Peter Christoph Düren



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Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine „päpstliche Basilika“ (basilica minor) besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus (29. Juni),

(b) am Titelfest (Patrozinium),

(c) am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass an- geboten wird,

(d) einmal im Jahr an einem Tag nach Wahl des Gläubigen.

(EI 1999, Nr. 33, § 1,2°, S. 76)

Neben den vier Patriarchalbasiliken in Rom - St. Johann im Lateran (Lateranbasilika), St. Peter im Vatikan, St. Paul vor den Mauern und Santa Maria Maggiore — hinzu kommen noch St. Laurentius in Rom sowie San Francesco und Santa Maria degli Angeli in Assisi gibt es weitere päpstliche Basiliken, sogenannte Basili- cae minores (kleine Basiliken). Die erste Kirche, die diesen Titel erhielt, war im Jahre 1783 das Heiligtum des hl. Nikolaus in Tolentino. Außer einer Reihe römischer Hauptkirchen und älterere Dome haben diese Auszeichnung in jüngerer Zeit hauptsächlich Wallfahrtskirchen erhalten; sie sind am päpstlichen Wappen zu erkennen, das über dem Hauptportal angebracht ist.

Im Bistum Augsburg gibt es sechs päpstliche Basiliken: Augsburg, Basilika St. Ulrich u. Afra Altenstadt, Basilika St. Michael Benediktbeuern, Basilika St. Benedikt Dillingen, Basilika St. Peter Kempten, Basilika St. Lorenz Ottobeuren, Basilika St. Alexander und Theodor Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an einem der genannten Tage eine Basilika zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Besuch eines Heiligtums

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ein von der zuständigen Autorität errichtetes internationales, nationales oder diözesanes Heiligtum besucht und dort das Vatemnser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest des Titels (Patrozinium),

(b) einmal im Jahr an einem Tag nach Wahl des Gläubigen,

(c) jedesmal während einer Pilgerfahrt, an der viele Menschen teilnehmen.

(EI 1999, Nr. 33, § 1,4°, S. 76f)

Unter einem Heiligtum (sanctuarium) ,,versteht man eine Kirche oder einen anderen heiligen Ort, zu dem aus besonderem Frömmigkeitsgrund zahlreiche Gläubige mit Gutheißung des Orts Ordinarius [Diözesanbi- schofs]pilgern“ (c. 1230 CIC).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, an einem der genannten Tage ein Heiligtum zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Diözesansynode

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen einmalig gewährt, der während einer Diözesansynode die Kirche, in der die Synode gefeiert wird, in frommer Gesinnung besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis betet.

(EI 1999, Nr. 31, S. 76; vgl. HA 1989, Nr. 58, S. 58f)

,,Die Diözesansynode ist eine Versammlung von ausgewählten Priestern und anderen Gläubigen der Teilkirche, die zum Wohl der ganzen Diözesangemeinschaft dem Diözesanbischof ... hilfreiche Unterstützung gewähren“ (c. 460 CIC). Die Diözesansynode dient der geistlichen Erneuerung eines Bistums und der Festlegung eines Pastoralplanes für die nächsten Jahre.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, die Kirche, in der die Synode tagt, zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Vom Bischof erteilter

Päpstlicher Segen

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der den ... vom Bischof den seiner Sorge anvertrauten Gläubigen gemäß Norm 7, Nr. 2 des Handbuches gespendeten Segen in frommer Weise empfängt, auch wenn er aus vernünftigen Gründen bei den heiligen Riten nicht körperlich anwesend ist, sofern er nur den Riten, während sie vollzogen werden, durch Fernsehen oder Radio gesendet, in frommer Gesinnung beiwohnt.

(EI 1999, Nr. 4, S. 53; vgl. HA 1989, Nr. 12, S. 44)

Die Metropolitan- oder Diözesanbischöfe und andere, ihnen von Rechts wegen Gleichgestellte, haben, auch wenn sie die bischöfliche Würde nicht besitzen, von Beginn ihres Hirtenamtes an das Recht: ... in ihrer Metropolie oder Diözese den päpstlichen Segen mit vollkommenem Ablass nach der vorgeschriebenen Formel zu erteilen, und zwar dreimal im Jahr, an von ihnen festzulegenden Hochfesten, auch wenn sie der Messe nur assistieren. Dieser Segen wird am Schluss der Messe anstelle des gewöhnlichen Segens erteilt, gemäß den Normen des Zeremoniale für die Bischöfe.

