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Anton pelinka, Grundzüge der Politikwissenschaft. Wien-Köln-Weimar 2004 (utb)
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səhifə | 2/10 | tarix | 20.09.2018 | ölçüsü | 3,11 Mb. | | #69405 |
| Unter Recht versteht man ein in Systemen organisiertes Normenkonstrukt (herrschaftliche Rechtsordnung mit gesetzgebender Institution = objektives Recht) mit nationalem oder internationalem Geltungsbereich das als öffentliches Recht (auch Strafrecht) und Privatrecht (Zivilrecht) erscheint. Die wichtigsten Rechtsquellen sind Gesetze (mit dem Anspruch der Gerechtigkeit) oder Präjudizien des Case Law (im angloamerikanischen Richterrecht). Die Rechtsprechung erfolgt durch die 3. Gewalt (Jurisdiktion).
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