Kirchengeschichte (Historia Ecclesiastica), Eusebius von Cesarea



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825Diese Schrift scheint bruchstückweise noch vorzuliegen.

826Die theologischen Schriften sind spurlos zugrundegegangen.

827Theodot = „von Gott geschenkt“.

828Die drei Bücher zählende Biographie des Pamphilus ist der Zeit zum Opfer gefallen.

829Pierius, „der jüngere Origenes“ genannt, war Lehrer des Pamphilus.

830Vgl. oben VII 19 (S. 340).

831Die ursprüngliche, nur sieben Bücher umfassende Ausgabe der Kirchengeschichte des Eusebius hatte hier abgeschlossen.

832τήν τῶν ἀποστόλων διαδοχήν. Vgl VII 32, 32 (oben S. 370): τὴν τῶν διαδοχῶν … ὑποθέσιον.

833Klagel. 2, 1 f.

834Ps. 88, 40—46.

835Ps. 106, 40.

836R. Laqueur, S. 34 A.: „Unter dieser Berichterstattung ‚in Epitome’ scheint Eusebius eine solche zu verstehen, bei der unter Verzicht auf die Einzelheiten der individuellen Vorgänge ein Überblick über die Typen bzw. lokalen Gruppen gegeben wird.“ — Diese Epitome erstreckt sich bis gegen Ende von Kap. 12. Der nun beginnende und sich bis Kap. 15 inkl. erstreckende Abschnitt stand in vorliegender Form nicht im Buch 8. An Stelle dieses Abschnittes befand sich zunächst jener Traktat, welcher die Grundlage bildete für die noch erhaltene Schrift „Die Märtyrer in Palästina“ bzw. (nach cod. E) „Die Märtyrer in Cäsarea“ (herausgeg. von Schwartz, Eusebius II, S. 907—950). Dieses nicht mehr vorliegenden, aber zu rekonstruierenden Traktates bediente sich Eusebius in einigen Einzelheiten für den Neuaufbau seiner Kirchengeschichte, d. i. für das jetzt vorliegende achte Buch. Während der Traktat sich im wesentlichen auf die palästinensischen Martyrien beschränkt, will die Kirchengeschichte grundsätzlich die Martyrien des ganzen Reiches darstellen. Während Eusebius im Traktate chronologisch vorgeht, gruppiert er in der Kirchengeschichte die Martyrien lokal und geleitet sie in den einzelnen Gebieten durch die ganze Periode der Verfolgungen hindurch. Vgl. Laqueur, S. 16ff.; 84 ff.

837Der Traktat gibt als Datum für die allgemeine Publikation des Verfolgungsdekretes den Xanthikos (d. i. April) an, die Kirchengeschichte den Dystros (März). „Da wir wissen, daß die kaiserlichen Verfügungen in den verschiedenen Provinzen nicht gleichzeitig publiziert wurden, sondern begreiflicherweise um so später, je weiter die Provinz von der kaiserlichen Residenz entfernt war, ist es ganz klar, daß Eusebius zunächst aus seinem engen palästinensischen Blickfeld heraus das für Palästina zutreffende Datum als das allgemeine einsetzte, und daß er später auf Grund erweiterter Kenntnis, die ihm aus Asien oder Ägypten zugeflossen sein wird, das Datum korrigierte.“ Laqueur S. 18.

838Da in Palästina die Verkündigung des Ediktes erst im April erfolgte und mit dem Feste des Leidens Jesu zusammenfiel, schrieb Eusebius in den „Märtyrern von Palastina“: τῆς τοῦ σωτηρίου πάθους ἑορτῆς ἐπιλαμβανούσης. Ἐπιλαμβάνειν drückt nämlich das plötzliche Eintreten eines neuen Momentes aus. „Für das in der Kirchengeschichte gegebene Datum traf diese Koinzidenz nicht mehr zu, und der Autor hätte sicher richtig getan, jede Reminiszenz daran wegzulassen; er konnte sich dazu nicht entschließen, formte vielmehr, um sachlich korrekt zu sein, den erwähnten Gedanken dahin um, daß das Karfest ‚sich näherte’ (ἐπιλαμβανούσης). Kein Zweifel, daß der Traktat mit seiner machtvollen Gegenüberstellung das Original und die Kirchengeschichte die schwächliche Kopie ist.“ Laqueur S. 18 f.

