Nazizeit und Kriegsende (1933-1945)



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Neubaugebiete


Während sich die Bauern in Dohren vor dem Zweiten Weltkrieg in der Regel nicht entschließen konnten, Land für Siedlerstellen oder als Baugrundstücke abzugeben, änderte sich die Baulandsituation in den 1950er Jahren. Als nun die "kleinen Leute", speziell die Heuerleute, über mehr Geld verfügten als bisher und einige Bauern sich den neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht oder nicht schnell genug anpassen konnten, waren sie, oft wohl nur dem wirtschaftlichen Zwang folgend, bereit, Bauland zur Verfügung zu stellen.

Die ersten Pläne für ein Neubaugebiet in Dohren gab es schon 195098. Die Erschließung des in Aussicht genommenen Geländes durch einen Ortsplaner konnte im genannten Jahr jedoch nicht mehr in Angriff genommen werden, da die Kosten in Höhe von 490 Mark (!) nicht mehr im laufenden Haushalt vorhanden waren. Der Gemeinderat von Klein Dohren beschäftige sich am 14. Juni 1951 mit einem vom Kreisbauamt aufgestellten Bebauungsplan für die sogenannte Brinkerei. Obwohl der Gemeinderat den Plan billigte, zog sich das Verfahren in die Länge. Das könnte mit dem Gemeindezusammenschluß von Klein und Groß Dohren zu tun gehabt haben. Denn erst in den Jahren 1963 und 1964 wurde geklärt, daß der Betrag von 30.000 DM, den die Gemeinde Dohren vom Land Niedersachsten als "Geburtstagsgeschenk" (für den Zusammenschluß von Klein und Groß Dohren) bekommen hatte, zum Ausbau der Straße (heute Waldstraße) im Baugebiet "Dohrener Tannen" verwendet werden sollte. Am 3.4.1964 wurde der Bebauungsplan "Dohrener Tannen" anerkannt und unterschrieben, Rechtskraft erlangte er am 16.9.1964. Das erste Haus in diesem Gebiet errichtete die Familie Hörnemann (1952). Es folgten unser heutiger Bürgermeister Dulle 1961 und besonders 1964 und in den folgenden Jahren viele andere99. Eine Vergrößerung erfuhr das Baugebiet mit der Rechtskraft des Bebauungsplans für die Erweiterung im Jahre 1988.

Zum zweiten Neubaugebiet in Dohren, genannt "Lehmkuhlen", wurden Flächen des Bauern Toben an der L55 ausgewählt. Die Verhandlungen über den Ankauf der Parzellen zwischen der Gemeinde, dem Kulturamt (heute Amt für Agrarstruktur), der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) und Toben gehen bis ins Jahr 1967 zurück. Im April 1968 ist ein Vorentwurf fertig, im Juni dann ein schon ziemlich endgültiger Entwurf mit der genauen Linienführung der Straße Diekfehn. Der Bebauungsplan für das Baugebiet Lehmkuhlen erlangt am 25.3.1971 Rechtskraft. 1973 beschließt der Gemeinderat, daß Baugrundstücke in den Lehmkuhlen zunächst einmal nicht an auswärtige Personen abgegeben werden sollen. Der Rat behält sich vor, in jedem Einzelfall darüber zu entscheiden. Im April 1976 ist im Bebauungsgebiet nur noch ein Bauplatz frei.

Es folgen bis heute im wesentlichen noch zwei Neubaugebiete: Auf der Ahe in bisher drei Teilen (1979, 1982 und 1999) für Privathäuser und das Gewerbegebiet zwischen der Moorstraße und der Wettuper Straße (1998, 2000). Das Baugebiet "An der Dorfstraße" war an sich kein neues Baugebiet. Dort standen bereits Häuser, nur die Lücken wurden gefüllt. Und das Neubaugebiet "Am Ziegeleiweg" war eine Erweitung des Gebietes "Dohrener Tannen" um einen dritten Teil. So existieren heute in Dohren drei nahezu separate Wohngebiete, die für die Zukunft ein Zusammenwachsen durch Auffüllung der Lücken erwarten lassen.