(EI 1999, Normae, N. 7, 2°, S. 22; vgl. HA 1989, Nr. 10 § 2, S. 20)

In den einführenden Worten zum Allgemeinen Schuldbekenntnis weist der Bischof die Gläubigen darauf hin, dass er am Ende der Messfeier den Segen mit vollkommenem Ablass spenden wird, und lädt sie ein, ihre Sünden zu bereuen und sich vorzubereiten, um an diesem Ablass Anteil zu erhalten. Anstelle des Textes, mit dem das Allgemeine Schuldbekenntnis üblicherweise schließt, wird der folgende verwendet:

Bischof:


A

uf die Fürbitte der seligen Jungfrau Maria, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und aller Heiligen und um ihrer Verdienste willen gewähre euch der allmächtige und barmherzige Gott wahre und fruchtbare Umkehr, ein allzeit bußfertiges Herz, Besserung des Lebens und Ausdauer in guten Werken. Er lasse euch die Sünden nach und führe euch zum ewigen Leben.

A: Amen.

Bei den Fürbitten soll das Gebetsanliegen für die Kirche nicht übergangen und eine eigene Fürbitte für den Papst eingefügt werden.

Nach dem Schlussgebet erhält der Bischof die Mitra. Der Diakon kündigt den Segen mit folgenden oder ähnlichen Worten an:

Diakon:


Unser (Erz-)Bischof N., durch Gottes Gnade und nach dem Willen des Apostolischen Stuhles (Erz-) Bischof der Kirche von N., erteilt jetzt im Namen des Papstes allen Anwesenden, die zur Umkehr bereit sind und das Bußsakrament und die heilige Kommunion empfangen haben, den Segen mit vollkommenem Ablass.

Bittet Gott für unseren Papst N., für unseren (Erz-) Bischof N. und die ganze Kirche, und trachtet danach, in voller Einheit mit ihr ein heiliges Leben zu führen.

Dann breitet der Bischof stehend, mit Mitra, die Hände aus und grüßt die Gläubigen mit den Worten: „Der Herr sei mit euch. “ Alle antworten: „ Und mit deinem Geiste. “ Der Diakon aber kann mit folgenden oder ähnlichen Worten die Einladung aussprechen: „ Wir knien nieder zum Segen. “ Der Bischof breitet die Hände über die Gläubigen aus und singt oder spricht den feierlichen Segen aus dem Messbuch. Dann nimmt er den Stab und beschließt den Segen mit den Worten:

Bischof:


A

uf die Fürbitte der heiligen Apostel Petrus und Paulus segne euch der allmächtige Gott, der Vater + und der Sohn + und der Heilige

+ Geist.

A: Amen.


Während er die letzten Worte spricht, macht er dreimal das Kreuzzeichen über die Gläubigen.

(Zeremoniale für die Bischöfe, Freiburg 1998, Nr. 1137-1141)

Bischofs- oder Priesterjubiläum

Ein vollkommener Ablass wird gewährt

1. den Priestern, die den 25., 50., 60. oder 70. Jahrestag ihrer Priesterweihe feiern, wenn sie öffentlich vor Gott den Vorsatz erneuern, den Pflichten ihrer Berufung treu nachzukommen;

2. den Bischöfen, die am 25., 40. oder 50. Jahrestag ihrer Bischofsweihe öffentlich vor Gott den Vorsatz erneuern, den Pflichten ihrer Berufung treu nachzukommen;

3. den Christgläubigen, die an der Jubiläumsmesse in frommer Gesinnung teilnehmen.

(EI 1999, Nr. 27, § 2, S. 73; vgl. HA 1989, Nr. 49, S. 56)

Beim festlich begangenen »silbernen«, »goldenen«, »diamantenen« oder »gnadenhaften« Jahrestag der Priesterweihe bzw. beim »silbernen«, »rubinernen« oder »goldenen« Jahrestag der Bischofsweihe gedenken der Jubilar und die Gläubigen dankbar der großen Gnadengabe des Sakramentes der Weihe, die der Jubilar treu bewahrt hat. Bei der Weihe hatte der Weihespender nach dem Versprechen des Weihekandidaten, die priesterlichen bzw. bischöflichen Pflichten treu zu erfüllen, gesagt: „ Gott selbst vollende das gute Werk, das er in dir begonnen hat".