839Vgl. Laktantius, „Über die Todesarten der Verfolger“ 13, 1.

840Vgl. E. Ch. Babut, „L’adoration des empereurs et les origines de la persécution de Dioclétien“ in Revue historique 73 (1916) S. 225—252.

841H. Delehaye, „La persécution dans l’armée sous Diocolétien », in Extr. du Bull de l’Acad. de Bruxelles, Classe des Lettres (Bruxelles 1921).

842Vgl. Hebr. 12, 4.

843d. i. Diokletian und sein Cäsar Galerius.

844Vgl. Hebr. 11, 26.

845Vgl. H. Delehaye, „Les martyrs d’lÉgypte“, in Analecta Bollandiana 40 (1922) S. 5—154; 299—364.

846Matth. 10, 32 f. Luk. 12, 8 f.

847Vgl. Acta ss. Phileae et Philoromi, lat. bei R. Knopf, „Ausgewählte Märtyrerakten“, 3. Aufl., hg. von G. Krüger, Tübingen 1929, S. 113—116.

848Phil. 2, 6—8.

8491 Kor. 12, 31.

8501 Job. 4, 18.

851Hier folgen noch die unverständlichen Worte: τοῖς ἀμυτηρίοις ἐκόλαζον.

852Exod. 22. 20.

853Ebd. 20, 3.

854Ein zweiter Brief des Phileas, gleichfalls im Kerker angesichts des Todes geschrieben, ist in lateinischer Übersetzung erhalten (Migne, p, gr. 10, 1565ff.). Er ist an Bischof Melitius von Lykopolis gerichtet. Als Absender werden eingangs vier z. Z. in Kerkerhaft befindliche Bischöfe genannt: nämlich Hesychius, Pachomius, Theodorus und Phileas. Vgl. unten VIII 13.

855τὰς καθόλου διοικήσεις τῆς μαγιστρότητός τε καὶ καθολικότητος. Adauktus war also zuerst magister summarum rationum, d. i. Obervorsteher der ratio privata, dann rationalis, d. i. Leiter des Fiskus. Vgl. Otto Hirschfeld, „Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten bis auf Diokletian“2 (Berlin 1905) S. 38.

856Von den im folgenden aufgezählten Märtyrern werden Luzian von Antiochien, Silvanus von Emisa sowie Petrus von Alexandrien nebst andern ägyptischen Bischöfen auch unten im neunten Buche Kap. 6 behandelt. Da diese Männer erst unter Maximinus gemartert wurden und Eusebius erst im neunten Buche die Verfolgung unter Maximinus darstellt, so ist das neunte Buch der gehörige Platz für die Behandlung dieser Märtyrer. In das achte Buch wurden sie von Eusebius erst gesetzt, als er dieses Buch umarbeitete und den früheren Plan, nur die achtjährige Verfolgung von 303—311 zu schildern und mit dem Restitutionsedikt des Galerius von 311 seine KG abzuschließen, aufgab. Laqueur, S. 3 und 40—70.

857d. i. Maximinus.

858Luzian war längere Zeit als Anhänger des Paulus von Samosata von der Kirche ausgeschlossen. Er ist der eigentliche Vater des Arianismus; die Arianer verehrten ihn als Heiligen. Er hat eine Revision der Septuaginta und eine Rezension des Neuen Testamentes oder doch der Evangelien besorgt. Großen Einfluß gewann er durch Gründung einer theologischen Schule in Antiochien. Die oben erwähnte Verteidigungsrede ist von Rufinus in seiner Übersetzung bzw. Neubearbeitung der Eusebianischen KG (IX 6) mitgeteilt (Schwartz, Eusebius II 813—815). Vgl. J. Bidez, „Philostorgius’ KG“, in „Die griechischen christlichen Schriftsteller der ersten drei Jahrhunderte“ 21 (Leipzig 1913) S. 184—201: „Leben und Martyrium des Luzian von Antiochien“.