Baugebiete in Dohren100
Baugebiet Rechtskraft des

Nr. Bebauungsplans seit

=================================================================

Dohrener Tannen 1 16.9.1964

Lehmkuhlen 2 25.3.1971

Auf der Ahe (Teil I) 3 28.2.1979

Auf der Ahe, Teil II 4 15.1.1982

Dohrener Tannen und Erweiterung 5 31.1.1988

An der Dorfstraße 6 15.5.1993

Am Ziegeleiweg 7 30.12.1997

Auf der Ahe, Teil III 8 29.10.1999

Gewerbegebiet 9 30.6.1998

Gewerbegebiet, 1. Erweiterung 10 15.2.2000


Der Zusammenschluß zur Samtgemeinde Herzlake


Schon bald nach der Bildung der Gemeinde Dohren aus Groß und Klein Dohren befaßte sich der Gemeinderat erstmalig am 12. März 1965 mit dem Fragestellung, ob zusammen mit Herzlake eine Samtgemeinde gebildet werden solle101. Im Protokoll dieser Gemeinderatssitzung heißt es dazu schlicht: „Man war der Meinung, nicht mitzumachen.“ Allerdings wird 1966 die Führung der Kassengeschäfte der damaligen "Samtgemeinde Herzlake und Umgebung" übertragen, die damals aus den Gemeinden Herzlake, Bookhof, Felsen, Neuenlande und Westrum bestand102. Ein förmlicher Beschluß wurde auf der Dohrener Gemeinderatssitzung vom 3.3.1966 aber ausdrücklich nicht gefaßt, sondern auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertagt. Anscheinend hatte Bürgermeister Tappel zu diesem Zeitpunkt aber bereits Fakten geschaffen, so daß der Rechnungsführer Grabbe von der damaligen Samtgemeinde Herzlake am 12.12.1967 den Prüfungsbericht für das Rechnungsjahr 1965 (!) vorträgt. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Erst 1969 beanstandet der Landkreis Meppen, daß zwischen der Gemeinde Dohren und der damaligen Samtgemeinde Herzlake keine Vereinbarung über die Führung der Kassengeschäfte besteht. Es wird für den 22.7.1969 eine Versammlung in der Gaststätte Frericks einberufen, in der es zunächst nur um die Führung der Kassengeschäfte gehen soll. Es werden neben dem Gemeinderat von Dohren der Gemeindedirektor von Herzlake, Samtgemeindebürgermeister Sube, Landrat Stroot und Kreisrechtsrat Hartmann sowie Kreisbaurat Oehm eingeladen. Jetzt geht es nicht mehr nur um die Kassengeschäfte, sondern um einen Anschluß von Dohren an die Samtgemeinde Herzlake. Trotz des Aufgebots an emsländischer Prominenz haben sich die Dohrener Ratsherren anscheinend nicht überzeugen lassen. In der Folgezeit häufen sich die Bemühungen, Dohren zum Anschluß zu bewegen. Aber die Dohrener beiben hartnäckig und damit selbständig. Vermutlich Ende 1970 oder Anfang 1971 findet eine undatierte, geheime Abstimmung über den Anschluß an die Samtgemeinde Herzlake statt. Ergebnis: Mit 3 zu 5 Stimmen wird der Anschluß wiederum abgelehnt.

Ein neue Dynamik gewinnt die Diskussion über die Samtgemeinde, als dem Gemeinderat am 12.10.1971 die Vorstellungen des Landes Niedersachsen über die vorzunehmende Gebietsreform bekanntgemacht werden. Im Landkreis Meppen sollen noch sechs Verwaltungsgemeinden bestehenbleiben, eine davon soll Herzlake sein. Dohren will sich der Samtgemeinde Herzlake anschließen, wenn auch Lähden sich anschließt, wie es der Landesinnenminister vorgeschlagen hat. Damit ist der Anschluß an die neue Samtgemeinde Herzlake vom Grundsatz her perfekt.

Im folgenden geht es noch um die Einzelheiten in Sachen Schule, Standesamt und Gemeindedirektor. Der Gemeinderat von Dohren lehnt Holte-Lastrup als alleinigen Standort für eine Orientierungsstufe auf seiner Sitzung am 29.7.1972 ab. Er möchte die Kinder wegen der geringeren Entfernung nach Haselünne schicken. Am 18.5.1973 wird dem Rat bekanntgegeben, daß die Mittelpunktschule in Herzlake um einen dritten Bauabschnitt erweitert werden soll. Die Grundschule bleibt in Dohren bestehen, die Hauptschüler ab Klasse 5 besuchen heute die Schule in Herzlake.

Auf der Ratssitzung am 14.11.1972 wurde vorgetragen, daß das Standesamt Dohren einem neuen Standesbeamten übertragen werden müsse. Zur Ratssitzung am 13.12.1972 war klar, daß das Standesamt Dohren aufgelöst würde. Der Rat faßt den Beschluß, daß das Standesamt zum 1.1.1973 aufgelöst wird und die Standesamtsgeschäfte ab diesem Zeitpunkt von der Samtgemeinde Herzlake wahrgenommen werden.

