Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
34
315
320
325
330
335
340
345
350
355
360
gelehnt werden.
4.) Nach wie vor ist die ursprüngliche Posi-
tion der Bundesregierung richtig, dass es
zwischen funktionierenden rechtstaatli-
chen Systemen keines internationalen
Investitionsschutzes bedarf
.
Es ist
davon auszugehen, dass
der nationa-
le Rechtsweg beschritten werden kann
und effektiven Investitionsschutz sicher-
stellt. Eine systematische Verletzung des
nationalen Investitionsschutzes im Gel-
tungsbereich von CETA ist bislang nicht
vorgetragen worden. Wenn es systemati-
sche Mängel im nationalen Rechtsschutz
geben sollte, dann wäre der rechtspoli-
tisch vorzuziehende Weg, diese zu beseiti-
gen, weil auch die nationalen Investoren
und die nationale Rechtskultur davon pro-
fitieren. Internationaler Investitionsschutz
wäre sonst ein bequemer Bypass zur Ver-
meidung notweniger nationaler Rechtsre-
formen.
II: Regulatorische Kooperation
Gegen die Abkommen bestehen weitere
Bedenken aus Gründen der Demokratie:
Das CETA ist als "living agreement" ange-
legt. Es geht dabei um die regulatorische
Zusammenarbeit zwischen der EU und
Kanada nach der Ratifizierung des Ab-
kommens. Zwar sollen die Vertragspartner
eigenständige politische und gesetzliche
Aktivitäten ergreifen können, aber gleich-
zeitig sind sie zu einer regulatorischen
Kooperation angehalten. Die Bereiche der
Kooperation sind nicht abschließend auf-
geführt, Erwähnt sind u. a. technische
Handelshemmnisse, Lebensmittelsicher-
heit, Tier- und Pflanzenschutz sowie
Dienstleistungen. Erreicht werden sollen
der Abbau von Handels- und Investitions-
hemmnissen, ein wettbewerbs- und inno-
vationsfreundliches Klima, aber auch eine
effektive staatliche Regulierung. (Hier ist
ein Zielkonflikt angelegt. In einem Frei-
handelsabkommen ist nicht davon auszu-