859Phäno lag zwischen Zoara und Petra in Ost-Edom. Der noch gebliebene Ruinenhaufen heißt jetzt Phenan.

860Vgl. „Die Märtyrer von Palästina“ 11. — Die Handschriften lesen teils ἀμαγράψομεν, teils ἀνεγράψαμεν. „Die Variante dürfte auf den Autor zurückgehen, der von seinem Standpunkte aus mit gleichem Rechte das Futur und den Aorist verwenden konnte“ (Laqueur S. 46).

861Nach den gründlichen Untersuchungen von Laqueur schloß sich der folgende Satz ehedem unmittelbar an die Worte „Allein dies gelang ihnen nicht bei den heiligen Märtyrern“ (Schluß von Kap. 3) an. Wie die Epitome stand also auch der soeben gegebene Überblick über die gemarterten Kirchenvorsteher ursprünglich nicht im achten Buche, Laqueur S. 43 ff.

862d. i. in den „Märtyrern von Palästina“

863παλινῳδίαν = das Toleranzedikt des Galerius von 311.

864Vgl. Laqueur S. 48 f.

865d. i. Diokletian.

866d. i. der Augustus Maximianus Herkulius.

867Mit den folgenden Sätzen wird der Gedankengang unterbrochen. Der logisch richtige Anschluß an den vorhergehenden Satz findet sich erst in Kap. 15, wo die Spaltung des Reiches genauer geschildert wird. Die oben folgende Kaisergeschichte ist von Eusebius nicht schon von Anfang an in das achte Buch eingefügt worden; sie ist das Ergebnis erst späterer Forschungsarbeit des Eusebius. Vgl. Laqueur S. 50 ff.

868Nach der Abdankung des Diokletian (1. Mai 305) wurden seine beiden Cäsaren Konstantius Chlorus und Galerius Maximianus Augusti. Galerius bestellte als Cäsaren Severus und Maximinus. An Stelle des Severus trat 307 Licinius als Augustus.

869d. h. von den vier gleichzeitig regierenden Herrschern.

870Konstantin wurde 306 in Britannien zum Kaiser ausgerufen.

871= Maximianus Herkulius.

872Vgl. Laqueur, S. 59—61.

873Vgl. Eusebius, Leben Konstantins I 47 (Ausgabe von J. A. Heikel in „Die griechischen christlichen Schriftsteller der ersten drei Jahrhunderte“. Leipzig 1902.)

874Leben Konstantins I 33.

875Leben Konstantins I 35 und 36.

876Rufinus nennt sie Dorothea.

877Rufinus nennt sie Sophronia.

878Leben Konstantins I 34.

879Den unlogischen Gedankengang im vorliegenden Text sucht Laqueur S. 61—63 zu erklären. — Vgl. oben S. 195.

880Unten IX 8.

881d. i. Galerius.

882Luk. 17, 1.

883Leben Konstantins I 57.

884Leben Konstantins I 57.

885Wie oft er diese Gewalt erhalten hatte, ist aus der handschriftlichen Überlieferung nicht zu erkennen.

886In diesem Praeskript zum folgenden Erlaß stand wohl ursprünglich auch der Regent Maximinus. Er hatte seine Stelle jedenfalls unmittelbar nach Galerius. Die Reihenfolge der Regenten war wohl: Galerius, Maximinus, Konstantinus, Licinius, da man damals die Namen der Regenten nach dem Alter bzw. Range zu stellen pflegte. — Über die Bedeutung der oben aufgezählten Titel, ihre Aufeinanderfolge und normale Gestaltung vgl. Mommsen, „Römisches Staatsrecht“ II3 S, 777 ff.; Liebenam, „Fasti“ 101—103 (ebd. 119 über Galerius, 120 über Licinius und Konstantin). — Über Mängel und Unrichtigkeiten in der Aufzählung obiger Ehren- und Amtstitel vgl. Schwartz z. St. und in Göttinger Nachrichten 1904, S. 524.

