Kredite & Finanzierungen Kredit kredit: Oberbegriff für sämtliche Formen des Ausleihungsgeschäftes



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Kredite & Finanzierungen


Kredit

  • KREDIT: Oberbegriff für sämtliche Formen des Ausleihungsgeschäftes

  • Unterscheidung zwischen Darlehen und Kredit

  • Darlehen: Realkontrakt = kommt erst bei Übergabe des Geldes zustande (ABG)

  • Kredit: Konsensualkontrakt = bloße Willens-übereinkunft zur Vertragsbegründung (BWG)



Kreditvertrag

  • = Auszahlung eines Kapitalbetrages gegen die Verpflichtung zur Rückzahlung und zur Verzinsung

  • üblicher Kreditvertrag:

    • allgemeine Bestimmungen des Vertragsrechtes
    • konkrete Ausgestaltung des Vertrages durch die von der Bank vorgelegten Vertragsformulare
    • Rechtsgrundlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditinstitute


Kriterien zur Unterteilung

  • Verschiedene Kriterien können zur Unterteilung Ausleihungen herangezogen werden:

      • Laufzeit
      • materielle Ausgestaltung
      • Ausnützbarkeit
      • Kreditnehmergruppen


Kreditnehmergruppen

  • Unternehmen (Industrie, Handwerks-, Dienstleistungsbetriebe)

  • Öffentliche Stellen (Bund, Länder, Gemeinden)

  • Private Haushalte = Verbraucher: Verbraucher sind alle Kreditnehmer, bei denen das abgeschlossenen Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören (geregelt im BWG, KSchG, ABGB)



Arten von Krediten

  • Kontokorrentkredit

  • Verbraucher-/Privatkredit

  • Hypothekarkredit

  • von öffentlichen Stellen geförderter Kredit



Kontokorrentkredit

  • Einräumung als Rahmen über das Konto

  • wiederholt ausnützbar

  • dient der Betriebsmittelfinanzierung (Umlaufvermögen: zB Finanzierung der Produktion)

  • kann besichert oder unbesichert sein

  • Kreditnehmer ist meist Firmenkunde

  • Vereinbarung häufig in Schriftform



Verbraucher-/Privatkredit

  • Standardisierter Privatkredit = Mengengeschäft

  • Geldkredit, einmalig ausnützbar

  • mittelfristig: Laufzeit 3 Jahre

  • Besicherung: meist blanko (Persönlichkeitsprüfung des Kreditnehmers durch Credit Scoring, Haushaltsrechnung, Kreditkataster)

  • Ehegatte muss normalerweise mit haften

  • Vereinbarung in Schriftform (=> KSchG)



Arten von Verbraucherkrediten

    • BARKREDIT: Standard-Finanzierungsform für Konsumgüter des gehobenen Bedarfs (zB. Wohnungseinrichtung, Elektrogeräte) oder Dienstleistungen (zB Urlaubsreisen)
    • ANKAUFSKREDIT: Teilzahlungskreditfinanzierung für bestimmte Konsumgüter mit Eigentumsvorbehalt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit den Händlern (zB. Computer, Autos)


Verbraucherkredit-Vertrag

  • Bestandteile des schriftlichen Vertrages:

  • Anzahl, Höhe, Fälligkeitszeitpunkte der Raten

  • Gesamtbelastung

  • effektiver Jahreszinssatz

  • Hinweis auf den Aushang (fiktiver Jahreszinssatz)

  • Aushändigung einer in deutscher Sprache abgefassten Vertragsausfertigung bei Vertragsabschluss



Hypothekarkredit

  • Investitionskredit (Liegenschaftskäufe, Hausbau)

  • Hypothekarische Sicherstellung (Liegenschafts-pfandrecht -> Eintragung ins Grundbuch)

  • Geldkredit, einmalig ausnützbar

  • Laufzeit: langfristig 10-20 Jahre

  • Kreditnehmer: Firmenkunden, Privatkunden

  • Vereinbarung in Schriftform, Pfandbestellungsurkunden müssen dem höchst formalistischen Grundbuchsrecht entsprechen.