Am 31.1.1973 stimmte der Rat der Gemeinde Dohren der Bildung der Samtgemeinde Herzlake zu, indem er den Entwurf des niedersächsischen Innenministeriums für die Gebietsreform befürwortete. Dieser sah die Bildung einer Samtgemeinde mit Herzlake unter dem Einschluß von Lähden vor. Dieser Vorschlag wurde im Gemeinderat von Dohren einstimmig angenommen. Am 25.1.1974 wurde noch einmal mit gleichem, einstimmigem Ergebnis abgestimmt. Für den ersten Samtgemeinderat wurden aus Dohren die Herren Tappel, Dieker und Schulte als Mitglieder benannt. Für den ersten gewählten Samtgemeinderat wurden auf der Dohrener Gemeideratssitzung am 29.3.1974 die Kanditaten Heinz Berens, Georg Dieker und Bernhard Tappel vorgeschlagen. Tatsächlich gehörten in der Wahlperiode 1974 bis 1976 aus Dohren Heinz Berens, Bernhard Starmann und Bernhard Tappel dem Samtgemeinderat an.

Am 28.8.1974 stand für den Gemeinderat von Dohren die Entscheidung an, ob der Samtgemeindedirektor auch gleichzeitig Gemeindedirektor von Dohren sein solle. Dies wurde abgeleht, weil die Ratherren befürchteten, daß die Gemeinde Dohren „dann von der Samtgemeinde Herzlake mitverwaltet“ würde. Außerdem gab es noch keine Regelung über die Abhaltung von Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung in Dohren. Und solange das nicht geregelt sei, sollte der Bürgermeister auch gleichzeitig Gemeinddirektor des Ortes bleiben. Erst in der Gemeinderatssitzung am 16.5.1977 wurde beschlossen, dieses Amt dem Samtgemeindedirektor, Herrn Went, zu übertragen. Gleichzeitig wurde festgelegt, daß die Samtgemeindeverwaltung jede Woche Mittwoch vormittags Sprechstunden im Haus des Bürgermeisters abhalten solle.


Am 1.9.1974 nahm die Samtgemeinde Herzlake als Vereinigung der Gemeinden Herzlake, Lähden und Dohren ihre Tätigkeit auf. Am 15. März 1974 unterschrieben die Bürgermeister der einzelnen Gemeinden die Hauptsatzung für die Samtgemeinde103. Dort sind die Aufgaben der Samtgemeinde genannt:


  1. die Aufstellung der Flächennutzungspläne,

  2. die Trägerschaft der allgemeindbildenden öffentlichen Schulen, die Einrichtung und Unterhaltung der Büchereien und der Erwachsenenbildung,

  3. die Errichtung und Unterhaltung der Sportstätten, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen, und der Gesundheitseinrichtungen sowie die Altenbetreuung

  4. den Feuerschutz

  5. den Bau und die Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraßen

  6. die in § 8 Nr. 2 NGO genannten Aufgaben

Die Organe der Samtgemeinde sind



  • der Samtgemeinderat

  • der Samtgemeindeausschuß und

  • der Samtgemeindedirektor

Der Samtgemeinderat wird dabei wie ein Gemeinderat von den Bürgern der Mitgliedsgemeinden gewählt, besteht also nicht etwa wie unmittelbar nach der Vereinigung aus Delegierten der einzelnen Gemeinderäte. Der Samtgemeindeausschuß übt die Funktion eines Verwaltungsausschusses aus. Ihm gehören der Samtgemeindebürgermeister, die Beigeordneten und der Samtgemeindedirektor an, letzterer allerdings nur mit beratender Stimme.

Die Hauptsatzung der Samtgemeinde wurde mehrfach geändert bzw. neu aufgelegt, und zwar am 24.2.1978, am 14.4.1992 und zuletzt104 durch Beschluß der Samtgemeinde vom 5.2.1997. Desweiteren wirkten sich die Änderungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung auf die Verfassung der Samtgemeinde aus. Zum Beispiel wurde dort aufgeführt, daß die Samtgemeinde eine Frauenbeauftragte zu bestellen hatte. Aber auch in direkter Form hielt die „Emanzipation der Frau“ in die Satzung der Samtgemeinde Einzug. Und zwar wurde dort festgelegt, daß Funktionsbezeichungen, die in männlicher Form bezeichnet sind, im amtlichen Sprachgebrauch in der jeweils zutreffenden weiblichen oder männlichen Sprachform verwendet werden müssen.

Weitere Änderungen stärkten die Rechte der Bürger. So wurden in der letzten Fassung der Hauptsatzung Einwohnerversammlungen vorgesehen. Weiterhin bekam jede Person das Recht, sich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Samtgemeinde an den Samtgemeinderat zu wenden. Der Samtgemeindebürgermeister hat seitdem die Pflicht, den Antragsteller über die Art der Erledigung zu unterrichten.




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