887αἵρεσις

888πλεονεξία

889Nach dieser Erklärung bezweckte die Christenverfolgung nicht den Kampf gegen den Christengott. Was er bezweckte, kann vielleicht aus der oben erwähnten πλεονεξία geschlossen werden. Vielleicht hatte auch der Neuplatonismus die Kaiser beeinflußt, zwischen dem Christengott und der christlichen Kirche nicht nur zu unterscheiden, sondern sogar beide als Gegensätze aufzufassen.

890Das lateinische Original des Ediktes (ohne die überschriftliche Nennung der Kaiser) findet sich bei Laktantius, „Über die Todesarten der Verfolger“ 34. — Das Edikt wurde März oder April 311 erlassen; nach Laktantius a. a. O. 35 wurde es am 30. April 311 in Nikomedien öffentlich angeschlagen, — J. Belser, „Grammatisch-kritische Erklärung von Laktantius De mortibus persecutorum cap. 34: „Toleranzedikt des Galerius“ (Progr. Ellwangen 1889); H. Hülle, „Die Toleranzerlasse römischer Kaiser für das Christentum bis zum Jahre 313“ (Dissert. Berlin 1895) S. 41—59; K. Bihlmeyer, „Das Toleranzedikt des Galerius von 311“, in Theol. Quartalschritt 94 (Tübingen 1912) 411—427 und 527—589.

891Die folgenden Bemerkungen sind nicht in allen Handschriften überliefert. Sie werden in Ausgaben und wissenschaftlichen Untersuchungen in der Regel als Appendix des achten Buches bezeichnet.

892Oben VIII 13 (S. 395).

893d. i. Diokletian.

894d. i. Maximianus.

895Vgl. oben VIII 13 (S. 396).

896d. i. Galerius. Vgl. oben VIII 16 (S. 402).

897Die deiche Charakteristik des Konstantius und Konstantin wurde schon oben VIII 13 (S. 395 f.) gegeben.

898Über das Verhältnis dieses Anhanges zum übrigen Teile des achten Buches vgl. J. Viteau, „La fin perdue des martyrs de Palestine“, in Compte rendu du III congrès scientifique international des catholiques“ (Bruxelles 1895) S. 151 ff.; Laqueur S. 76—84. Nach Viteau kann der Appendix, da ein Teil desselben wörtlich schon im achten Buche steht, nicht einen Teil dieses Buches bilden. Laqueur dagegen findet auch in dem Appendix die verschiedenen Entwicklungsstadien der Kirchengeschichte.

899Über die Titel der letzten vier Kapitel vgl. Laqueur, S, 98 f.

900d. i. den Kaisern.

901Hirschfeld, „Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten“2 S. 455.

902Rufinus versteht unter dieser kaiserlichen Verfügung (γνώμη βασιλέως) den Widerruf des Galerius und meint, daß Sabinus eben diesen im Gegensatz zu Maximinus veröffentlicht habe. Doch sind darunter die mündlichen Instruktionen zu verstehen, welche Maximinus auf Grund des Ediktes des Galerius gegeben hatte. Die Verfügung des Sabinus deckt sich sachlich mit der Urkunde des Galerius und seiner Mitkaiser. Doch „während die Kaiser sich unmittelbar an die Gesamtheit des Volkes wenden, gibt Sabinus eine interne Verwaltungsinstruktion im Namen der Kaiser, die, falls sie nicht identisch ist mit dem im kaiserlichen Schreiben angekündigten Schreiben an die Statthalter, so doch sicher mit ihm parallel geht“ (Laqueur, S. 71).

