Gesetzliche Anforderungen an die Ausbildung von PädagogInnen im Elementar-, Primar-, und Sekundarbereich



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#77880

Beilage 2
Vorschlag des Entwicklungsrates für PädagogInnenbildung – 16. 10. 2012
Gesetzlich zu fixierende Anforderungen an die Ausbildung von PädagogInnen im Elementar-, Primar-, und Sekundarbereich (Sek I, Sek II)

(Weitere Details könnten in einer Verordnung geregelt werden.)


Elementar- und/oder Primarbereich

  • Bachelorstudium im Umfang von 240 EC; davon:

  • 40-50 EC für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen;

  • 120-130 EC für Elementar- und Primarstufenpädagogik und –didaktik mit Schwerpunkt im jeweiligen Altersbereich (Elementar- oder Primarstufe);

  • 60-80 EC Schwerpunktsetzung (z.B. in einem Bildungsbereich, in Inklusiver Pädagogik, in Bilingualer Pädagogik usw.);

- pädagogisch-praktische Studien sind zu integrieren;

Maximal 60 EC können für eine Ausbildung im Elementarbereich (BAKIP) angerechnet werden.




  • Absolvierung einer begleiteten ein- bis zweijährigen Induktion mit positiver Beurteilung, davon 15 EC für begleitende Lehrveranstaltungen, die für ein Masterstudium angerechnet werden können;

  • für eine dauerhafte Anstellung ist ein Masterstudium mit Bezug zur pädagogischen Tätigkeit und zur Wissenschaft im Umfang von mindestens 60EC zu absolvieren. Der Anteil für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen muss so groß sein, dass zusammen mit dem Anteil im Bachelorstudium mindestens 60 EC im Studium enthalten sind. Falls Elementar- und Primarbereich abgedeckt werden sollen, erhöht sich der Aufwand des Masterstudiums auf mindestens 90 EC.



Sekundarstufe (allgemeinbildend)

  • Bachelorstudium im Umfang von 240 EC; davon:

  • 40-50 EC für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen;

  • jeweils 95-100 EC für schulfachbezogene Fachwissenschaften inklusive Fachdidaktik pro Schulfach bzw. 190-200 EC für ein kohärentes Fächerbündel

  • oder statt 2. Schulfach Spezialisierungen im Umfang von 95-100 EC (z.B. in Inklusiver Pädagogik, in Bilingualer Pädagogik, in Medienpädagogik usw.);

  • pädagogisch-praktische Studien sind zu integrieren;

  • Absolvierung einerbegleitetenein- bis zweijährigen Induktion mit positiver Beurteilung, davon 15 EC für begleitende Lehrveranstaltungen, die für ein Masterstudium angerechnet werden können;

  • für eine dauerhafte Anstellung ist ein Masterstudium mit Bezug zur pädagogischen Tätigkeit und zur Wissenschaft im Umfang von mindestens 60 EC (nur Sekundarstufe I)bzw. mindestens 90 EC (Sekundarstufe I+II) zu absolvieren. Der Anteil für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen muss so groß sein, dass zusammen mit dem Anteil im Bachelorstudium mindestens 60 EC im Studium enthalten sind. Falls die Berechtigung für die gesamte Sekundarstufe angestrebt wird, müssen im Studium mindestens 115 EC schulfachbezogene Teile pro Schulfach enthalten sein.


QuereinsteigerInnen im Bereich der Allgemeinbildung

Voraussetzungen für den Einstieg in die PädagogInnen-Ausbildung ist:



  • facheinschlägiges Studium an einer tertiären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 180 EC.

Danach sind zu absolvieren:

  • Bachelorstudium im Ausmaß von 240 EC, von denen 150 EC durch das facheinschlägige Studium abgedeckt sind. Das verbleibende „Aufbaustudium“ hat somit 90 EC zu umfassen, und zwar

  • für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen,

  • für Fachdidaktik;

  • pädagogisch-praktische Studien müssen enthalten sein.

Von den 90 EC können 30 durch eine mindestens einjährige berufliche Praxis mit pädagogischen Tätigkeitsanteilen ersetzt werden.

  • eine begleitete Induktion mit positiver Beurteilung;

  • für eine dauerhafte Anstellung ist ein Masterstudium mit Bezug zur pädagogischen Tätigkeit und zur Wissenschaft im Umfang von mindestens 60 EC zu absolvieren.

Das Aufbaustudium kann nach einer Eignungsfeststellung, bei der die pädagogisch-praktische Eignung besonders überprüft wird, auch berufsbegleitend absolviert werden.
Berufsbildende PädagogInnen mit nicht-tertiärer Fachausbildung

Voraussetzungen für den Abschluss derPädagogInnen-Ausbildung sind:



  • eine facheinschlägige Berufsabschlussprüfung oder gleichzuhaltende Eignung (z. B. Meisterprüfung, Konzessionsprüfung, Abschluss einer facheinschlägigen BHS usw.),

  • eine in der Regel mindestens 3-jährige facheinschlägige Berufspraxis (Ausnahmen sind in einer Verordnung zu regeln).