Um anlässlich eines Priester- oder Bischofsjubiläums einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es für die Gläubigen lediglich erforderlich, an der Festmesse andächtig teilzunehmen.

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Der „Jubelpriester“ gewinnt den vollkommenen Ablass, wenn er vor Gott den Vorsatz erneuert, seinen priesterlichen Pflichten getreu nachzukommen. Dies kann in der folgenden Form geschehen, die dem Versprechen bei der Priesterweihe nachgebildet ist:



ch bin bereit,

den priesterlichen Dienst, den ich bei der Priesterweihe auf mich genommen habe, mein ganzes weiteres Leben lang zu erfüllen.

Ich bin bereit,

das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so unter der Führung des Heiligen Geistes die Gemeinde des Herrn umsichtig zu leiten.

Ich bin bereit,

in der Verkündigung des Evangeliums und in der Darlegung des katholischen Glaubens den Dienst am Wort Gottes treu und gewissenhaft zu erfüllen.

Ich bin bereit,

die Mysterien Christi, besonders die Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung, gemäß der kirchlichen Überlieferung zum Lobe Gottes und zum Heil seines Volkes in gläubiger Ehrfurcht zu feiern.

Ich bin bereit,

zusammen mit dem Bischof im Gebet, das uns aufgetragen ist, Gottes Erbarmen für die mir anvertraute Gemeinde zu erflehen.

Ich bin bereit,

den Armen und Kranken beizustehen und den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen.

Ich bin bereit,

mich mit Christus, dem Hohenpriester, der sich um unseretwillen dem Vater dargebracht hat, von Tag zu Tag enger zu verbinden und so zum Heil der Menschen für Gott zu leben.

Der „Jubelbischof“ gewinnt den vollkommenen Ablass, wenn er vor Gott den Vorsatz erneuert, seinen bischöflichen Pflichten getreu nachzukommen. Dies kann in der folgenden Form geschehen, die dem Versprechen bei der Bischofsweihe nachgebildet ist:

ch bin bereit,

in dem Amt, das von den Aposteln auf uns gekommen ist, und das ich vor 25/40/50 Jahren durch Handauflegung übertragen bekam, mit der Gnade des Heiligen Geistes bis zum Tod zu dienen. Ich bin bereit,

das Evangelium Christi treu und unermüdlich zu verkünden.

Ich bin bereit,

das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche bewahrt wurde, rein und unverkürzt weiterzugeben.

Ich bin bereit,

am Aufbau der Kirche, des Leibes Christi, mitzuwirken und zusammen mit dem Bischofskollegium unter dem Nachfolger des heiligen Petrus stets ihre Einheit zu wahren.

Ich bin bereit,

dem Nachfolger des Apostels Petrus treuen Gehorsam zu erweisen.

Ich bin bereit,

zusammen mit meinen Mitarbeitern, den Presbytern und Diakonen, für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen und es auf dem Weg des Heiles zu führen.

Ich bin bereit,

um des Herrn willen den Armen und den Heimatlosen und allen Notleidenden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein.

Ich bin bereit,

den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen.

Ich bin bereit,

für das Heil des Volkes unablässig zum allmächtigen Gott zu beten und das hohepriesterliche Amt untadelig auszuüben.

Erste Messe der Priester (Primiz)

Ein vollkommener Ablass wird gewährt

1. dem Priester an dem Tag, an dem er die erste Messe in Gegenwart des Volkes feiert,

2. den Gläubigen, die in andächtiger Weise an der Primizmesse teilnehmen.

