer)
Mitwirkung an dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehen-
den Einlagensicherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von
dem Statut des Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8
des Statuts des Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich.
-
Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit den Prüfungsverband deutscher Banken e.V., den Bun-
desverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds – über alles zu unter-
richten, was die bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als möglicherweise gefährdet
erscheinen lässt oder was die Verpflichtungen betrifft, die sich für mich (uns) aus
dem Statut des Einlagensicherungsfonds ergeben. Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir)
den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds –, bei dem Prü-
fungsverband deutscher Banken e.V. alle hierfür erforderlichen Auskünfte einzuholen
und diesen über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit
bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) Mitwirkung an
dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensi-
cherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von dem Statut des
Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8 des Statuts des
Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich.
-
Ich (Wir) ermächtige(n) hiermit alle sonstigen zuständigen Aufsichts- und Abwick-
lungsbehörden, den Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungs-
fonds – über alles zu unterrichten, was die bei mir (uns) unterhaltenen Einlagen als
möglicherweise gefährdet erscheinen lässt. Gleichzeitig ermächtige(n) ich (wir) den
Bundesverband deutscher Banken e.V. – Einlagensicherungsfonds –, bei diesen jeweils
zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden alle hierfür erforderlichen Auskünfte
einzuholen und diese über alle Vorfälle zu unterrichten, die ihm im Rahmen seiner
Tätigkeit bekannt werden. Diese Erklärung ist für die Dauer meiner (unserer) Mitwir-
kung an dem innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden
Einlagensicherungsfonds und – solange bei mir (uns) unterhaltene Einlagen von dem
Statut des Einlagensicherungsfonds geschützt sind – während des in § 4 Absatz 8 des
Statuts des Einlagensicherungsfonds bestimmten Zeitraums unwiderruflich.
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