Hypothekarische Sicherstellung

  • Grundbuch ist ein öffentliches Register mit allen Liegenschaften in Österreich (mit deren Eigentumsverhältnissen und Belastungen)

  • Verpfändung einer Liegenschaft (Grundstück, Haus, Wohnung) als Sicherstellung für Ausleihungen - Hypothek genannt durch Eintragung ins Grundbuch

  • Bank kann Liegenschaft versteigern lassen, um bei Zahlungsschwierigkeiten den Kredit aus dem Erlös abzudecken



Geförderte Kredite

  • Öffentliche Hand nimmt verschiedene im öffentlichen Interesse gelegene Förderungszwecke wahr, zB:

    • Förderung des Wohnbaus (Bausparkassen)
    • Förderung der Sanierung von Wohnungen
    • Förderung best. Wirtschaftszweige
    • Förderung des Exports


Wichtigsten Arten der Förderung

  • Einkommensteuergesetzliche Prämien für Bau-sparer -> Verbilligung der Refinanzierung für die Bausparkasse -> Weitergabe an Darlehensnehmer in Form von billigen Darlehenszinsen

  • Annuitäten steuerlich gefördert als „Sonderausgaben“ (Errichtung neuen Wohnraums)

  • Übernahme von Ausfallsbürgschaften durch öffentliche Stellen

  • Annuitätenzuschuss (Wohnungsverbesserung)



Kreditfähigkeit

  • =>Rechtliche Voraussetzung, Kreditverpflichtungen eingehen zu können:

  • bis 14 Jahre: kein Kredit

  • 17 bis 19 Jahre: Kredit nur in Ausnahmefällen

  • ab 19 Jahren: voll kreditfähig

  • notwendig: geregeltes Einkommen und Mindestbeschäftigungsdauer



Kreditwürdigkeit

  • Eigenschaft eines Schuldners, die die Gewähr bietet, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und zu wollen

  • Bonitätsbeurteilung gibt Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer das notwendigen Einkommen oder die Erträge erwirtschaften kann und somit die erforderliche Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist



Die gängigsten Sicherheiten

  • Gehaltsverpfändung (still oder offen)

  • Kreditrestschuldversicherung bei Ableben

  • Unfallversicherung

  • Mitschuldner bzw. Bürge

  • Sparbuchpfand

  • Wertpapierpfand

  • Immobilienpfand/Hypothek

  • Zession (Abtretung von Forderungen)



Bürgschaft

  • Gewöhnliche Bürgschaft: Gläubiger (Bank) erlangt Befriedigung für den Fall der Uneinbringlichkeit (nach Mahnung des Hauptschuldners, Klage nicht erforderlich)

  • Selbstschuldnerische (Solidar-)Bürgschaft: Haftung als Bürge und Zahler. Der Gläubiger kann sich wahlweise an den Hauptschuldner oder den Bürgen wenden (häufigste Form)



Pfändbarkeit

  • = Schlüssel jeder Kreditentscheidung

  • bei mangelnder Zahlungsfähigkeit: Pfändung des Gehaltes bis auf das Existenzminimum

  • Existenzminimum gesetzlich geregelt: trotz Pfändung soll Kreditnehmer seine Lebensweise in bescheidenerem Ausmaß beibehalten können

  • Steigerungsbeträge gemäß Familienverhältnis: (Zahl der Kinder, Unterhaltsverpflichtungen als Alleinverdiener) --> Existenzminimum steigt = Pfändbarkeit sinkt = Kredit-Obergrenze sinkt!



Die wichtigsten Fragen

  • Bin ich alt genug für einen Kredit?

  • Wofür soll der Kredit verwendet werden?

  • Wie hoch darf der Kredit bzw. wie hoch dürfen die monatlichen Rückzahlungsraten sein?

  • Über welchen Zeitraum wird der Kredit voraussichtlich zurückgezahlt?

  • Welche Sicherheiten kann ich anbieten?



Kredit heißt Vertrauen

  • „credere“ (lat.) = glauben, vertrauen

  • Kredit ist:

    • Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person/Unternehmung, bestehende Verpflichtungen ordnungsgemäß zu begleichen
    • das einer Person/Unternehmung kurz- oder langfristig zur Verfügung stehende Kapital
    • ein gewährter Zahlungsaufschub (Stundung)


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