Friedrichsruhe, den 11. Februar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren



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Friedrichsruhe, den 11. Februar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,
hiermit lade ich Sie im Namen und im Auftrag des Vorstandes des Golf-Club Heilbronn – Hohenlohe e.V. herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Termin: Donnerstag, den 19. März 2015, 19.30 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)
Ort: Wilhelm-Maybach-Saal in der Harmonie, Allee 28, 74072 Heilbronn

Tagesordnung:


  1. Begrüßung und Bericht des Präsidenten




  1. Vorlage der Jahresrechnung 2014

Die Unterlagen liegen ab dem 12.03.2015 zur Einsicht in der Geschäftsstelle aus und werden bei der Mitgliederversammlung ausgelegt.


  1. Vorstellung der Planrechnung 2015 und deren Genehmigung




  1. Berichte aus den Ressorts




  1. Entlastung des Vorstands




  1. Anträge des Vorstands auf Verleihung der

    1. Ehrenpräsidentschaft als besondere Form der Ehrenmitgliedschaft an
      Karl-Heinz Branz

    2. Ehrenmitgliedschaft an Hartmut Susemihl




  1. Einzelwahl des Vorstands, dazu liegen uns bislang folgende Bewerbungen vor:


Präsident/in: Thomas Bögelein

Vize-Präsident/in Klaus Reinhardt

Sportwart/in: Sandra Ponican

Schatzmeister/in: Fritz Morsch

Platzwart/in: Klaus Reinhardt

Gesellschaftliches: Birgit Siller

Öffentlichkeitsarbeit: Robert Esenwein

Jugendwart/in: Katja Geburtig

Weitere Bewerber bitten wir, sich in der Geschäftsstelle zu melden, sodass wir kurz vor der Mitgliederversammlung die Vorstellung weiterer Kandidaten über einen Newsletter und durch Information im internen Bereich der Homepage vornehmen können.





  1. Ergänzung der Beitragsordnung durch die Möglichkeit der Streckung der Eintrittsgebühren bei grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Gebühren



  2. Verschiedenes


Wichtig:
Falls Sie nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen können und Sie Ihr Stimmrecht übertragen wollen, bitten wir Sie § 25 unserer Satzung zu berücksichtigen:
§ 25 Verfahren



    1. Stimmberechtigt sind nur persönlich anwesende ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und jugendliche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    2. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder können sich durch ordentliche oder Ehrenmitglieder vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, welche bei der Mitgliederversammlung im Original oder in Ausfertigung vorzulegen ist. Ein Vertreter kann Angehörige (Ehegatten, eingetragene/r Lebenspartner/in, Verwandte in gerader Linie und Geschwister) in beliebiger Zahl sowie bis zu drei weitere ordentliche oder Ehrenmitglieder vertreten.

Ein Vollmachtsformular liegt zu Ihrer gefälligen Verwendung bei.


Bitte beachten Sie hierbei, dass das Anwesenheitsrecht zwar für alle Mitglieder des Golf-Club Heilbronn-Hohenlohe e.V. gilt, jedoch nur ordentliche und Ehrenmitglieder das Vollmachtsformular zur Stimmübertragung nutzen können!
Fördernde Mitglieder, jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren, auswärtige Mitglieder, Gastmitglieder und Mitglieder auf Zeit haben also kein Stimmrecht und können daher Ihr Stimmrecht auch nicht, durch das zur Vereinfachung an alle Mitglieder versandte Vollmachtsformular, an ein anderes, möglicherweise stimmberechtigtes Mitglied, übertragen.
Mit freundlichen Grüßen


Thomas Bögelein



- Vize-Präsident –
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