Carl Roth GmbH + Co KG
Schoemperlenstr. 3-5
D-76185 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0
Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149
e-Mail: sicherheit@carlroth.de
Webseite: www.carlroth.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
Bezeichnung des Stoffs
L-Arginin
Artikelnummer
3144
Registrierungsnummer (REACH)
Keine Information verfügbar.
EG-Nummer
200-811-1
CAS-Nummer
74-79-3
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen:
Laborchemikalie
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Sachkundige Person, die für das
Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
: Abteilung Arbeitssicherheit
e-Mail (sachkundige Person)
: sicherheit@carlroth.de
1.4
Notrufnummer
Name
Straße
Postleitzahl/Ort
Telefon
Webseite
Giftzentrale München
Ismaninger Str. 22
81675 München
+49/(0)89 19240
http://www.toxinfo.me
d.tum.de/inhalt/gift-
notrufmuenchen
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung gem. GHS
Ab-
schnitt
Gefahrenklasse
Gefahrenklasse und -
kategorie
Gefah-
renhin-
weis
3.3
schwere Augenschädigung/Augenreizung
(Eye Irrit. 2)
H319
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
L-Arginin ≥98,5 %, USP, für die Biochemie
Artikelnummer: 3144
Version: 1.0 de
Datum der Erstellung: 15.02.2017
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Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16.
Signalwort: Achtung
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Anmerkungen
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Achtung
Piktogramme
Gefahrenhinweise
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise - Prävention
P280
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
Sicherheitshinweise - Reaktion
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser aus-
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Gefahrensymbol(e)
2.3
Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
Stoffname
L-Arginin
EG-Nummer
200-811-1
CAS-Nummer
74-79-3
Summenformel
C₆H₁₄N₄O₂
Molmasse
174,2
g
/
mol
Sicherheitsdatenblatt
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L-Arginin ≥98,5 %, USP, für die Biochemie
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Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztli-
chen Rat einholen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem
Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.
Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
Reizung
keine
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen
Sprühwasser, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid (CO2)
Wasser im Vollstrahl
Brennbar.
Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2)
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Nach Inhalation
Nach Kontakt mit der Haut
Nach Berührung mit den Augen
Nach Aufnahme durch Verschlucken
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Sicherheitsdatenblatt
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Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdaten-
blatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Au-
gen und persönlicher Kleidung. Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermei-
den.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Abdecken der Kanalisationen.
Mechanisch aufnehmen. Vermeiden von Staubentwicklung.
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften.
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt
8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Beseitigung von Staubablagerungen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futter-
mitteln fernhalten.
An einem trockenen Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise beachten.
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
Empfohlene Lagerungstemperatur: 15 - 25 °C.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
• Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Beachtung von sonstigen Informationen
• Anforderungen an die Belüftung
• Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
Sicherheitsdatenblatt
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Es liegen keine Informationen vor.
Es sind keine Daten verfügbar.
Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutz-
handschuh. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschu-
he für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
NBR (Nitrilkautschuk)
>0,11 mm
>480 Minuten (Permeationslevel: 6)
Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz
(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen.
Atemschutz ist erforderlich bei: Staubentwicklung. Partikelfiltergerät (EN 143). P1 (filtert mindestens
80 % der Luftpartikel, Kennfarbe: Weiß).
Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atem-
schutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
7.3
Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Nationale Grenzwerte
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
• Handschutz
• Art des Materials
• Materialstärke
• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
• sonstige Schutzmaßnahmen
Atemschutz
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Sicherheitsdatenblatt
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
fest (Pulver, kristallin)
Farbe
weiß
Geruch
keine Information verfügbar
Geruchsschwelle
Es liegen keine Daten vor
Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
pH-Wert
11,5 (100
g
/
l
, 20 °C)
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
238 °C langsame Zersetzung
Siedebeginn und Siedebereich
Keine Information verfügbar.
Flammpunkt
nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
es liegen keine Daten vor
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht entzündbar
Explosionsgrenzen
• untere Explosionsgrenze (UEG)
keine Information verfügbar
• obere Explosionsgrenze (OEG)
keine Information verfügbar
Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
keine Informationen verfügbar
Dampfdruck
Keine Information verfügbar.