(EI 1999, Nr. 27, § 1, S. 73; vgl. HA 1989, Nr. 43, S. 54)

Die Primiz ist die erste Messe, die ein Priester nach seiner Weihe mit der (Heimat-)Gemeinde feiert. Der heutige Ritus der Primiz ist regional verschieden, doch gehört allgemein die feierliche Abholung des Primizianten vom Elternhaus sowie der festliche Einzug in die Kirche dazu. Das Gemeinsame der Primizbräuche ist die Idee einer Art geistlichen Hochzeit: der Neupriester

als Bräutigam, die Kirche als Braut, dargestellt durch das Primizbräutchen, das den Primizianten beim Festzug zur Kirche begleitet und auf weißem Kissen die Primizkrone trägt; ebenso wird das Primizmahl als Hochzeitsmahl gestaltet. Das mancherorts übliche Myrtenkränzchen oder -Sträußchen erinnert ebenfalls an eine Hochzeit (oder Erstkommunion). Der Primizsegen wird nach der Priesterweihe und bei der Primiz erteilt; meist wird jeder einzeln sowie unter Handauflegung und Anrufung seiner Namenspatrone gesegnet.

Den vollkommenen Ablass erlangen der zelebrierende Primiziant und die mitfeiernden Gläubigen.

Oberhirtliche Visitation / Besuch des Bischofs

Ein einmaliger vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der während einer Pastoralvi- sitation an der heiligen Handlung teilnimmt, der der Visitator vorsteht.

(EI 1999, Nr. 32, S. 76; vgl. HA 1989, Nr. 69, S. 63)

Die kanonische Visitation ist der Besuch des aufsichtsberechtigten kirchlichen Oberen zur Feststellung und Abstellung von Mängeln. Das Konzil von Trient legte fest, dass die Bischöfe innerhalb von einem oder zwei Jahren die gesamte Diözese visitieren sollten. Nach geltender kirchlicher Ordnung müssen die Diözesanbi- schöfe persönlich (oder im Falle rechtmäßiger Verhinderung durch einen Weihbischof den Generalvikar, einen Bischofsvikar oder einen anderen Priester) wenigstens alle fünf Jahre die gesamte Diözese visitieren. Der Pastoralvisitation, die mit gebotener Sorgfalt durchzuführen ist, unterliegen Personen, katholische

Einrichtungen, heilige Sachen und Orte innerhalb der Diözese (vgl. cc. 396-398 CIC). Die Visitation der Pfarrgemeinden ist zumeist mit der Spendung des Firmsakramentes verbunden.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist erforderlich, am Gottesdienst teüzunehmen, dem der Visitator vorsteht.

Kirchweihtag / Altarweihtag

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der am Tag der Weihe eine Kirche oder einen Altar besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

(EI 1999, Nr. 33, § 1, 6°, S. 76f; vgl. HA 1989, Nr. 66, S. 62)

Bei einer Kirchweihe nimmt Gott von einem Gebäude Besitz und macht es zu einem heiligen Ort, der zum Gottesdienst bestimmt ist. An diesem heiligen Ort darf fortan nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient; verboten ist, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist (vgl. cc. 1205-1222 CIC). Die Segnung (Benediktion) einer Kirche ist dem Di- özesanbischof Vorbehalten, der dazu jedoch einen anderen Priester delegieren kann; Kathedral- und Pfarrkirchen werden in feierlichem Ritus geweiht (Dedikation); in ihnen muss die heiligste Eucharistie aufbewahrt werden (vgl. c. 934 CIC).

Durch die Weihe und die Feier der heiligen Mysterien werden Kirchenraum und Altarstein dem profanen Gebrauch entzogen und erhalten eine Heiligkeit auf Dauer. Schon beim Betreten der noch ungeweihten Kirche

zeichnet der Bischof mit seinem Stab ein Kreuz auf die Schwelle und zieht so eine Grenze zwischen dem Pro- Fanum (wörtlich: dem »vor« dem »Heiligtum« liegenden weltlichen Bereich) und dem Sacrum (dem heiligen Kultraum). Die Kirche wird mit hl. Chrisam gesalbt, das auch bei der Taufe, der Firmung sowie der Bischofsund Priesterweihe verwendet wird.

Der Altar (von lateinisch: adolere=verbrennen [Brandopfer] und altus=hoch) ist der Ort, auf dem das Kreuzesopfer Christi auf sakramentale Weise unblutig vergegenwärtigt wird (vgl. AEM 259). Seit dem 4. Jhdt. gilt der Altar als Symbol für Christus. Nach altem liturgischen Brauch werden im Altar Reliquien von Märtyrern oder anderen Heiligen beigesetzt. Der Altar wird bei seiner Weihe mit Weihwasser besprengt und mit heiligem Chrisam gesalbt; dann wird Weihrauch auf ihm verbrannt.