903Nach Laqueur, S. 72, schloß sich dieser Satz ursprünglich unmittelbar an die VIII 16 (Anfang) stehende Bemerkung, die Herrscher hätten ihre Gesinnung geändert und die Flamme der Verfolgung ausgelöscht. Eusebius kannte jedenfalls zunächst nur die Verfügung des Sabinus, während ihm das Edikt des Galerius und seiner Mitkaiser erst später bekannt wurde.

904Der Text des folgenden Schreibens ist nicht in allen Handschriften überliefert. Nachdem Eusebius die Urkunde des Galerius und seiner Mitregenten im Originale kennengelernt und in seine Kirchengeschichte aufgenommen hatte, mag er die Urkunde des Sabinus gestrichen haben. Diese steht in denjenigen Handschriften, welche auch sonst die alten Spuren erhalten haben, Laqueur, S. 72 ff.

9052 Kor. 4, 6.

906Nach den Beobachtungen von Laqueur, S. 116 ff., wird da, wo mit Sicherheit in der Kirchengeschichte des Eusebius Stücke älterer Schichtungen festgelegt werden können, der Ausdruck „Tyrann“ gebraucht, während in späteren Partien der Name Maximinus mit der Bezeichnung „Kaiser“ u. dgl. (βασιλεύς, ὁ κρατῶν, ὁ μειζῶν) wechselt und der Ausdruck „Tyrann“ vermieden wird.

907Theoteknus = Gotteskind. — Der Bericht über Theoteknus ist wohl von Eusebius erst später eingefügt worden; vgl. Laqueur, S. 115 f.

908So übersetzen ψυφίσμασιν mit Rücksicht auf c. 2 (S. 412) richtig Lawlor und Oulton.

909Vgl. oben I 9. 11 (Seite 47. 51).

910Den Bericht über den Kommandanten von Damaskus dürfte Eusebius früher unmittelbar (also unter Weglassung der Bemerkung über die Pilatusakten) mit dem Berichte über Theoteknus verbunden haben.

911Vgl. oben VIII 13 (S. 292).

912Während hier die Verfolgung unter Maximinus als schlimmer denn die frühere bezeichnet wird, wurde zu Beginn dieses. Kap. erklärt, daß unter „Maximinus“ „einige“ den Tod erlitten hatten. Laqueur, S. 120 f., verbindet daher die einleitenden Worte dieses Kap. mit den Schlußworten in folgender Weise: „Von neuem traf uns Verbannung, heftige Verfolgung, schreckliches Wüten der Statthalter aller Provinzen, so daß uns die Verfolgung, die er erregte, viel heftiger erschien als die frühere.“ Die dazwischenliegende Märtyrerliste, die Eusebius erst später bekannt wurde, und die ihn über die Art der Verfolgung besser unterrichtete, hat er einer Neuauflageseiner Kirchengeschichte eingefügt.

913Vgl. oben S. 413 Anm. 1.

914Zu dem folgenden kaiserlichen Erlasse vgl. die berühmte Urkunde von Arykanda, veröffentlicht in „Archäol.-epigraph. Mitt. aus Österreich-Ungarn“, hrsg. von Benndorf und Bormann (1893), S. 93 f. 108; „Orientis Graeci inscriptiones“, hrsg. von W. Dittenberger, S. 569; O. Gebhardt, „Ausgewählte Märtyrerakten“ (1902), S. 184 f. — Der Text des kaiserlichen Erlasses war Eusebius bei der ersten Niederschrift des 9. Buches noch nicht bekannt. Laqueur, S. 106—114.

915Der Text ist hier verderbt.

916Matth. 24, 24.

917Vgl. Luk. 21. 26.

918O. Seeck, „Geschichte des Untergangs der antiken Welt“ I4 (Stuttgart 1921) S. 138; Laqueur, S. 103—105.

919Oben VIII 13 (S. 395f.).

920Maximinus.

921Exod. 15, 4 f.

922Ebd. 15, 5.

923Ps. 7, 16 f.

924Exod. 15, 10.

925Ebd. 15, 1. 2. 11.

