Christian Mohr, Präsident
der LG DUV, und Jörg Stutzke, Präsident der DUV, stellen
gemeinsam folgende Anträge an die Mitgliederversammlung der DUV am 05.03.2016:
1.
Die Mitgliederversammlung der DUV stimmt der Kündigung des
Kooperationsvertrages zwischen der DUV und der LG DUV vom 07.11.2009 zu.
2.
Die Mitgliederversammlung der DUV beauftragt das Präsidium der DUV, eine
Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit mit der LG DUV bis zum Jahresende
2016 zu erarbeiten.
3.
Die DUV duldet, dass die LG DUV den Namen und das Logo der DUV weiterhin
verwendet, bis sich die LG DUV einen neuen Namen gegeben hat, längstens jedoch
bis zum Jahresende des Jahres 2016.
Begründung:
Die von den Präsidenten der jeweiligen Vereine gemeinsam eingebrachten Anträge greifen
den Wunsch der Mitglieder beider Vereinigungen auf, eine
gemeinsame Lösung in der
Diskussion um das Recht am Namen und am Logo der DUV zu finden, und stellen eine
Alternative zu den Anträgen von Christian Mohr dar, welche die selbe Problematik betreffen.
Entziehung des Rechts am Namen und am Logo
Zunächst sieht der Alternativvorschlag die Entziehung des
Rechts am Namen und am Logo
vor. Die Gründe hierfür sind folgende:
Die in der ursprünglichen Satzung der LG DUV verankerte zwingende Mitgliedschaft in der
DUV als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der LG DUV ist durch Satzungsänderung
der LG DUV aufgehoben worden. Diese Entkopplung der Doppelmitgliedschaft lässt sich
juristisch nicht wieder rückgängig machen.
Der Gründungsgedanke der LG DUV war insbesondere, vereinslosen Mitgliedern ein
Angebot zur Mitgliedschaft in einem startpassführenden Verein zu ermöglichen. Diese
Möglichkeit bleibt erhalten. Der Verein als Ganzes hat sich jedoch deutlich über diesen engen
Zweck hinaus weiterentwickelt. Diese Entwicklung wird ausdrücklich begrüßt. Zugleich
verweist die DUV jedoch auf eine Vielzahl weiterer Vereine, die Angebote für
ultralaufinteressierte Sportler in ihrer jeweiligen Region leisten können. Die LG DUV agiert
jedoch deutschlandweit, was sie innerhalb der Vereinslandschaft in einen besonderen Status
hebt. Im Sinne einer gebotenen Chancengleichheit im Werben um neue Mitglieder soll
deshalb die namensnähe DUV – LG DUV abgelegt werden.
Förderstützpunkt mit besonderen Aufgaben
Als „Gegenleistung“ wird angeboten, die LG DUV mit neuem Namen im Status eines
Förderstützpunktes mit besonderen Aufgaben als Kooperationspartner für die DUV zu
gewinnen. Die DUV geht davon aus, dass auch die LG DUV unter neuem Namen diesen
Prozess kooperativ mitgestaltet.
Mögliche Ansätze für eine Kooperation mit der LG DUV unter neuem Namen (LG NEU)
bestehen wie folgt:
Die LG NEU hat aufgrund ihrer Mitgliederstärke sowie ihrer deutschlandweiten Präsenz
einen besonderen Stellenwert. Dieser Stellenwert drückt sich durch Sitz und Stimme eines
Vertreters der LG NEU im Sportausschuss der DUV aus.
Die LG NEU soll weiterhin das Recht behalten, innerhalb der Zeitschrift „Ultramarathon“
ihre vereinsinternen Dokumente zu veröffentlichen (Einladung MV, Protokoll MV). Der
Umfang kann dabei werbefrei bis zu vier Seiten betragen.
Die LG NEU wird auf Grundlage der durch die DUV beizubringenden Ergebnisprotokolle der
Deutschen Meisterschaften der DUV, die jeweiligen Wertungen der Ultramarathon-
Bundesliga erstellen und auf der HP der DUV und der LG NEU veröffentlichen. Die LG NEU
erhält ausdrücklich Gelegenheit die Weiterentwicklung dieses speziellen Produktes
mitzubetreiben.
In Anerkennung der bisherigen Leistungen der LG DUV für die DUV unterstützt die DUV
den Übergang zum neuen Vereinsnamen und die damit verbundene Änderung der
Vereinssatzung durch die Übernahme der Kosten für Notar und Amtsgericht.
Es wird im Ergebnis ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Änderungen in den
Beziehungen von DUV und LG DUV im Interesse der Mehrzahl der Mitglieder beider
Vereine erfolgen. Beide Vereine arbeiten mit der grundsätzlich gleichen Zielstellung. Dabei
erfüllen sie jedoch grundverschiedene Aufgaben.