Zusätzlich sind zu absolvieren (die genannten Voraussetzungen ersetzen falls erforderlich die Studienberechtigungsprüfung):



  • Bachelorstudiumim Ausmaß von 240 EC, wovon maximal 180 EC durch die einschlägige Berufsausbildung und eine entsprechende Berufspraxis ersetzt werden können; davon:

  • mindestens 60 EC für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen (davon 30 ersetzbar, sofern eine Berufspraxis mit pädagogischen Anteilen vorliegt),

  • mindestens 120 EC für berufsfachliche Grundlagen (zur Gänze ersetzbar, sofern eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufspraxis vorliegt; sonst maximal 60 ersetzbar),

  • mindestens 60 EC für Fachdidaktik (davon 30 ersetzbar, sofern eine Berufspraxis mit pädagogischen Anteilen vorliegt);

  • pädagogisch-praktische Studien müssen enthalten sein;

  • eine begleitete Induktion mit positiver Beurteilung; die begleitenden Lehrveranstaltungen (15 EC) sind Teil des Bachelorstudiums (als allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen oder Fachdidaktik);

  • für eine dauerhafte Anstellung ist in der Regel ein Masterstudium mit Bezug zur pädagogischen Tätigkeit und zur Wissenschaft im Umfang von mindestens 60 EC zu absolvieren. Für bestimmte Verwendungen ist darauf zu verzichten (in einer Verordnung zu regeln). Die freiwillige Absolvierung eines Masterstudiums mit 60 EC ist aber zu fördern.

Das Lehramtsstudium kann nach einer Eignungsfeststellung, bei der die pädagogisch-praktische Eignung besonders überprüft wird, berufsbegleitend absolviert werden.
Berufsbildende PädagogInnen mit tertiärer Fachausbildung

Voraussetzungen für den Abschluss der PädagogInnen-Ausbildung sind:



  • facheinschlägiges Studium an einer tertiären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 240-300 EC (Unterschiede nach Fächern möglich, kann durch Verordnung geregelt werden);

  • eine mindestens 3-jährigefacheinschlägige Berufspraxis.

Zusätzlich sind zu absolvieren:



  • Bachelorstudiumim Ausmaß von 240 EC, von denen180 EC durch das facheinschlägige Studium und die facheinschlägige Praxis abgedeckt sind. Das verbleibende „Aufbaustudium“ hat somit 60 EC zu umfassen, und zwar

  • für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen,

  • für Fachdidaktik;

  • pädagogisch-praktische Studien müssen enthalten sein;

  • eine begleitete Induktion mit positiver Beurteilung. Die begleitenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 EC sind Teil des Aufbaustudiums (als allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen oder Fachdidaktik).

Das Aufbaustudium kann nach einer Eignungsfeststellung, bei der die pädagogisch-praktische Eignung besonders überprüft wird, berufsbegleitend absolviert werden. Ein pädagogisches Masterstudium im Umfang von 60 EC kann angeschlossen werden.

Berufsbildende PädagogInnen mit tertiärer Fach- und Pädagogikausbildung

Die Ausbildung muss umfassen:



  • ein Studium oder eine Studienkombination im Ausmaß von 300 EC; in diesem müssen 60 – 90 EC für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und Fachdidaktik einschließlich pädagogisch-praktischer Studien enthalten sein;

  • eine mindestens 1-jährige begleitete Induktion;

  • eine mindestens 2-jährige facheinschlägige Berufspraxis; diese kann durch ein längeres Studium bzw. eine längere Studienkombination von 360 EC mit inkludierter Berufspraxis ersetzt werden.

Diese Ausbildungsform trifft derzeit auf das Studium der Wirtschaftspädagogik und auf Studien der Agrar- und Umweltpädagogik zu. Weitere ähnliche Studien könnten entwickelt werden.

Zugang zum PädagogInnenstudium (generell, für alle Studien)

Die Eignung ist durch entsprechende Verfahren zu prüfen, die auf Anforderungsprofilen basieren und einschlägigen wissenschaftlichen Standards genügen.



Mögliche weitere Ausbildungen

Nach Absolvierung eines Bachelor- und Masterstudiums im Gesamtumfang von mindestens 300 EC kann ein Doktoratsstudium angeschlossen werden. Pädagogische Spezialisierungen können durch Weiterbildungslehrgänge (mind. 60 EC) im Anschluss an eine der angeführten PädagogInnenausbildungen erfolgen.

Ein Wechsel der pädagogischen Tätigkeitsfelder sollte von den Trägerorganisationen durch entsprechende Anrechnungen und Modulangebote unterstützt werden.

Anbieter der Studien

Anbieter der erforderlichen Bachelor-, Master- und Aufbaustudien sollen eigenständige und international konkurrenzfähige Forschung in allen für PädagogInnenbildung relevanten Wissenschaftsbereichen sowie eine berufsfeldbezogene institutionalisierte Praxisanbindung aufweisen und über die dafür notwendige personelle Ausstattung verfügen. Dies wird in der Regel über Verbünde von Universitäten und Pädagogische Hochschulen geleistet werden (siehe dazu das Papier des Entwicklungsrats „Träger der PädagogInnenbildung NEU – Entwicklungsverbünde“, 10.07.2012), wobei auch Fachhochschulen als Kooperationspartner in Betracht gezogen werden können. In einer Startphase (mindestens 5 Jahre) soll eine Qualitätssicherung durch eine unabhängige Instanz erfolgen, die sowohl die Wissenschaftlichkeit als auch die Professionsorientierung überprüft.




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