Zum Zeichen der Ehrfurcht vor dem heiligen Haus Gottes bezeichnen wir uns beim Betreten einer Kirche mit dem Kreuzzeichen und machen eine Kniebeuge vor dem Tabernakel, in dem Jesus Christus wahrhaft, wirklich und wesenhaft unter der Gestalt des Brotes gegenwärtig ist; vor dem Altar, der Christus symbolisiert, verbeugen wir uns ehrfürchtig beim Vorübergehen.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es erforderlich, die Kirche oder den Altar am Jahrestag der Weihe zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Besuch der Pfarrkirche

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der die Pfarrkirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Hochfest des Titels (Patrozinium),

(b) am 2. August, an dem der Portiuncula-Ablass an- geboten wird.

(EI 1999, Nr. 33, § 1, 5°, S. 76f; vgl. HA 1989, Nr. 65, S. 62)

Nach einem Wort des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Pfarrei eine „Zelle des Bistums“ (vgl. »Apostolicam actuositatem« 10). „Da der Bischof nicht immer und überall in eigener Person den Vorsitz über das gesamte Volk seiner Kirche führen kann, so muss er diese notwendig in Einzelgemeinden aufgliedern. Unter ihnen ragen die Pfarreien hervor, die räumlich verfasst sind unter einem Seelsorger, der den Bischof vertritt; denn sie stellen auf eine gewisse Weise die über den ganzen Erdkreis hin verstreute sichtbare Kirche dar “ (»Sacro- sanctum Concilium« 42). Es ist Vorschrift, dass die Pfarrkirche, das Zentrum der Pfarrgemeinde, in einem feierlichen Ritus geweiht wird (c. 1217, § 2 CIC).

„Jede Kirche, die geweiht werden soll, muss einen Titel haben. Titel der Kirche können sein: die Heiligste Dreifaltigkeit; unser Herr Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namens; der Heilige Geist; die selige Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel; die heiligen Engel; schließlich jeder und jede in das Römische Martyrolo- gium oder in dessen approbierten Anhang aufgenommene Heilige, Selige jedoch nur mit Genehmigung des

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Apostolischen Stuhles“ (Zeremonielle für die Bischöfe, Nr. 866).



Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist erforderlich, die eigene Pfarrkirche am Patrozinium oder am 2. August bzw. dem darauffolgenden Sonntag (s. S. 162ff) zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.

Vater unser ...

Ich glaube an Gott... (S. 151-154)

Volksmission

Teilnahme an Predigten und

am Schlussgottesdienst

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der anlässlich einer Volksmission einigen Predigten zuhört und am feierlichen Abschluss der Mission teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 16, § 1, S. 61; vgl. HA 1989, Nr. 41, S. 54)

Bei einer »Volksmission« sind Priester, Laien und Missionare gemeinsam bemüht, innerhalb einer Pfarrge- meinde eine sittlich-religiöse Erneuerung zu bewirken. Dies geschieht mittels Gebet, Predigt, Liturgie, Bußsakrament, Hausbesuchen und Laienapostolat. Lautete früher die Parole von Volksmissionen »Rette deine Seele!«, so steht heute mehr die Gemeinschaft der Gläubigen im mystischen Leib Christi, der Kirche, im Vordergrund. Nach geltendem Recht müssen die Pfarrer zu bestimmten Zeiten solche Volksmissionen halten (c. 770 CIC).

Bei der „praedicatio sacra “ (heiligen Predigt) übt die Kirche ihr Lehramt aus. Eine besondere Form der Pre- 213

digt ist die Homilie, ,,die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon Vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text [der Bibel] die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen “ (c. 767, § 1 CIC). Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss man einigen anlässlich der Volksmission gehaltenen Predigten zuhören sowie deren feierlichen Schlussgottesdienst besuchen.

Das Leben des Christen

Weihe der Familie

an das Heiligste Herz Jesu oder

an die Heilige Familie

Ein vollkommener Ablass wird den Mitgliedern einer Familie an dem Tag gewährt, an dem sie sich zum ersten Mal dem Heiligsten Herzen Jesu oder der Heiligen Familie Jesu, Mariens und Josefs weihen, indem sie ein approbiertes Gebet vor dem Bild des Heiligsten Herzens Jesu oder der Heiligen Familie andächtig sprechen; den Ritus sollte, wenn möglich, ein Priester oder Diakon vollziehen. Am Jahrestag erlangen sie dabei einen Teilablass.