926Vgl. Leben Konstantins I 37—40. Von der bekannten Kreuzeserscheinung in jener Schlacht gegen Maxentius scheint Eusebius bei Niederschrift obigen Berichtes noch nichts gewußt zu haben.

927Dieser Erlaß der Kaiser Konstantin und Licinius zugunsten der Christen dürfte identisch sein mit dem Mailänder Edikt, das unten zu Beginn des 5. Kap. des 10. Buches wiedergegeben wird. Allerdings wird vielfach behauptet, Eusebius nehme hier Bezug auf ein nun verlorengegangenes, die Freiheit der Christen noch etwas beschränkendes, 312 erschienenes Toleranzedikt. Gegen diese Hypothese vgl. u. a. K. Bihlmeyer, „Das angebliche Toleranzedikt Konstantins von 312. Mit Beiträgen zur Mailänder Konstitution (313), in Theol. Quartalschrift 96 (1914), S. 65—100, 198—224.

928= Militärangestellte, die wegen ihres Alters besondere Vorrechte genossen.

929Eine eingehende Untersuchung zu diesem Schreiben Maximins an Sabinus und der folgenden „letzten“ Urkunde Maximins gibt Laqueur, S. 163—179. In der früheren Fassung der Kirchengeschichte, d. h. als die Geschichte Maximins noch Anhang des nur acht Bücher umfassenden Werkes war, war dem Eusebius weder das Schreiben Maximins an Sabinus noch des Kaisers „letzte“ Urkunde bekannt. Mit Recht urteilt Laqueur, S. 172 f.: „Wer dieses Schreiben auch nur etwas versteht, sieht sofort, daß Maximinus alles andere eher war als das Scheusal, welches Eusebius ursprünglich in ihm erblickte; unzweifelhaft war er demgegenüber eine mehr ängstliche Natur, die sich von den Forderungen, die bei ihm vorgebracht wurden, hin- und herschieben ließ in der ständigen Sorge, nur ja niemandem wehe zu tun.“ Das spätere und noch heute verbreitete Urteil über Maximinus stützt sich auf diejenigen Berichte, welche Eusebius in der ursprünglichen Fassung seiner Kirchengeschichte gegeben hatte, als er über die tatsächlichen Verhältnisse noch nicht genügend informiert war.

930Des Eusebius Behauptung, daß dieses Schreiben an Sabinus erfolgt sei, nachdem Maximinus durch Konstantin und Licinius über die Mailänder Verhandlungen unterrichtet worden war, erscheint vielen Gelehrten vom chronologischen Standpunkt aus unhaltbar. Nach Laqueur, S. 178, geht jene Behauptung auf die Kreise der siegreichen Kaiser zurück und wurde von hier aus offiziös verbreitet.

931Leben Konstantins I 58.

932Ps. 32, 16—19.

933ὀφφικιάλιοι.

934Eusebius hat hier zwei widersprechende Berichte über den Tod des Maximinus verbunden. Während Maximinus nach dem einen Bericht zur Belohnung nur wenig zu leiden hatte, verfiel er nach dem anderen in ein langes Siechtum. Während ferner nach dem einen Bericht die Bekehrung dem kurzen Leiden vorausgeht, folgt nach dem anderen die Bekehrung auf das lange Siechtum. Da Eusebius von dem im letzten Edikt des Maximinus sich kundgebenden Umschwung des Kaisers erst später erfahren hatte, hat er bei Neubearbeitung seiner Kirchengeschichte zugleich mit diesem Edikt nun auch einen neuen Bericht über das Lebensende des Maximinus seinem Werke eingefügt. „Natürlich wäre es das einzig Richtige gewesen, die alte Darstellung, die mit der neuen Auffassung unvereinbar war, restlos zu tilgen; aber zu dieser wirklichen Heilung konnte sich Euseb hier ebensowenig wie anderwärts entschließen; vielmehr behielt er die alten Daten bei und korrigierte sie durch Einschub von Erweiterungen (Laqueur, S. 102). Vgl. Leben Konstantins I 59.

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