Dichte
Keine Information verfügbar.
Dampfdichte
Keine Information verfügbar.
Schüttdichte
640
kg
/
m³
Relative Dichte
Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen
vor.
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit
150
g
/
l
bei 20 °C
Verteilungskoeffizient
n-Octanol/Wasser (log KOW)
-4,2 (TOXNET)
(Experimentelle Daten)
Selbstentzündungstemperatur
Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen
vor.
Zersetzungstemperatur
es liegen keine Daten vor
Viskosität
nicht relevant (Feststoff)
Explosive Eigenschaften
Ist nicht als explosiv einzustufen
Oxidierende Eigenschaften
keine
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung
von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr.
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handha-
bung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
Heftige Reaktion mit: Starkes Oxidationsmittel
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5.
Ist nicht als akut toxisch einzustufen.
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen.
Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
9.2
Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen
Eigenschaften
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
L-Arginin ≥98,5 %, USP, für die Biochemie
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es sind keine Daten verfügbar
es sind keine Daten verfügbar
es sind keine Daten verfügbar
es sind keine Daten verfügbar
Keine
gemäß 1272/2008/EG: Ist nicht als gewässergefährdend einzustufen.
Der Stoff ist leicht biologisch abbaubar.
Theoretischer Sauerstoffbedarf mit Nitrifikation: 1,619
mg
/
mg
Theoretischer Sauerstoffbedarf: 1,01
mg
/
mg
Theoretisches Kohlendioxid: 1,516
mg
/
mg
Reichert sich in Organismen nicht nennenswert an.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Schwach wassergefährdend. (VwVwS)
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Über-
einstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zu-
führen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen-
und prozessspezifisch durchzuführen.
• Bei Verschlucken
• Bei Kontakt mit den Augen
• Bei Einatmen
• Bei Berührung mit der Haut
Sonstige Angaben
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Prozess der Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
n-Octanol/Wasser (log KOW)
-4,2
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtun-
gen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regiona-
len Bestimmungen.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, RID und ADN.
Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG.
Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA.
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
nicht gelistet
13.3 Anmerkungen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
(unterliegt nicht den Transportvorschriften)
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
nicht relevant
14.3 Transportgefahrenklassen
nicht relevant
Klasse
-
14.4 Verpackungsgruppe
nicht relevant
14.5 Umweltgefahren
keine
(nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-
schriften)
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen
(ADR/RID/ADN)
• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
• Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
• Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
• Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
• Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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nicht gelistet
nicht gelistet
nicht gelistet
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für wer-
dende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!
Technische Regeln für Gefahrstoffe.
Stoff ist in folgenden nationalen Verzeichnissen gelistet:
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregisters (PRTR)
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
Nationale Vorschriften (Deutschland)
• Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wassergefährdungsklasse (WGK):
1
(schwach wassergefährdend) - Listenstoff (VwVwS)
Kennnummer
6704
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
Num-
mer
Stoffgruppe
Klasse
Konz.
Massen-
strom
Massenkon-
zentration
Hinweis
5.2.1
Gesamtstaub, einschließlich Fein-
staub
100 Gew.-
%
0,2
kg
/
h
20
mg
/
m³
2)
Hinweis
2)
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentra-
tion 0,15 g/m³ nicht überschritten werden
• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK):
11
(brennbare Feststoffe)
Regelungen der Versicherungsträger
Nationale Verzeichnisse
- EINECS/ELINCS/NLP (Europa)
- REACH (Europa)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
Abk.
Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
ADN
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Bin-
nenwasserstraßen)
ADR
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
CAS
Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel,
der CAS Registry Number)
CLP
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Label-
ling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
CMR
Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflan-
zungsgefährdend)
DGR
Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter, sie-
he IATA/DGR
EINECS
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der auf dem
Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
ELINCS
European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)
GHS
"Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System
zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben
IATA
International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
IATA/DGR
Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher
Güter im Luftverkehr)
ICAO
International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation)
IMDG
International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Gü-
ter mit Seeschiffen)
LGK
Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
MARPOL
Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "Marine
Pollutant")
NLP
No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT
Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
REACH
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe)
RID
Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für
die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
TRGS
Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
vPvB
very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wichtige Literatur und Datenquellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
L-Arginin ≥98,5 %, USP, für die Biochemie
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Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis-
sen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit
dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und
Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit
anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich et-
was anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
Code
Text
H319
verursacht schwere Augenreizung
Haftungsausschluss
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
L-Arginin ≥98,5 %, USP, für die Biochemie
Artikelnummer: 3144
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Document Outline - - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- 1.1 Produktidentifikator
- Bezeichnung des Stoffs
- Artikelnummer
- Registrierungsnummer (REACH)
- EG-Nummer
- CAS-Nummer
- 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- Identifizierte Verwendungen:
- 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- Sachkundige Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
- e-Mail (sachkundige Person)
- 1.4 Notrufnummer
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
-
- 2.2 Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- Signalwort
- Piktogramme
- Gefahrenhinweise
- Sicherheitshinweise
- Sicherheitshinweise - Prävention
- Sicherheitshinweise - Reaktion
-
- Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
- 2.3 Sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- 3.1 Stoffe
- Stoffname
- EG-Nummer
- CAS-Nummer
- Summenformel
- Molmasse
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Anmerkungen
- Nach Inhalation
- Nach Kontakt mit der Haut
- Nach Berührung mit den Augen
- Nach Aufnahme durch Verschlucken
- 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
- 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1 Löschmittel
- Geeignete Löschmittel
- Ungeeignete Löschmittel
- 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- Gefährliche Verbrennungsprodukte
- 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- Nicht für Notfälle geschultes Personal
- 6.2 Umweltschutzmaßnahmen
- 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
- Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
- Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
- 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
-
- • Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
- Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
- 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
-
- Unverträgliche Stoffe oder Gemische
- Beachtung von sonstigen Informationen
- • Anforderungen an die Belüftung
- • Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
- 7.3 Spezifische Endanwendungen
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
- 8.1 Zu überwachende Parameter
- Nationale Grenzwerte
- Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
- 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
- Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
- Augen-/Gesichtsschutz
- Hautschutz
- • Handschutz
- • Art des Materials
- • Materialstärke
- • Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
- • sonstige Schutzmaßnahmen
- Atemschutz
- Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Aussehen
- Aggregatzustand
- Farbe
- Geruch
- Geruchsschwelle
- Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
- pH-Wert
- Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
- Siedebeginn und Siedebereich
- Flammpunkt
- Verdampfungsgeschwindigkeit
- Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
- Explosionsgrenzen
- • untere Explosionsgrenze (UEG)
- • obere Explosionsgrenze (OEG)
- Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
- Dampfdruck
- Dichte
- Dampfdichte
- Schüttdichte
- Relative Dichte
- Löslichkeit(en)
- Verteilungskoeffizient
- n-Octanol/Wasser (log KOW)
- Selbstentzündungstemperatur
- Zersetzungstemperatur
- Viskosität
- Explosive Eigenschaften
- Oxidierende Eigenschaften
- 9.2 Sonstige Angaben
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1 Reaktivität
- 10.2 Chemische Stabilität
- 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
- 10.5 Unverträgliche Materialien
- 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
-
- Akute Toxizität
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
- Schwere Augenschädigung/Augenreizung
- Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
- Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
-
- • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
- • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
- Aspirationsgefahr
- Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
- • Bei Verschlucken
- • Bei Kontakt mit den Augen
- • Bei Einatmen
- • Bei Berührung mit der Haut
- Sonstige Angaben
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1 Toxizität
- 12.2 Prozess der Abbaubarkeit
- 12.3 Bioakkumulationspotenzial
- n-Octanol/Wasser (log KOW)
- 12.4 Mobilität im Boden
- 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- 12.6 Andere schädliche Wirkungen
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
- Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
- 13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
- 13.3 Anmerkungen
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
- 14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- • Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)
- • Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
- • Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- • Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
- • Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
- • Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
- • Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
- Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
- Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
- Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
- Nationale Vorschriften (Deutschland)
- • Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
- Wassergefährdungsklasse (WGK):
- Kennnummer
- • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
- • Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
- Regelungen der Versicherungsträger
- Nationale Verzeichnisse
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
- Abkürzungen und Akronyme
- Wichtige Literatur und Datenquellen
- Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
- Haftungsausschluss
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