(EI 1999, Nr. 1, S. 50)

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) und Papst Johannes Paul II. haben sich die Förderung der christlichen Ehe und Familie zu einem Herzensanliegen gemacht. Das Konzil behandelt die „ Förderung der Würde der Ehe und der Familie “ in einem eigenen Kapitel

der Pastoralkonstitution »Gaudium et spes« (Nr. 47- 52). Der Papst stellt am Ende seines Apostolischen Schreibens »Familiaris consortio« über die Aufgaben in der Familie in der Welt von heute die christlichen Familien ausdrücklich unter den Schutz der heiligen Familie von Nazaret: ,,Durch den geheimnisvollen Ratschluss Gottes hat in ihr für viele Jahre der Sohn Gottes verborgen gelebt. Sie ist deshalb Urbild und Beispiel für alle christlichen Familien. Diese Familie, einzig in der ganzen Welt, hat unerkannt und still in einer kleinen Ortschaft Palästinas gelebt; sie ist von Armut, Verfolgung und Verbannung heimgesucht worden, und sie hat auf unvergleichlich erhabene und lautere Weise Gott verherrlicht. Diese Familie wird den christlichen Familien ihre Hilfe nicht versagen, ja sie wird allen Familien in der Welt beistehen in der Treue zu ihren täglichen Pflichten, im Ertragen der Ängste und Bedrängnisse des Lebens, in der hochherzigen Zuwendung zu den Nöten der anderen, in der freudigen Erfüllung ihrer Berufung. Möge der heilige Josef, der , Gerechte', der unermüdliche Arbeiter, der getreue Hüter des ihm anvertrauten doppelten Schatzes, sie stets behüten, schützen und erleuchten!

Möge die Jungfrau Maria, wie sie Mutter der Kirche ist, so auch die Mutter der ,Hauskirche' sein! Möge dank ihrer mütterlichen Hilfe jede christliche Familie wahrhaft eine , Kirche im kleinen ‘ werden, in der sich das Geheimnis der Kirche widerspiegelt und gelebt wird! Sie, die Magd des Herrn, sei das Beispiel für eine demütige und hochherzige Annahme von Gottes Willen; sie, die Schmerzhafte Mutter zu Füßen des Kreuzes, lindere die Schmerzen aller, die an den Schwierigkeiten ihrer Familien leiden, und trockne ihre Tränen.

Und Christus, der Herr, der König des Alls, der König der Familien, sei wie in Kana in jedem christlichen Haus zugegen als Quelle von Licht, Freude, froher Zuversicht und Kraft. Am Fest seines Königtums bitte ich ihn, dass jede Familie hochgemut das Ihre beitrage zur Ankunft seines Reiches in dieser Welt, ,Reich der Wahrheit und des Lebens, der Heiligkeit und der Gnade, der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens'. Dieses Reich ist das Ziel der Geschichte.

Ihm, Maria und Josef überantworte ich jede Familie ...; mögen sie eure Herzen öffnen für das Licht, das vom Evangelium her in jede Familie leuchtet!“ (Johannes Paul II., »Familiaris consortio« 86).

Um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, weiht sich die Familie dem Heiligsten Herzen Jesu oder der Heiligen Familie. Dazu wird vor dem Bild des Heiligsten Herzens Jesu oder der Heiligen Familie eines der folgenden Gebete andächtig gesprochen. Wenn möglich, sollte diesen Ritus ein Priester oder Diakon vollziehen. Am Jahrestag der Familienweihe erneuern die Familienmitglieder ihre Weihe mit dem entsprechenden Weihegebet und erlangen dabei einen Teilablass.

WEIHE DER FAMILIE

AN DAS HEILIGSTE HERZ JESU

H

eiligstes Herz Jesu, / Du hast der heiligen Margareta Maria [Alacoque] / Dein Verlangen kundgetan, / über die christlichen Familien zu herrschen. / Deinem Wunsche gemäß / sind wir heute hier, / um Deine volle Herrschaft / über unsere Familie anzuerkennen. / Wir wollen von jetzt an Dein Leben leben. / Im Schoße unsrer Familie /


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